Leistungen und Satzungsleistungen der AOK Nordost
Vorsorge
Brustkrebsvorsorge
Krebs - Familärer Brust- und (oder) Eierstockkrebs
Integrierter Versorgungsvertrag über die Risikofeststellung, interdisziplinäre Beratung, Gendiagnostik und Früherkennungsmaßnahmen für Patientinnen mit familiärer Belastung für Brust- und/oder Eierstockkrebs bzw. deren Angehörige
Hautscreening über den gesetzlichen Rahmen hinaus ab 18 Jahre
Versicherte der AOK Nordost können ab 18 Jahre ein Hautkrebs-Screening von ihrem Hausarzt durchführen lassen, wenn dieser am Hausarztprogramm teilnimmt und in der Region Brandenburg seine Praxis hat.
weitere Leistungen im Bereich Krebsvorsorge / Früherkennung
Hautkrebsscreening für Versicherte im Alter von 18 bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres im Rahmen des Hausarztvertrages in Brandenburg
Gesundheits-Check für Versicherte im Alter von 18 bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres im Rahmen des Hausarztvertrages in Brandenburg
Gesundheits-Check jedes zweite Kalenderjahr für Versicherte im Alter ab 35 Jahren, welche am Hausarztvertrag in Berlin teilnehmen
sportmedizinische Untersuchungen
Übernahme eines umfassenden und schonenden sportkardiologischen Präventionsprogrammes zur frühzeitigen Erkennung von Krankheiten und Risikofaktoren. Ziel ist es ein sicheres Training zu ermöglichen und eine zuverlässige Auskunft über die Belastbarkeit des Herz- Kreislaufsystems zu erlangen.
Für die Basisuntersuchung werden max. 75,- Euro / Behandlung bezahlt und für den Leistungscheck 150,- Euro.
Zuschuss zu ambulanten Vorsorgekuren
Die AOK Nordost zahlt ein pauschales Kurtagegeld in Höhe von 100 EUR bei einer Leistungsdauer von mindestens 14 bis 20 Kalendertagen und pauschal 150 EUR bei einer Leistungsdauer ab 21 Kalendertagen. Kinder bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres erhalten 13 EUR pro Tag. Das Kurtagegeld dient als Zuschuss zu den Kosten an Verpflegung und Unterbringung.
Zuschuss zu Vorsorgekuren für chronisch kranke Kinder
Für chronisch kranke Kleininder beträgt das Kurtagegeld 25,00 Euro pro Tag für die Dauer der Maßnahme.
Prävention
Gesundheitskonto Schwangerschaft
Über das AOK-Gesundheitskonto Familiengesundheit gibt es z. B. Mehrleistungen für Schwangere bis 100 Euro oder Babyschwimmen bis 85 Euro.
Gesundheitsreisen
Die AOK Nordost fördert die Prävention auch als Kompaktangebot (Gesundheitswochenende/-woche) bis zu 170 Euro. Zusätzlich gibt es einen Zuschuss zu den entstandenen Kosten für Verpflegung, Unterkunft und Fahrtkosten: max. 16 Euro pro Kurstag längstens für 7 Tage im Kalenderjahr. Es ergibt sich ein Gesamtzuschuss für eine Woche von 282,-€.
Zuschuss: 170€
eigene Präventionskurse
Versicherte der AOK Nordost können an über 75 Standorten und Online kostenfrei an AOK-Kursen zu den Schwerpunkten Bewegung, Ernährung, Entwöhnung und Entspannung teilnehmen. Für AOK Versicherte bietet die AOK präventive und therapeutische Ernährungsberatungen an. Die Ernährungsberatung ist exklusiv und kostenfrei. AOK-Gesundheitskurse sind Kurse der Primärprävention.
Gesundheitskonto
Ein Gesundheitskonto gibt es im Gesamtwert von 500 Euro mit folgenden Leistungen: Präventionsleistungen, PZR, Gebühr/Beitrag Sportverein, Sportzahnschutzschiene, eHealth-Angebote/digitale Sportkurse, Geräte zur Messung der Bewegungsintensität (z.B. Pulsmessung), Schwangerschaftsvorsorgeleistungen, Partnerbegleitung Geburtsvorbereitungskurs, Hebammenrufbereitschaft, Babyschwimmen, Schwimmkurs für Erwachsene, Alternative Arzneimittel, Osteopathie und bis zu 200 Euro jährlich für zusätzliche Impfungen.
