Wahltarife der Bertelsmann BKK
Krankengeld
Die Bertelsmann BKK bietet hauptberuflich selbständig Erwerbstätigen (§ 44 Abs. 2 Nr. 2 SGB V) und unständig Beschäftigten (§ 44 Abs. 2 Nr. 3 SGB V) einen Tarif zur Aufstockung des Krankengeldes und nach dem KSVG (Künstlersozialversicherungsgesetz) versicherten Künstlern und Publizisten einen Tarif zur Wahl des Krankengeldes von 15. bis zum 42. Tag an.
Kostenerstattung
Bei zugelassenen Leistungserbringern in den nachfolgend genannten Bereichen können Sie sich - anstelle der Behandlung als Kassenpatient und entsprechender Abrechnung über Ihre Gesundheitskarte - für eine Privatbehandlung und die Abrechnung auf dem Wege der Kostenerstattung entscheiden.
Reichen Sie Ihre Privatrechnung zur Erstattung ein, erstattet die Bertelsmann BKK einen pauschalisierten Betrag. Alternativ können Sie die Erstattung in Höhe des tatsächlichen Sachleistungsbetrags abzüglich gesetzlicher Zuzahlungen wählen. Ein Günstigkeitsvergleich ist ausgeschlossen.
Ab der dritten Rechnung im Kalenderjahr ist der Erstattungsbetrag je Rechnung um 5 %, maximal 40 € für Verwaltungskosten durch uns zu kürzen.
Die Kostenerstattung kann für folgende Bereiche gewählt werden:
- Arzt und Zahnarzt
- Krankenhaus (stationär)
- Arzneimittel, Heil- und Hilfsmittel
- häusliche Krankenpflege
An die Wahl sind Sie mindestens ein Kalendervierteljahr gebunden. Die BKK ist vor der Inanspruchnahme zu informieren.
Bei Behandlung durch nicht zugelassene Ärzte, Zahnärzte oder Psychotherapeuten, bzw. Privatkliniken, erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe des kassenüblichen Vertragspreises abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung.