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Glanzstoffstr. 1, 63906 Erlenbach

BKK Akzo Nobel Bayern

Die Krankenkasse "BKK Akzo Nobel Bayern" über sich

Die BKK Akzo Nobel Bayern wurde im Jahr 1924 gegründet, wird also 2024 100 Jahre alt. Die regional agierende BKK Akzo Nobel ist geöffnet für alle, die in Bayern wohnen oder arbeiten.

Sie hat Geschäftsstellen in Erlenbach und Aschaffenburg und ist zweitgrößter gesetzlicher Krankenversicherer am bayerischen Untermain.

Die BKK Akzo Nobel Bayern bietet ihren Versicherten ein großes Leistungsangebot (wie z.B. BKK Gesundheitskonto, Zuschuss zu Sehhilfen, professionelle Zahnreinigung, Osteopathie, Homöopathie, Reiseimpfungen, attraktives Bonusprogramm). Gerade Familien stehen viele kostenlose (Vorsorge-) Programme zur Verfügung (BKK Kinderwunsch, Hallo Baby, Baby Care, BKK Starke Kids u.v.m.

)

Persönliche Beratung und kompetenter Service werden hier großgeschrieben. Der Beitragssatz 2024 beträgt 16,25 % und liegt damit unter dem durchschnittlichen Beitragssatz aller gesetzlichen Krankenkassen. Mit der neuen Service-App lassen sich Krankenkassenangelegenheiten bequem, schnell, jederzeit und von überall sicher erledigen.

BKK Akzo Nobel - starke Leistung, fairer Beitrag!

Informationen
Adresse
(Zentrale)
BKK Akzo Nobel Bayern
Glanzstoffstr. 1
63906 Erlenbach
Geöffnet in:
Bayern
Mitglieder:
40.442 (01.10.2024)
Versicherte:
52341 (01.10.2024)
Mitarbeiter:
105
(Stand )
Geschäftsstellen:
2
Vorstand:
Stefan Lang
Betriebsnummer:
OST 71579930
WEST 71579930
Kassentyp:
BKK
Geschäftsbericht:
Tansparenzbericht:

Highlights

  • Professionelle Zahnreinigung

    Die umfassende und äußerst gründliche und professionelle Zahnreinigung bei einem Zahnarzt durch geschultes Fachpersonal unterstützen wir mit maximal 60 € pro Kalenderjahr. Wir beteiligen uns an einer Rechnung zu 50 %, maximal 60 Euro.

  • Zuschuss zu Sehhilfen

    Brillen- und Kontaktlinsenträger aufgepasst!
    Die BKK Akzo Nobel sorgt wieder für Durchblick und beteiligt sich an den Kosten für Ihre Brille bzw. Kontaktlinsen mit 40 EUR.

    Leistungsumfang & Voraussetzungen
    Die Kostenerstattung erhalten Sie einmalig gegen Vorlage der Rechnung im Original (mit Sehstärkenachweis). Ein erneuter Zuschuss ist nach vier Jahren möglich (Versicherte bis zum 18. Lebensjahr alle drei Jahre).

  • Kostenloser Zahnersatz

    Bei der BKK Akzo Nobel Bayern gibt es kostenlosen Zahnersatz bei ausgewählten Zahnärzten. Hierunter fallen alle Zahnersatzbehandlungen, die der Gesetzgeber als Regelversorgung bezeichnet.

     

  • BKK-Gesundheitskonto

    Sie bestimmen, welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen wollen

     


    Das Gesundheitskonto der BKK Akzo Nobel Bayern ist eine Investition in Ihre Gesundheit. Profitieren Sie von einem Guthaben in Höhe von mehreren hundert Euro pro Kalenderjahr.

    Sie entscheiden, wie Sie das Guthaben verwenden möchten, ob für eine zusätzliche Vorsorgeuntersuchung, für professionelle Zahnreinigung, für Osteopathie oder einen Zuschuss zu Sehhilfen.
     

    zusätzliche Vorsorgeuntersuchung:

    Wir erstatten 50 % einer Arztrechung über eine IGeL-Leistung, maximal 150 €.

    professionelle Zahnreinigung (PZR):

    Wir erstatten 50 % einer Arztrechung über eine PZR, maximal 60 €.

    Osteopathie:

    Maximal drei Behandlungen à max. 30 €, gesamt maximal 90 €.