Präventionskurse von Fremdanbietern
Die Teilnahme an Fremdkursen ist möglich. Pro Kalenderjahr können max. 2 Kurse besucht werden und einen Zuschuss in Höhe von insgesamt 170 Euro erhalten.
Naturheilverfahren
Osteopathie
Osteopathie wird im Rahmen des AOK Gesundheitskontos mit bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten, für alle Mehrleistungen zusammen, mit max. 180 Euro im Kalenderjahr übernommen.
Behandlungen mit Homöopathie
Es besteht im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben in einigen Fällen die Möglichkeit der Kostenübernahme alternativer Behandlungsmethoden durch die AOK. Vertragsärzte können homöopathische Leistungen abrechnen, die auch eine vertragsärztliche Leistung darstellen.
anthroposophische Therapien
Durch zugelassene Kassenärzte mit Zusatzausbildung werden anthroposophische Behandlungen bezahlt.
weitere Naturheilverfahren
Durch zugelassene Kassenärzte mit Zusatzausbildung werden Phytotherapiebehandlungen bezahlt.
Kostenübernahme rezeptfreie Medikamente (z.B.Homöopathie, Phytotherapie, Anthroposophische Medizin ) ab 18 Jahre
Erstattung homöopathischer, phytotherapeutischer und antroposophischer Arzneimittel aus dem AOK Gesundheitskonto in Höhe von bis zu 50 Euro pro Kalenderjahr aus dem Gesundheitskonto mit bis zu 500,- Euro Erstattung für zusätzliche Leistungen.
max Betrag: 50€
Gesundheitskonto: wird übernommen
Traditionelle Chinesische Medizin (TCM)
Stationär bei entsprechenden medizinischen Indikationen wird die TCM bezahlt.
Gesundheitskurse Tai-Chi und Qigong werden als eigene Kurse angeboten und sind jeweils Bestandteil der TCM.
Zahnvorsorge
professionelle Zahnreinigung
Im Rahmen des AOK Gesundheitskontos werden max. 50 Euro im Jahr übernommen.
weitere Zusatzleistungen für Zahngesundheit
Zahnfüllungstherapie max. 50,- Euro / Jahr aus dem Gesundheitskonto
Impfungen
Reiseimpfungen (Privatreisen)
Hepatitis A, Hepatitis B, Typhus, Meningokokken C, Meningokokken ACWY, Meningokokken B, Polio und FSME bei Reisen in Risikogebiete innerhalb Deutschlands werden bezahlt. Aus dem Gesundheitskonto gibt es bis zu 200,- Euro jährlich für zusätzliche Impfungen.
Typhus: wird übernommen
weitere Einschränkungen: FSME bei Reisen in Risikogebiete innerhalb Deutschlands
Meningokokken B: wird übernommen
Meningokokken ACWY: wird übernommen
Hepatitis B: wird übernommen
Meningokokken C: wird übernommen
Hepatitis A: wird übernommen
Grippeschutzimpfung für alle Versicherten
Auch außerhalb der aufgeführten Altersbeschränkung übernimmt die AOK Nordost die Kosten. Die Ärzte können die Impfung voll über die KV Karte abrechnen und impfen, wen sie für nötig halten ohne Altersbeschränkungen. Aus dem Gesundheitskonto gibt es bis zu 200 Euro jährlich für zusätzliche Impfungen.
Sehhilfen
Zuschuss für Brillen / Kontaktlinsen für Versicherte unter 18 Jahren
Aus dem AOK Kinder Bonusprogramm können Zuschüsse zur Brille als zweckgebundene Prämie eingereicht werden.
Schwangerschaft
Hebammen-Rufbereitschaft
Hebammen-Rufbereitschaft wird mit bis zu 270 Euro aus dem Gesundheitskonto mit bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen bezuschusst.
