Leistungen und Satzungsleistungen der AOK Sachsen-Anhalt
Vorsorge
Brustkrebsvorsorge
Die AOK AOK Sachsen- Anhalt bietet ein Früherkennungsprogramm für Versicherte mit familiärer Belastung für u.a. Eierstockkrebs an. Inhalte sind: Risikofeststellung, Beratung mit unterschiedlichen medizinischen Fachbereichen, eine Gendiagnostik und eine frühzeitige Behandlung und Sicherheit in der Versorgung auf hochspezialisiertem Niveau.
Beratung und Aufklärung durch Gynäkologen zur Befähigung der Selbstuntersuchung der Brust (ab dem 25. Geburtstag bis zum 30. Geburtstag)
Hautscreening über den gesetzlichen Rahmen hinaus ab 18 Jahre
Für ein Hautkrebsscreening zwischen 18 und 35 Jahre zahlt die AOK Sachsen-Anhalt alle zwei Jahre einen Zuschuss von 20 Euro (im Rahmen des Gesundheitskontos).
Die AOK Sachsen- Anhalt bietet darüber hinaus in Kooperation mit OnlineDoctor eine telemedizinische Beratung und kostenfreie Begutachtung für Hautprobleme. Dies gilt auch für Muttermaluntersuchungen, die von den meisten kooperierenden Krankenkassen über OnlineDoctor nicht übernommen werden. AOK Versicherte können bis zu 4 mal im Quartal ein Foto eines verdächtigen Leberflecks hochladen und in max. 48 Stunden eine kostenlose Einschätzung und Therapieempfehlung erhalten.
weitere Leistungen im Bereich Krebsvorsorge / Früherkennung
Check-up plus: Neben einem EKG zur Bestimmung der Herztätigkeit werden unter anderem Blutwerte erhoben, die Rückschlüsse auf die Funktion von Leber und Niere zulassen. Zusätzlich erfolgt eine Früherkennungsuntersuchung zu eventuellen Funktionsstörungen der Schilddrüse.
sportmedizinische Untersuchungen
120 Euro Zuschuss im Rahmen der Teilnahme am AOK-Laufcoach
Magen- und Darmkrebsvorsorge (Koloskopie)
Erweiterte Darmkrebsvorsorge für Männer unter 50 Jahren und bei Frauen unter 55 Jahren mit einem familiären Risiko für Darmkrebs: vorgezogene Koloskopie und wenn medizinisch erforderlich, kann eine Darmspiegelung durchgeführt werden.
Zuschuss zu ambulanten Vorsorgekuren
Bei einer aus medizinischen Gründen erforderlichen ambulanten Vorsorgeleistung in anerkannten Kurorten (§ 23 Abs. 2 SGB V) zahlt die AOK Sachsen-Anhalt zu den Kosten der Unterkunft, Verpflegung und Kurtaxe sowie den Fahrkosten einen Zuschuss von 16,00 EUR täglich.
Zuschuss zu Vorsorgekuren für chronisch kranke Kinder
Für chronisch kranke Kleinkinder beträgt der Zuschuss zu Vorsorgekuren 25,00 EUR täglich.
Prävention
Gesundheitsreisen
Kostenübernahme erfolgt bei Gesundheitswochenenden in Form von Kompaktangeboten für ausgewählte Zielgruppen, welche wohnortnahe Angebote aufgrund der beruflichen oder familiären Beanspruchung nicht in Anspruch nehmen können.
Erstattung erfolgt bis zu 90 % bis maximal 160 Euro. Kein weiterer Kurs ist in dem Jahr möglich.
Zuschuss: 150€
eigene Präventionskurse
Eigene AOK Kurse sind kostenfrei und können zweimal pro Jahr genutzt werden beispielsweise Aktiv abnehmen oder Functional Training.
Gesundheitskonto
Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt bis zu 600 Euro Zuschuss für Gesundheitsleistungen, Vorsorge- und Fitnessmaßnahmen im Rahmen des neuen Gesundheitskontos. Ein Budget von 600 Euro steht auch jedem familienversicherten Angehörigen zur Verfügung.
Präventionskurse von Fremdanbietern
Die Inanspruchnahme von Gesundheitskursen oder qualitätsgesicherten Kursen anderer Anbieter wird mit bis zu 80 Euro je Versicherten je Kalenderjahr mit bis zu zwei Maßnahmen gefördert.