     Zuschuss zu Sehhilfen:

    40 €, alle vierJahre (Versicherte bis zum 18. Lebensjahr alle drei Jahre)

     

    Zur Erstattung ist zum einen ein entsprechender Antrag, zum anderen wahlweise die Originalrechnung oder Upload über die Online-Geschäftsstelle nötig.

  • BKK Vorsorgebonus - Bonusprogramm

    BKK Vorsorgebonus

    Wer kann am BKK Vorsorgebonus teilnehmen?

    Teilnehmen können alle Versicherten der BKK Akzo Nobel - egal, ob Mitglied, Ehegatte oder Kind - mit einem jeweils eigenen Bonusheft.

     

    Wie funktioniert das Bonusprogramm?

    Ganz einfach!

    Wenn Sie sich gesundheitsbewusst verhalten, indem Sie die folgenden Maßnahmen durchführen, steht Ihnen pro Maßnahme ein entsprechender Bonus zu. Dies gilt auch jeweils separat für Ihre mitversicherten Familienangehörigen.

    Wir bieten zwei Bonusprogramme an, die individuell auf die Altersgruppen zugeschnitten sind. Es gibt ein Bonusprogramm für Erwachsene (ab 18 Jahren) sowie ein Bonusprogramm für Kinder/Jugendliche mit jeweils verschiedenen Vorsorge- bzw. Präventionsangeboten.

     

    Bonusprogramm für Erwachsene

    Für den Erwachsenenbonus teilnahmeberechtigte Versicherte erhalten für das Antragsjahr einen entsprechenden Bonus bei Nachweis der Voraussetzungen wie folgt:

    a) Für die Inanspruchnahme der ärztlichen Gesundheitsuntersuchung nach § 25 Abs. 1 SGB V i. V. m. den hierzu gem. § 92 SGB V vom Gemeinsamen Bundesausschuss erlassenen Richtlinien (Gesundheitsuntersuchungen - „Check-Up“) einen Bonus von 15 €.

    b) Für die Inanspruchnahme einer ärztlichen Gesundheitsuntersuchung nach § 25 Abs. 2 SGB V i. V. m. den hierzu gem. § 92 SGB V vom Gemeinsamen Bundesausschuss erlassenen Richtlinien Krebsfrüherkennungs-RL) einen Bonus von 15 €.

    c) Für die Inanspruchnahme der Jugendgesundheitsuntersuchung J 2 einen Bonus von 15 €.

    d) Für die Inanspruchnahme einer Schutzimpfung nach § 20i Abs. 1 und 2 SGB V oder § 12c der Kassensatzung einen Bonus je Maßnahme von 10 €. Impfungen mit mehreren Wirkstoffen (Kombinations- oder Mehrfachimpfungen) gelten als eine Impfmaßnahme. Sind für einen vollständigen Impfschutz mehrere Impfdosen erforderlich, wird der Bonus nur für die letzte der für den vollständigen Impfschutz notwendigen Impfung gewährt.

     

    Bonusprogramm für Kinder/Jugendliche

    Für den Kinder- und Jugendbonus teilnahmeberechtigte Versicherte erhalten für das Antragsjahr einen Bonus bei Nachweis der Voraussetzungen wie folgt:

    a) Für die Inanspruchnahme einer nach § 26 Abs. 1 SGB V vorgesehenen Kindervorsorgeuntersuchung (U1 bis U9) sowie der ergänzend hierzu selektivvertraglich angebotenen Kinderuntersuchungen („BKK-Starke Kids“) einen Bonus von 15 €.

    b) Für die Inanspruchnahme einer nach § 26 Abs. 1 SGB V vorgesehenen Jugendgesundheitsuntersuchung J 1 oder J 2 einen Bonus von 15 €.

    c) Für die Inanspruchnahme einer zahnärztlichen Untersuchung nach § 26 Abs. 1 Satz 5 SGB V einen Bonus von 10 €.

    d) Für die Inanspruchnahme einer Schutzimpfung nach § 20i Abs. 1 und 2 SGB V oder § 12c der Kassensatzung einen Bonus je Maßnahme von 10 €.

    Impfungen mit mehreren Wirkstoffen (Kombinations- oder Mehrfachimpfungen) gelten als eine Impfmaßnahme. Sind für einen vollständigen Impfschutz mehrere Impfdosen erforderlich, wird der Bonus nur für die letzte der für den vollständigen Impfschutz notwendigen Impfung gewährt.

     

    Bonusmaßnahmen für Kinder/Jugendliche und Erwachsene

    Alle Versicherten (sowohl Kinder/Jugendliche als auch Erwachsene), die sich gesundheitsbewusst verhalten, haben außerdem einen Anspruch auf einen Präventionsbonus bei Nachweis der Voraussetzung wie folgt:

    a) Für die Inanspruchnahme einer gem. §§ 22 Abs. 1 oder 28 Abs. 2 i.V.m. 55 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 SGB V angebotenen zahnärztlichen Untersuchung zur Verhütung von Zahnerkrankungen wird einmalig jährlich ein Bonus in Höhe von 10 € gewährt.

    b) Für den Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer qualitätsgesicherten Leistung zur Primärprävention gem. § 20 Abs. 5 SGB V (Präventionskurs) wird ein Bonus von einmalig jährlich 10 € gewährt.

    c) Für den Teilnahmenachweis regelmäßiger Bewegungsangebote im Rahmen einer aktiven Mitgliedschaft in einem eingetragenen Sportverein oder alternativ einer aktiven Mitgliedschaft in einem qualitätsgesicherten Sport/Fitness-Studio oder alternativ den Erwerb des Deutschen Sportabzeichens des Deutschen Olympischen Sportbundes, des Deutschen Wanderabzeichens oder eines Schwimmabzeichens des Deutschen Schwimmverbandes wird ein Bonus von einmalig jährlich 10 € gewährt. 

     

  • Zusätzliche Vorsorgeleistungen

    Pro Kalenderjahr erstatten wir Ihnen (gegen Vorlage der Originalrechnung) eine zusätzliche ärztliche Vorsorgeuntersuchung zu 50 %, bis maximal 150 €.

  • Schutzimpfungen

    Die BKK Akzo Nobel übernimmt die Kosten für eine Reihe empfohlener Schutzimpfungen (gegen Vorlage der Originalrechnung), soweit nicht andere Kostenträger vorrangig zuständig sind:

    Der Zuschuss beträgt  90 % der nachgewiesenen Kosten (Kosten der Impfstoffe sowie Arztkosten) und wird nach Vorlage der Originalrechnung gewährt.

  • Gesundheitskurse

    Mehr Bewegung, eine gesündere Ernährung und der richtige Umgang mit Stress steigern das Wohlbefinden. Die BKK Akzo Nobel beteiligt sich an den Kosten für Gesundheitskurse. Gezielt werden von uns Gesundheitskurse aus folgenden Bereichen finanziell unterstützt:

    • Bewegung
    • Ernährung
    • Entspannung / Stressreduktion
    • Genuss und Suchtmittelprävention


    Die BKK fördert Ihr gesundheitsbewusstes Verhalten mit einem Zuschuss von 90% der Kursgebühr, maximal aber bis zu 300 EUR pro Kalenderjahr für 2 Kurse unter Beachtung bestimmter Kriterien.

     

     

  • Osteopathie

    Wer auf die Wirksamkeit von alternativen oder ergänzenden Heilmethoden vertraut, der kann  auch im Bereich der ganzheitlichen, manuellen Behandlungsmethode mit einer Kostenerstattung durch die BKK Akzo - Nobel rechnen.

    Leistungsumfang & Voraussetzungen
    Der Anspruch auf Kostenerstattung setzt voraus, dass die osteopathische Behandlung ärztlich verordnet wurde und dass der Leistungserbringer Mitglied in einem anerkannten Berufsverband der Osteopathen ist.

    Die BKK Akzo Nobel übernimmt die Kosten für maximal drei osteopathische Behandlungen à max. 30 €, maximal 90 Euro pro Kaklenderjahr.

     

  • Haushaltshilfe

    Als alternative Mehrleistung zu der gesetzlichen Regelung erstatten wir unter bestimmten Voraussetzungen auch die Kosten für Verwandte und Verschwägerte bis zum II. Grad (z.B. Schwiegermutter) und erweitern somit den Kreis der Personen, die als Haushaltshilfe tätig werden kann.

    Voraussetzungen sind ggf. eine ärztliche Bescheinigung, dass keine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt weiterführen bzw. die Betreuung übernehmen kann und dass ein Kind im Haushalt lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Die BKK Akzo Nobel erstattet bis zu acht Stunden täglich mit einem Höchstbetrag von 78 € (9,75 €/Std.).

  • Hebammenrufbereitschaft

    Werdenden Müttern, die bei der Geburt individuell von einer persönlich ausgewählten Hebamme ihres Vertrauens betreut werden möchten, erstattet die BKK Akzo Nobel  die Kosten, die für die Rufbereitschaft der Hebamme in den letzten Wochen der Schwangerschaft entstehen.

