Wahltarife der BKK SBH
Wahltarif Prämienzahlung für Nichtinanspruchnahme von Leistungen (§ 53 Abs. 2 SGB V)
Die BKK SBH bietet den Wahltarif "Prämienzahlung für Nichtinanspruchnahme von Leistungen" an.
Die jährliche Prämienzahlung beträgt 5 % des im Kalenderjahr an die BKK SBH gezahlten Jahresbeitrages.
Die Prämienzahlung erfolgt, wenn keine Leistungen in Anspruch genommen wurden (unschädlich sind z.B. Impfungen, Vorsorgemaßnahmen, Präventionsmaßnahmen, etc.).
Beispiele:
EUR 1.000,- Brutto-Monatseinkommen: Vorteil in 3 Jahren:
275.40
EUR 2.000,- Brutto-Monatseinkommen: Vorteil in 3 Jahren:
550.86
EUR 3.000,- Brutto-Monatseinkommen: Vorteil in 3 Jahren:
826.20
EUR 4.000,- Brutto-Monatseinkommen: Vorteil in 3 Jahren:
1101.60
Brutto-Monatseinkommen über BBG: Vorteil in 3 Jahren:
1290.93
Krankengeld
Die BKK SBH bietet hauptberuflich selbständig Erwerbstätigen (§ 44 Abs.2 Nr. 2 SGB V)und unständig Beschäftigten (§ 44 Abs. 2 Nr. 3 SGB V) einen Tarif zur Aufstockung des Krankengeldes und nach dem KSVG (Künstlersozialversicherungsgesetz) versicherten Künstlern und Publizisten einen Tarif zur Wahl des Krankengeldes vom 15. bis zum 42. Tag an.