Naturheilverfahren
Osteopathie
Die AOK Sachsen-Anhalt erstattet im Rahmen des Gesundheitskontos bis zu 240 Euro pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 4 Sitzungen zu je 60 Euro begrenzt.
max Betrag: 240€
max Sitzungen: 4
Gesundheitskonto: wird übernommen
max Prozent: 100%
max Satz je Sitzung: 60€
weitere Naturheilverfahren
Die Versicherten erhalten 50% der Rechnungssumme, maximal 50 Euro pro Jahr im Rahmen von Kostenerstattung für die Inanspruchnahme von Naturheilverfahren und Akupunktur; u.a.Phytotherapiebehandlungen, Eigenbluttherapie, Lichttherapie, Reflextherapie, Ernährungsmedizin und Fasten, Bioresonanztherapie, Elektrotherapie, Hydrotherapie, Ordnungstherapie, bei Ärzten mit der Zusatzbezeichnung Naturheilverfahren/ Akupunktur, die am Vertrag teilnehmen.
Bei der Behandlung mit Leistungen der Akupunktur sind nur solche erstattungsfähig, die nicht Bestandteil des GKV-Leistungsspektrums sind.
Kostenübernahme rezeptfreie Medikamente (z.B.Homöopathie, Phytotherapie, Anthroposophische Medizin ) ab 18 Jahre
Die AOK Sachsen-Anhalt zahlt für OTC-Arzneimittel (das sind rezeptfreie, apothekenpflichtige Arzneimittel) einen Zuschuss von 40 Euro (im Rahmen des Gesundheitskontos).
Traditionelle Chinesische Medizin (TCM)
Akupunktur gehört zur traditionellen chinesischen Medizin. Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für bis zu 10 Sitzungen innerhalb von maximal 6 Wochen. Vorausgesetzt Sie haben die Diagnose: chronische Schmerzen der Lendenwirbelsäule (LWS) oder chronischen Schmerzen eines oder beider Kniegelenke durch Gonarthrose.
In begründeten Ausnahmefällen übernimmt die AOK die Kosten auch für bis zu 15 Sitzungen innerhalb von maximal 12 Wochen für jeweils Rückenschmerz und Arthrose in den Knien. Des Weiteren wird die Akupunktur bezuschusst mit 50 Prozent der Rechnungssumme, maximal 50,00 Euro pro Kalenderjahr, wenn der behandelnde Arzt die Zusatzbezeichnung „Naturheilverfahren“ oder „Akupunktur“ trägt.
Zahnvorsorge
professionelle Zahnreinigung
Die AOK Sachsen-Anhalt erstattet für eine professionelle Zahnreinigung zweimal im Jahr einen Zuschuss von 40 Euro (im Rahmen des Gesundheitskontos mit max. 600 Euro pro Jahr).
weitere Zusatzleistungen für Zahngesundheit
Zahnvorsorge bei Kindern vom 6. bis 30. Lebensmonat: Neben Früherkennungsuntersuchungen kann bei Kleinkindern mit initialer Kariesschädigung zusätzlich zweimal je Kalenderhalbjahr eine lokale therapeutische Fluoridierung der betreffenden Milchzähne mit Fluoridlack durchgeführt werden.
Glattflächenversiegelung bei kieferorthopädischer Behandlung:
Bei einer kieferorthopädischen Behandlung mit einer festsitzenden Zahnspange zahlt die AOK Sachsen-Anhalt 2 x 100 Euro für die Versiegelung der Zahnflächen mit einem Schutzlack (im Rahmen des Gesundheitskontos mit max. 600 Euro pro Jahr).
Impfungen
Reiseimpfungen (Privatreisen)
Die AOK Sachsen-Anhalt zahlt für Reiseschutzimpfungen einen Zuschuss von bis zu 300 Euro (im Rahmen des Gesundheitskontos). Voraussetzung ist, dass die Impfung für das jeweilige Land von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlen wird. Bezuschusst werden die Kosten für den Impfstoff und die ärztliche Impfleistung.
Typhus: wird übernommen
FSME: wird übernommen
Poliomyelitis: wird übernommen
Cholera: wird übernommen
Meningokokken ACWY: wird übernommen
Meningokokken C: wird übernommen
Hepatitis B: wird übernommen
max Betrag: 50€
Hepatitis A: wird übernommen
Tollwut: wird übernommen
Gelbfieber: wird übernommen
Grippeschutzimpfung für alle Versicherten
Grippeschutz gibt es für Kinder und Erwachsene ohne Altersbeschränkung.
Sehhilfen
Zuschuss für Sehhilfen (Brille, Kontaktlinsen, Optoelektronik)
Berufskraftfahrer erhalten einen Zuschuss in Höhe von 20 EUR zur Entspiegelung ihrer Brille.
Schwangerschaft
höherer Zuschuss bei künstlicher Befruchtung
Hebammen-Rufbereitschaft
Zum Ende Ihrer Schwangerschaft überimmt die AOK Sachsen-Anhalt die Kosten für die Hebammen-Rufbereitschaft für bis zu 250 Euro (im Rahmen des Gesundheitskontos).
