Wahltarife der Bertelsmann BKK
Krankengeld
Die Bertelsmann BKK bietet hauptberuflich selbständig Erwerbstätigen (§ 44 Abs. 2 Nr. 2 SGB V) und unständig Beschäftigten (§ 44 Abs. 2 Nr. 3 SGB V) einen Tarif zur Aufstockung des Krankengeldes und nach dem KSVG (Künst-lersozialversicherungsgesetz) versicherten Künstlern und Publizisten einen Tarif zur Wahl des Krankengeldes von 15. bis zum 42. Tag an.