Geburtsvorbereitungskurse für den Partner
Geburtsvorbereitungskurse werden direkt mit der AOK Nordost abgerechnet. Für Geburtsvorbereitungskurse für den bei der AOK Nordost versicherten Partner erfolgt eine Erstattung bis zu 85 Euro aus dem AOK-Gesundheitskonto mit bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen.
weitere zusätzliche Leistungen in der Schwangerschaft
weiter zusätzliche Leistungen sind:
- Baby on time (Programm zur Frühgeburtenvermeidung mit zus. Vorsorgeuntersuchungen)
- Aquafitness für Schwangere
- Hatha Yoga für Schwangere
- AOK liveonline „Gelassen und entspannt in der Schwangerschaft“
Kostenübernahme rezeptfreie Arzneimittel für Schwangere
Im Rahmen des AOK Gesundheitskontos gibt es einen Zuschuss von max. 100 Euro/ Schwangerschaft für zusätzliche Leistungen im Rahmen der Schwangerschaft. Dazu zählt auch Kostenübernahme rezeptfreie Arzneimittel für Schwangere
Kinder
Baby-Bonus
Im Rahmen des AOK-Kinderbonus werden im ersten Lebensjahr folgende Maßnahmen bonifiziert: U1 bis U6 20,- Euro, Impfungen 20,- Euro, Kinderzahnvorsorge 5,- Euro, Kurs Eltern-Kind-Sport 15,- Euro.
Gesamt sind bis zu 60,- Euro möglich.
zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen für Kinder
U10, U11, J2,
J2: wird übernommen
U11: wird übernommen
U10: wird übernommen
weitere Leistungen für Kinder
Ernährungskurse, Gesundheitskurse, Erste Hilfe Kurse für Eltern von Babys und Kleinkindern und das AOK Familienprogramm werden angeboten. Homöopathiesprechstunde für AOK versicherte Kinder und Jugendliche (Angebot ausschließlich im Centrum für Gesundheit der AOK Nordost), im Rahmen des Gesundheitskontos Erstattung von Babyschwimmkursen bis zu 85 Euro, Gesundheitskurse für Kinder ab 6 Jahren (Erstattung bis zu 170,- Euro für 2 Kurse im Jahr), Zuschuss zu den Sportvereinsgebühren bis zu 50 Euro pro Kalenderjahr aus dem Gesundheitskonto, Übernahme der Kosten einer Sportzahnschutzschiene pro Kalenderjahr bis zu 80,- Euro aus dem AOK Gesundheitskonto. Erstattung der Impfung gegen Meningokokken B (so wie alle weiteren Serotypen) in Höhe der Kosten des Impfstoffes und 10,72 EUR für die ärztliche Leistung,
JolinchenKids als bundesweites AOK-eigenes Programm für Kindertagesstätten, das die Gesundheit von Kita-Kindern, Eltern und Erzieherinnen stärken will
Einmalig 85,- EUR Schwimmlernkurs
weitere Leistungen für Babys
Erste Hilfe Kurse für Eltern von Babys und Kleinkindern und das AOK Familienprogramm werden angeboten. Im Rahmen des Gesundheitskontos erfolgt eine Erstattung von Babyschwimmkursen bis zu 85 Euro.
Osteopathie für Kinder
Osteopathie für Babys wird im Rahmen des AOK Gesundheitskontos mit max. 180 Euro im Kalenderjahr übernommen, aus dem Gesundheitskonto mit bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen.
Neurodermitis-Overalls
Bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung werden die Kosten bis zu 45,90 Euro pro Overall erstattet. Bis zu zwei Overalls können pro Jahr beantragt werden. Somit können die Versicherten einen Gesamtwert von 91,80 Euro erhalten.
Allergie Bettwäsche
Bei einer Hausstaubmilbenallergie, umgangssprachlich auch Hausstauballergie, kann die AOK im Einzelfall die Kosten für spezielle Bettwäsche für Allergiker tragen. Das sind antiallergene Zwischenbezüge für Betten und Matratzen, sogenannte Encasings. Voraussetzung ist unter anderem eine ärztliche Verordnung für Milbenbettwäsche.
Krankenpflege / Haushaltshilfe
erweiterter Anspruch auf Haushaltshilfe wegen schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung einer Krankheit (mit Kind im Haushalt)
Die AOK Nordost stellt Haushaltshilfe auch dann zur Verfügung, wenn nach ärztlicher Bescheinigung die Weiterführung des Haushalts
wegen akuter schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit oder wegen einer aus medizinischen Gründen erforderlichen Abwesenheit als Begleitperson eines versicherten Angehörigen nicht möglich ist und im Haushalt ein Kind lebt,
das bei Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist, längstens jedoch für die Dauer von 52 Wochen, soweit eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann.
Spezielle Leistungen
Online-Fitness-Kurse
Yoga für Einsteiger, Yoga intensive, Rückencoaching, Diabetes Prävention, Erfolgreich abnehmen, Ernährung & Vitalität, Mentale Balance durch progressive Muskelentspannung, Pilates, Endlich Nichtraucher, Kraft & Ausdauer und das Multimodale Stressbewältigungsprogramm Power durch Pause.