Geburtsvorbereitungskurse für den Partner
Die AOK Sachsen-Anhalt bezuschusst den Geburtsvorbereitungskurs auch für werdende Väter oder eine andere Begleitperson mit 25 Euro (im Rahmen des Gesundheitskontos).
weitere zusätzliche Leistungen in der Schwangerschaft
Es gibt Schwangerschaftsgymnastik, Rückbildungskurse und Erste-Hilfe Kurs für Eltern mit Babys und Kleinkindern.
Kostenübernahme rezeptfreie Arzneimittel für Schwangere
Während Ihrer Schwangerschaft übernimmt die AOK Sachsen-Anhalt für Folsäure-Präparate in Höhe von 9 Euro und für OTC-Arzneimittel einen Zuschuss von bis zu 40 Euro. (im Rahmen des Gesundheitskontos).
Altersgrenzen / Versuchsanzahl / Kostenbeteiligung Kryozyklus oder Blastozystenkultur bei künstlicher Befruchtung ODER TESE und Assisted Hatching
Die AOK Sachsen-Anhalt erstattet zusätzlich bis zu 300 Euro für einen vierten Behandlungszyklus zur künstlichen Befruchtung, soweit der dritte Behandlungszyklus gem. § 27 a SGB V durch eine gesetzliche Krankenkasse genehmigt und durchgeführt wurde. Voraussetzung ist, dass das Paar verheiratet ist. Zudem müssen Frauen zum Zeitpunkt der Behandlung zwischen 25 und 40 Jahre und Männer zwischen 25 und 50 Jahre alt sein.
Kinder
Allergie Bettwäsche
Die AOK Sachsen-Anhalt zahlt alle 10 Jahre einen Zuschuss in Höhe von 50 Euro für ein dreiteiliges Allergiebettwäscheset (Kissen- und Bettdeckenzwischenbezug und ein Matratzenbezug), wenn Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr behandelnder Arzt ein Rezept mit der Diagnose „Hausstaubmilbenallergie“ ausstellt.
Baby-Bonus
Über den Gesundheitsbonus kann man auch den Baby-Bonus erhalten. 50 EUR Bonus gibt es, wenn die Schwangerschaftsvorsorge erfüllt ist und weitere 50 EUR Bonus, wenn die Untersuchungen U1-U6 beim Kind durchgeführt wurden.
max Bonus: 100€
zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen für Kinder
Erweiterung um die U10, U 11 und J 2
U10: wird übernommen
J2: wird übernommen
U11: wird übernommen
Neurodermitis-Overalls
Die AOK Sachsen-Anhalt zahlt für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 14. Lebensjahrs maximal zwei Neurodermitis Overalls pro Jahr (max. 30 EUR pro Stück).
weitere Leistungen für Kinder
Für medizinisch notwendige apothekenpflichtige Arzneimittel, die nicht durch Gesetz oder Richtlinie ausgeschlossen sind, gibt es nach ärztlicher Verordnung maximal 40 Euro jährlich aus dem Gesundheitskonto.
Die AOK bezahlt das Hörscreening bei Neugeborenen.
Übernahme von frühkindlichen Gesundheitsangeboten im Rahmen des Gesundheitskontos: PEKiP (3x 75 EUR), DELFI 1x 75 EUR), Babymassage (1x 45 EUR), Babyschwimmen (1x 65 EUR).
Übernahme der Meningokokken B-Impfung für Kinder bis zum 12. Lebensjahr in Höhe von 3 x 100 Euro (im Rahmen des Gesundheitskontos).
Die AOK übernimmt das Amblyopiescreening bei Kinder- und Augenärzten für Kinder im 10.-27. Lebensmonat.
Bei Infekten der oberen Luftwege wird ein Antibiotika-Schnelltest (CRP) für AOK versicherte Kinder- und Jugendliche übernommen.
Die AOk Sachsen-Anhalt erstattet im Rahmen des Gesundheitskontos einmal im Jahr 80 Prozent der Kurskosten zum Multimodalen Stressmanagement für Kinder - aber insgesamt maximal 32 Euro.
weitere Leistungen für Babys
Zur Babymassage zahlt die AOK Sachsen-Anhalt einen Zuschuss von einmalig bis zu 45 Euro für Ihr familienversichertes Kind. Für die Teilnahme an einem Babyschwimmen-Kurs erstattet die AOK Sachsen-Anhalt einmalig bis zu 65 Euro.Für die Teilnahme am 30-wöchigen Prager Eltern-Kind-Programm (PEKiP) erstattet die AOK Sachsen-Anhalt bis zu 3 x 75 Euro. Für die Teilnahme an einem DELFI-Kurs erstattet die AOK Sachsen-Anhalt einmalig bis zu 75 Euro. (alle Leistungen im Rahmen des Gesundheitskontos mit insgesamt 600 Euro).
Zudem übernimmt die AOK Sachsen-Anhalt die Meningokokken B-Impfung für Babys und Kinder bis zum 12. Lebensjahr in Höhe von 3 x 100 Euro (im Rahmen des Gesundheitskontos).
