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Axel-Springer-Straße 44, 10969 Berlin

Zusatzbeitrag der BARMER: 2,19%

Der Beitragssatz der BARMER beträgt ab 01.01.2025 17,89% (14,6% + 3,29% Zusatzbeitrag).

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Beitragstabelle für Arbeitnehmer

Wie hoch ist Ihr Anteil am SV-Beitrag zur Krankenversicherung bei der BARMER?

monatlicher Verdienst
(Brutto)
Arbeitnehmer-Anteil am
Krankenkassenbeitrag
2024
Arbeitnehmeranteil am
Krankenkassenbeitrag
2025
2000,00 € 167,90 € 178,90 €
2500,00 € 209,88 € 223,63 €
3000,00 € 251,85 € 268,35 €
3500,00 € 293,83 € 313,08 €
4000,00 € 335,80 € 357,80 €
5175,00 €
ab 2025 5512,50 €
434,44 € 493,09 €

Beitragstabelle für Auszubildende

Die Ausbildungsvergütung ist abhängig von der Branche, vom Ausbildungsjahr und der Kasse. Wie hoch sind die monatlichen Abzüge für die Krankenversicherung bei der BARMER?

Beitragstabelle für Selbständige

Wie hoch ist Ihr Beitrag zur Krankenversicherung als freiwillig versichertes Mitglied der BARMER?

BARMER Beitragsrechner

Berufsgruppe

Entwicklung des Zusatzbeitrags der BARMER

Entwicklung des Zusatzbeitrags der BARMER

Vergleichen Sie den Zusatzbeitrag 2025 aller Krankenkassen oder berechnen Sie jetzt ihre individuelle Ersparnis im Beitragsrechner

Fragen zum Zusatzbeitrag

Wie hoch ist der Zusatzbeitrag bei der BARMER 2025?

Die BARMER erhebt 2025 einen Zusatzbeitrag von 3,29 Prozent

Liegt der Zusatzbeitrag der BARMER 2025 unter dem Durchschnitt aller Krankenkassen?

Nein, der Zusatzbeitrag der BARMER liegt im Jahr 2025 bei 3,29 Prozent und damit um 0,79 Prozent über dem Durchschnitt.

Wie hoch liegt der Zusatzbeitrag im Durchschnitt?

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag beträgt 2,5 Prozent (Stand: 2025). 

Lohnt ein Krankenkassenwechsel wegen des Zusatzbeitrags?

Durch einen Wechsel von einer Krankenkasse mit hohem Zusatzbeitrag in eine günstige Krankenkasse lassen sich je nach Einkommen hunderte Euro pro Jahr einsparen.

Wie schnell kann ich Mitglied in der BARMER werden?

Ein Wechsel in die BARMER kann mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende vollzogen werden. Wer ein sofortiges Wahlrecht hat (z.B. bei Ausbildungsbeginn, Jobwechsel, Statuswechsel) - kann ohne Wartezeit eine Wahlerklärung (Mitgliedsantrag BARMER) ausfüllen und wechseln.