Wahltarife der BKK exklusiv
exklusiv select
Mit dem Selbstbehalt-Wahltarif exklusiv select bietet Ihnen die BKK exklusiv ein maßgeschneidertes Angebot für eine attraktive Beitragsrückzahlung.
Wie können Sie den Wahltarif wählen?Sie erklären gegenüber der BKK exklusiv Ihre Teilnahme am Wahltarif exklusiv select in der jeweiligen Stufe entsprechend Ihres Jahreseinkommens. Von diesem Zeitpunkt an sind Sie für drei Jahre an den Wahltarif und auch an die BKK exklusiv gebunden. Die Wahl des Tarifes exklusiv select kann immer erfolgen. Sie wirkt vom Beginn des der Wahl folgenden übernächsten Monats an. Wird der Tarif während des laufenden Jahres gewählt, werden Jahresprämie und Selbstbehalt anteilig ermittelt.
Welche Wahlmöglichkeiten haben Sie?Die Wahl Ihres Tarifes ist abhängig von Ihrem Jahreseinkommen. Im Nachfolgenden erhalten Sie eine Übersicht, bis zu welchem Jahreseinkommen Sie welche Tarifstufe wählen können. Zusätzlich erhalten Sie Informationen über die Höhe Ihrer möglichen Prämie sowie über das maximale Risiko, welches Sie eventuell zu tragen haben. Es ist auch möglich eine niedrigere Stufe zu wählen.
Wahltarif | Jahreseinkommen | Jahresprämie | max. Selbstbehalt | max. Risiko |
---|---|---|---|---|
exklusiv select 100 | bis zu 20.000,00 Euro | 100,00 Euro | 120,00 Euro | 20,00 Euro |
exklusiv select 200 | bis zu 30.000,00 Euro | 200,00 Euro | 240,00 Euro | 40,00 Euro |
exklusiv select 300 | bis zu 45.000,00 Euro | 300,00 Euro | 360,00 Euro | 60,00 Euro |
exklusiv select 400 | über 45.000,00 Euro | 400,00 Euro | 500,00 Euro | 100,00 Euro |
Nach Ablauf eines Kalenderjahres werden Sie jeweils bis Ende April des Folgejahres schriftlich von uns darüber informiert, in welcher Höhe Sie die Prämie von uns ausgezahlt bekommen bzw. welchen Selbstbehalt Sie gegebenenfalls aufbringen müssen.
Welche Leistungen werden auf den Selbstbehalt angerechnet?Grundsätzlich gilt, dass alle im Kalenderjahr in Anspruch genommenen Leistungen auf den Selbstbehalt in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen angerechnet werden.
Allerdings gibt es viele Leistungen, die anrechnungsfrei sind und daher unschädlich für Ihre Prämiengewährung sind:
- Prävention und Schutzimpfungen
(§§ 20, 20i SGB V) - Leistungen zur Verhütung von Zahnerkrankungen
(Gruppenprophylaxe § 21 SGB V, Individualprophylaxe § 22 SGB V, Zahnprophylaxe § 55 Absatz 1 Satz 4 Nr. 2 SGB V) - Medizinische Vorsorgeleistungen
(§ 23 SGB V mit Ausnahme ambulanter Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten § 23 Abs. 2 SGB V) - Gesundheitsuntersuchungen
(§ 25 SGB V) - Leistungen während der Schwangerschaft und Entbindung
(§ 24c bis 24i SGB V) - Ärztliche Behandlung
(§ 27 Abs. 1 Nr. 1 SGB V soweit sie ohne Verordnungsfolgen sind, aber ohne Psychotherapie als ärztliche und psychotherapeutische Behandlung) - Zahnärztliche Behandlung
(§ 27 Abs. 1 Nr. 2 SGB V soweit sie ohne Verordnungsfolgen sind)
Vom Beginn der Wahl sind Sie zunächst für drei Jahre an den Wahltarif und auch an die BKK exklusiv gebunden. Nach Ablauf der Mindestbindungsfrist von drei Jahren läuft der Wahltarif unverändert weiter, solange er von Ihnen nicht gekündigt wird. Jeweils zum Ablauf des nächsten auf den Eingang der Kündigung folgenden Kalendermonats kann der Wahltarif nach der Mindestbindungsfrist gekündigt werden.
Beitragsrückerstattung
Auf einen Wahltarif Beitragsrückgewähr haben wir bewusst verzichtet, da der Wahltarif exklusiv select (Selbstbehalt) lukrativer für die Kunden ist.
Während beim Wahltarif Beitragsrückgewähr schon die kleinste Leistung (z.B. ein Arzneimittel von 7,00 Euro) eine Auszahlung gar nicht mehr zulassen würde, erfolgt beim Wahltarif select lediglich eine Anrechnung auf die Prämie.
Krankengeld
Die BKK exklusiv bietet den in § 53 Absatz 6 SGB V genannten Mitgliedern Tarife zur Zahlung von Krankengeld zur Wahl an, den in § 44 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 SGB V genannten Mitgliedern bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres. Mitglieder, die über eine Wahlerklärung nach § 44 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 oder 3 SGB V einen Anspruch auf gesetzliches Krankengeld haben, können keinen Wahltarif wählen, der einen Krankengeldanspruch nach dem 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit vorsieht, welcher in Art und Umfang dem gesetzlichen Krankengeld vergleichbar ist.
Kostenerstattung
Versicherte der BKK exklusiv können anstelle der Sach- oder Dienstleistungen Kostenerstattung wählen. Hierüber müssen sie die BKK exklusiv vor Inanspruchnahme schriftlich informieren. Nicht im Vierten Kapitel des SGB V genannte Leistungserbringer dürfen nach vorheriger Zustimmung der BKK exklusiv in Anspruch genommen werden. Eine Zustimmung kann erteilt werden, wenn medizinische oder soziale Gründe eine Inanspruchnahme dieser Leistungserbringer rechtfertigen und eine zumindest gleichwertige Versorgung gewährleistet ist. Die Wahl der Kostenerstattung kann vom Versicherten auf den Bereich der ärztlichen Versorgung, der zahnärztlichen Versorgung, den stationären Bereich oder auf veranlasste Leistungen beschränkt werden.