Wahltarife der BARMER
Selbstbehalt
Die BARMER bietet ihren Versicherten verschiedene Selbstbehalttarife an:
F 100
Selbstbehalt von 150,- € je Kalenderjahr, für Mitglieder.
Die Prämie beträgt 100,- € je Kalenderjahr.
F 300
Selbstbehalt von 420,- € je Kalenderjahr, für Mitglieder, deren beitragspflichtige Einnahmen die Beitragsbemessungsgrenze übersteigen.
Die Prämie beträgt 300,- € je Kalenderjahr.
F450
Selbstbehalt von 650,- € je Kalenderjahr, für Mitglieder, ab einem Mindesteinkommen von 18.650,-€.
Die Prämie beträgt 450,- € je Kalenderjahr.
S55
Selbstbehalt von 240,- € je Kalenderjahr, für Mitglieder.
Die Prämie beträgt 200,- € je Kalenderjahr.
S 55 plus
Selbstbehalt von 300,- € je Kalenderjahr, für Mitglieder.
Die Prämie beträgt 250,- € je Kalenderjahr.
E 250
Selbstbehalt von 320,- € im ersten Kalenderjahr und von 300,- € ab dem zweiten Kalenderjahr, für Mitglieder, die während des jeweiligen Kalenderjahres Kostenerstattung für den Bereich der ärztlichen Versorgung, der zahnärztlichen Versorgung und/oder auf veranlasste Leistungen gewählt haben. Bei der Feststellung, ob der Selbstbehalt übernommen worden ist, werden dem Mitglied in Anspruch genommene Leistungen in Höhe des für die gewählte Kostenerstattung maßgeblichen Erstattungsbetrages in Rechnung gestellt.
Die Prämie beträgt 250,- € je Kalenderjahr. Endet die Mitgliedschaft vor Ablauf des Kalenderjahres, ist die im Kalenderjahr gewährte Prämie anteilmäßig zurückzuzahlen, soweit sie die vom Mitglied übernommenen Kosten übersteigt.
Das Mitglied ist an die Wahl eines Selbstbehalttarifs drei Jahre gebunden (Bindungsfrist).
Beitragsrückerstattung
A200
Bei Teilnahme am Wahltarif A200 werden Kunden der BARMER mit einer Prämie bis zu 200 Euro belohnt. Sofern keine Leistungen in Anspruch genommen werden, beträgt die Prämie 80 Euro im ersten, 120 Euro im zweiten und 200 Euro ab dem dritten Kalenderjahr. Kalenderjahre, die sich nicht an ein leistungsfreies Vorjahr anschließen, gelten als erstes Kalenderjahr. Das Mitglied ist an die Wahl des Tarifs ein Jahr gebunden (Bindungsfrist).
Besondere Versorgungsformen
Wird eine medizinische Behandlung erforderlich, ermöglicht ide BARMER mit den Angeboten der Besonderen Versorgung (ehemals "Integrierte Versorgung") eine umfassende Betreuung. Die Besondere Versorgung zeichnet sich insbesondere durch die Vernetzung der Behandlungsebenen und die hervorragende Zusammenarbeit der Beteiligten aus. Bei der Besonderen Versorgung arbeiten alle Beteiligten Hand in Hand: Die teilnehmenden Haus- und Fachärzte sowie die Ärzte in den teilnehmenden Kliniken und Rehabilitationseinrichtungen stimmen sich untereinander ab, um die Versicherten bestmöglich zu versorgen. Damit steht die Besondere Versorgung für ein deutliches Plus an Behandlungsqualität. Die BARMER bietet eine Vielzahl von Angeboten im Bereich der Besonderen Versorgung - von der Endoprothetik (Hüft- und Kniegelenkersatz) über die Kardiologie (Herz- und Gefäßerkrankungen) und Chirurgie bis hin zu ambulanten Operationen und Therapieansätzen bei Lungenkrebs.
Wahltarife Krankengeld
Wahltarife Krankengeld nach § 53 Abs. 6 SGB V werden von der BARMER angeboten.