    Erstattet werden die Kosten, die für die Rufbereitschaft einer freiberuflich tätigen Hebamme entstehen, bis zu maximal 300 Euro je Schwangerschaft.

    Voraussetzung ist, dass die Hebamme als Leistungserbringerin zugelassen ist.

  • Künstliche Befruchtung

    Wir unterstützen Ihre Familienplanung!

    Fast ein Viertel der Paare in Deutschland sind ungewollt kinderlos. Die Ursachen hierfür sind vielfältig, so spielt z. B. der gesellschaftliche Wandel eine wichtige Rolle. Denn die Familienplanung hat sich zeitlich verändert. Im Jahr 2018 waren Mütter bei der Geburt durchschnittlich 31,3 Jahre alt. Jedoch geht die Fruchtbarkeit – egal ob bei Mann oder Frau – mit zunehmendem Alter kontinuierlich zurück und erschwert die Familiengründung. Für die betroffenen Paare stellt der unerfüllte Kinderwunsch in der Regel eine große psychische Belastung auch innerhalb der Partnerschaft dar.

    Mit einer künstlichen Befruchtung haben auch Paare, die ungewollt kinderlos sind, die Chance, eine Familie zu gründen. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen daher 50% der Kosten einer künstlichen Befruchtung für die ersten drei Versuche.

    Im Rahmen unseres individuellen Versorgungsvertrags „BKK Kinderwunsch“ erhalten Sie einen Zuschuss zur künstlichen Befruchtung, der weit über die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenkassen hinausgeht.


    Welche Leistungen beinhaltet das Angebot BKK Kinderwunsch?

    Mit der Teilnahme an dem Vertrag profitieren Sie von folgenden Vorteilen:

    • Die einmalige Beteiligung an einem geplanten Kryozyklus in Höhe von 350 Euro (nach erfolgtem Embryotransfer)
    • Die einmalige Beteiligung an einer geplanten Blastozystenkultur in Höhe von 250 Euro (nach erfolgtem Embryotransfer)
    • Einmaliger Zuschuss zum vierten Versuch der künstlichen Befruchtung, bei IVF 500 Euro und bei ICSI 700 Euro (nach erfolgtem Embryotransfer)
    • Einen Zuschuss von 100 Euro für eine Ei- oder Samenzellenkonservierung, um der Gefahr einer möglichen Unfruchtbarkeit durch eine Krebstherapie vorzubeugen
    • Erhöhung der Altersgrenze der Frau von 40 auf 42 Jahre
    • Vermeidung des Risikos von Mehrlingsschwangerschaften durch den Transfer von maximal zwei anstatt drei Embryonen

    Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
    • Behandlung erfolgt in einem teilnehmenden reproduktionsmedizinischen Zentrum in Bayern
    • Die Teilnahme am Programm „BKK Kinderwunsch“ muss schriftlich erklärt werden
    • Die BKK Akzo Nobel hat den Behandlungsplan vorab genehmigt
    • Sie sind verheiratet
    • Für den Zuschuss zum vierten Versuch der künstlichen Befruchtung müssen beide Ehepartner bei uns versichert sein
    • Es muss ein Embryotransfer stattgefunden haben

     

    Haben Sie Fragen?
    Bitte rufen Sie uns an, wir beraten Sie gern persönlich.

  • Reiseimpfungen

    Bei Reisen ins Ausland - und ganz besonders auf Fernreisen - besteht ein großes Risiko, sich mit einer Infektionskrankheit anzustecken. Vor Reisen in exotische Urlaubsländer sollten Sie unbedingt unsere kostenlose Online-Impfschutzberatung in Anspruch nehmen. Damit Sie gesund aus dem Urlaub zurückkommen, erstatten wir Ihnen die Kosten für Reiseschutzimpfungen.

    Die BKK Akzo Nobel übernimmt die Kosten für eine Reihe empfohlener Schutzimpfungen (gegen Vorlage der Originalrechnung), soweit nicht andere Kostenträger vorrangig zuständig sind:

    Der Zuschuss beträgt  90 % der nachgewiesenen Kosten (Kosten der Impfstoffe sowie Arztkosten) und wird nach Vorlage der Originalrechnung gewährt.

    Die BKK führt ein Verzeichnis über nach dieser Vorschrift erstattungsfähige Impfungen.