Wahltarife der BKK Scheufelen
Wahltarif Selbstbehalt+
Erstattung:
Prämie für die Wahl der Selbstbeteiligung+: 300,- Euro im Kalenderjahr
Typ:
Selbstbehalt-Tarif
Bindefrist:
3 Jahre
Selbstbehalt:
500,- Euro
Besonderheiten:
Leistungen für die bei Ihnen versicherten Familienangehörigen werden nicht angerechnet. Die Prämie verringert sich pro Arzt-/Zahnarztbesuch pauschal um 20 €, für alle anderen Leistungen werden die tatsächlichen Kosten, welche mit der BKK Scheufelen abgerechnet wurden, in Abzug gebracht. Gehen die Kosten über den Prämienbetrag hinaus, würde lediglich ein maximales Risiko von 200,- Euro jährlich im Selbstbehalt bestehen. Neu ist, dass stationäre Krankenhausbehandlungen nach §39 sich nicht im prämienschädlich auf den Wahltarif auswirken.
Wahltarif Beitragsrückerstattung
Attraktive Prämienzahlung ohne finanzielles Risiko
Mit dem BKK Scheufelen Wahltarif Beitragsrückerstattung haben Sie die Chance, einen Teil Ihrer gezahlten Beiträge als Prämie wieder erstattet zu bekommen - ohne finanzielles Risiko, ohne Selbstbehalt und mit einer Bindefrist von nur einem Jahr.
Wie hoch ist die Rückerstattung?
Der maximale Erstattungsbetrag liegt nach dem dritten Jahr der Teilnahme bei 600 EUR. Wie hoch die Beitragserstattung ausfällt, richtet sich nach Ihrem Einkommen und dem daraus gezahlten Jahresbeitrag.
Wie wird die Erstattung berechnet?
Die Prämie beträgt im ersten Jahr der Teilnahme bei bis zu 150,00€. Die Prämienzahlung erhöht sich im zweiten Jahr der Teilnahme auf bis zu 300,00€ und im dritten Jahr auf bis zu 600,00€, begrenzt auf max. 1/12 des Jahresbeitrages vom Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil.
Ihr Vorteil
Der Tarif stellt eine risikofreie Variante zur Verringerung Ihrer Krankenkassenbeiträge dar, ohne Ihren Leistungsanspruch einzuschränken. Sie profitieren von der Prämie, wenn Sie keine Leistungen benötigen. Sollten Sie jedoch Leistungen in Anspruch nehmen, tragen Sie kein Risiko in Form eines Selbstbehalts, es entfällt lediglich für dieses Jahr die Beitragsrückerstattung. Alle gesetzlichen Vorsorgeuntersuchungen und Präventionsleistungen haben keinen Einfluss auf die Prämienzahlung.
Voraussetzungen
Teilnahmeberechtigt sind alle Mitglieder der BKK Scheufelen, deren Beiträge nicht vollständig von Dritten getragen werden (in der Regel alle Arbeitnehmer, freiwillig versicherten Mitglieder, Studenten, Rentner), und die nicht bereits an den Wahltarifen Selbstbehalt oder Leistungsverzicht teilnehmen.
Es gibt keine Altersbegrenzung, keine Gesundheitsprüfung und keine Wartezeit. Die Teilnahmeerklärung muss der BKK Scheufelen vollständig ausgefüllt vorliegen, dann beginnt frühestens mit dem 1. des Folgemonats bzw. mit Beginn Ihrer Mitgliedschaft die Teilnahme am Wahltarif.
Bindefrist
Die Bindefrist für den Wahltarif Beitragsrückerstattung beträgt nur zwölf Monate.
besondere Vorsorgeformen
Die Betriebskrankenkasse bietet ihren Versicherten zur Förderung der Qualität und Wirtschaftlichkeit der medizinischen Versorgung als Wahltarif nach § 53 Abs. 3 SGB V eine Teilnahme an besonderen Versorgungen nach § 140a SGB V auf der Grundlage von Verträgen mit Leistungserbringern an. Die Teilnahme an diesen Versorgungsformen ist für die Versicherten freiwillig.
Krankengeld
Die BKK Scheufelen bietet den in § 53 Abs. 6 SGB V genannten Mitgliedern Tarife zur Zahlung von Krankengeld zur Wahl an.