Osteopathie für Kinder
Die AOK Sachsen-Anhalt erstattet im Rahmen des Gesundheitskontos bis zu 240 EUR pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 4 Sitzungen zu je 60 EUR begrenzt.
Krankenpflege / Haushaltshilfe
zusätzliche häusliche Krankenpflege
Versicherte erhalten auch Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung, wenn eine im Haushalt lebende Person den Kranken in dem erforderlichen Umfang nicht pflegen und versorgen kann. Der Anspruch besteht bis zu 7 Tage je Krankheitsfall, wenn als Behandlungspflege „subcutane Infusionen“ (Geben von Flüssigkeit unter die Haut) ärztlich verordnet wird.
erweiterter Anspruch auf Haushaltshilfe wegen schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung einer Krankheit (mit Kind im Haushalt)
Die AOK stellt auch dann Haushaltshilfe zur Verfügung, wenn nach ärztlicher Bescheinigung die Weiterführung des Haushalts wegen akuter schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit oder wegen einer aus medizinischen Gründen erforderlichen Abwesenheitszeit als Begleitperson eines versicherten Angehörigen nicht möglich ist und im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Die Haushaltshilfe kann bis zu einer Dauer von 52 Wochen gewährt werden, soweit eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann.
Spezielle Leistungen
Online-Fitness-Kurse
Für Online-Fitness-Kurse erstattet die AOK Sachsen-Anhalt jeweils bis zu 80 Euro im Kalenderjahr für zwei Maßnahmen, vorausgesetzt die Kurse sind bei der "Zentralen Prüfstelle Prävention" gelistet.
Hospizleistungen
Die AOK übernimmt die Kosten für die pflegerische und ärztliche Versorgung schwerkranker und sterbender Menschen. Dazu gehören die Aufwendungen im Bereich der Betreuung in einem Hospiz
oder bei ambulanten Hospizdiensten, die eine Sterbebegleitung in der Häuslichkeit anbieten.
Ist eine besonders aufwendige Versorgung (spezialisierte ambulante Palliativversorgung) notwendig, übernehmen wir auch hierfür die Kosten.
DMP, Hausarztmodell
Hausarztprogramm
Mehr Gesundheit für Ihre Zukunft - für dieses Ziel hat die AOK Sachsen-Anhalt mit den Hausärzten in Sachsen-Anhalt im Rahmen des Hausarztprogramms Partnerschaften geschlossen.
Alle AOK-Versicherte können ab dem 18. Geburtstag an dem AOK-Hausarztprogramm teilnehmen. Die Teilnahme an dem Programm ist Sie freiwillig und kostenfrei.
DMP Programme
Die AOK bietet ihren Kunden, die an einer bestimmten chronischen Krankheit leiden, spezielle Behandlungsprogramme an. Diese Programme heißen AOK-Curaplan.
Service
Zusätzlicher Service für Studenten
1.Tipps rund um das Studium (passende Uni finden, notwendige Unterlagen zur Krankenversicherung etc.)
2. fremdsprachige Informationen zu Krankenversicherung im Studium & Anträgen etc.
3. Beantragung SV-Ausweis und Übernahme weiterer Formalitäten.
4. Bescheinigung für Studenten zur Immatrikulation online abrufbar.
Ärztehotline
"Clarimedis" ist ein exklusiver Informations-Service für Versicherte der AOK. Rund um die Uhr (24h) beantwortet ein Fachärzteteam unter der kostenfreien Rufnummer 0800 1265 265 Fragen zum Thema Gesundheit. Zusätzlich werden darüber Videosprechstunden zu den Themen Orthopädie, Onkologie oder Schwangerschaft und Geburt angeboten.
Nummer: 0800 1265 265
spezielle Hotline
Pflegeberatungshotline: 0800 226 5725
AOK-Babytelefon: 0800 126 5265
Baby-Hotline: 0800 126 5265
Pflegehotline: 0800 226 5725
Betriebliche Gesundheitsförderung
Die AOK Sachsen-Anhalt unterstützt Unternehmen dabei, ein gesundheitsförderliches Arbeitsumfeld zu schaffen und die Gesundheitskompetenz ihrer Mitarbeiter und Führungskräfte zu stärken. Gesundheitscoaches beraten landesweit Firmen, die etwas für die Gesundheit ihrer Mitarbeiter tun möchten und erarbeiten gemeinsam mit den Unternehmen Gesundheitsprogramme und Lösungen für die Gesundheit der Mitarbeiter.
Zusatzversicherungen
Zusatzversicherungen
Die AOK Sachsen-Anhalt bietet mit der UKV Sachsen- Anhalt Zusatzversicherungen an. AOK Versicherte erhalten Rabatt auf die Beiträge.