Wahltarife der BKK Faber-Castell & Partner
Beitragsrückerstattung
- Bis zu 150 € Beitragsrückerstattung pro Jahr.
- Kein Selbstbehalt und deshalb risikolos.
- Untersuchungen zur Gesundheitsvorsorge und Präventionsleistungen werden übernommen und sind nicht prämienschädlich.
Krankengeld
Die BKK Faber-Castell & Partner bietet hauptberuflich selbstständig Erwerbstätigen (§ 44 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SGB V), und unständig Beschäftigten (§ 44 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 SGB V) einen Tarif zur Aufstockung des Krankengeldes und nach dem KSVG (Künstlersozialversicherungsgesetz) versicherten Künstlern und Publizisten einen Tarif zur Wahl des Krankengeldes von 15. bis zum 42. Tag an.