Wahltarife der BKK DürkoppAdler
Beitragsrückerstattung
Über den Wahltarif Beitragsrückerstattung (Prämienzahlung) kann man bei der BKK_DürkoppAdler im 1. Jahr 50 %, im 2. Jahr 75 % und im 3. Jahr einen vollen Monatsbeitrag (1/12 der im Kalenderjahr vom Versicherten gezahlten Beiträge, max. jedoch 600 Euro) erhalten.
Krankengeld
Die BKK_DürkoppAdler bietet hauptberuflich selbständig Erwerbstätigen (§ 44 Absatz 2 Nr. 2 SGB V) und unständig Beschäftigten (§ 44 Absatz 2 Nr. 3 SGB V) einen Tarif zur Aufstockung des Krankengeldes, sofern diese das gesetzliche Kran-kengeld nach § 44 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 oder 3 SGB V oder § 46 Satz 3 SGB V gewählt haben, und nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) versicherten, selbständigen Künstlern und Publizisten einen Tarif zur Wahl des Krankengeldes vom 15. bis zum 42. Tag an. Der Tarif wird gemäß § 53 Abs. 6 SGB V gemeinsam mit anderen Betriebskrankenkassen gebildet.