Die Onlinepräventionskurse und weitere Angebote sind unter CyberHealth einsehbar und direkt buchbar.
Hospizleistungen
Die AOK veröffentlicht auf ihrer Internetseite ein Informationsangebot für Betroffene und Angehörige von schwerstkranken und sterbenden Menschen. Mit dem frei zugänglichen bundesweiten AOK-Palliativwegweiser lassen sich über Postleitzahl oder Ortsangabe schnell und umfassend qualifizierte Einrichtungen oder Hilfsangebote zur Hospiz- und Palliativversorgung in der Nähe finden. Im AOK-Palliativwegweiser sind bundesweit neben 238 stationären Hospizen und mehr als 600 Palliativstationen in Kliniken etwa 1.000 Hospizdienste, knapp 400 Pflegedienste mit Schwerpunkt Palliativversorgung und 300 Teams der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) verzeichnet. Darüber hinaus enthält die Datenbank auch die Kontaktdaten für mehr als 4.500 Ärztinnen und Ärzte mit der Zusatzbezeichnung Palliativmedizin. Ergänzt wird das Angebot durch Angaben zu Selbsthilfegruppen, Telefonseelsorge und zu fast 700 Pflegeberatern der AOK, die eine besondere Qualifikation zum Thema Palliativversorgung haben.
Erhöhter Zuschuss bei Kinderhospizen – über den gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen.
DMP, Hausarztmodell
Hausarztprogramm
Die AOK Nordost bietet ihren Versicherten (ab 18 Jahre) die Möglichkeit, in am Hausarztprogramm teilnehmenden Hausarztpraxen auf hohem Qualitätsniveau von ihrem Hausarzt als erster Ansprechpartner optimal behandelt zu werden.
DMP Programme
AOK-Curaplan ist ein strukturiertes Behandlungsprogramm, das die AOK ihren chronisch kranken Versicherten anbietet. Für folgende Diagnosen werden AOK-Curaplan-Programme angeboten:
Diabetes Mellitus Typ 1; Diabetes Mellitus Typ 2; Koronare Herzkrankheít; Asthma Bronchiale; Chronisch obstruktive Lungenkrankheit (COPD); Brustkrebs.
Service
Zusätzlicher Service für Studenten
1. Beratungsstandorte für Studenten an Universitäten oder in Campusnähe,
2. Betreuung und Beratung durch Studentenbetreuer, die auf die Bedürfnisse von Studenten spezialisiert sind,
3. Beratung in vielen Sprachen möglich, (zum Beispiel englisch, spanisch, polnisch, arabisch, bosnisch, kroatisch, serbisch, türkisch und mehr)
4. Broschüren, auch E-Paper, für Studenten (auch in englisch)
5. amtliche Beglaubigung von Dokumenten
6. AOK-liveonline Kurse: effektiver lernen, Prüfungen meistern, sich erfolgreich bewerben und bei all den Anforderungen in Balance bleiben
Ärztehotline
"Clarimedis" ist die Ärztehotline der AOK Nordost (0800 1265265).
Nummer: 0800 1265265
spezielle Hotline
AOK Baby-Telefon 0800 1265265 an 365 Tagen im Jahr, rund um die Uhr
AOK-International Service, aus dem Ausland: 0049 3312772-1234
Pflege-Hotline: 0800 2658888
AOK – Curaplan Hotline: 0800 2654444
Pflegehotline: 0800 2658888
Baby-Hotline: 0800 1265265
Betriebliche Gesundheitsförderung
Die AOK Nordost fördert mit Leistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung den Aufbau und die Stärkung gesundheitsförderlicher Strukturen in Betrieben. Hierzu wird die betriebliche Gesundheitssituation einschließlich ihrer Risiken und Potenziale analysiert, es werden Vorschläge zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation sowie zur Stärkung der gesundheitlichen Ressourcen entwickelt und deren Umsetzung unterstützt:
vollständige Projektbegleitung mit Beratung, Analysen, bedarfsorientierter Maßnahmenplanung, Workshops, Seminaren und Kursangeboten
Unterstützung einer gesundheitsgerechten Arbeitsgestaltung
Zusammenarbeit mit allen betrieblichen Gremien und Entscheidungsträgern (z. B. Geschäftsführung und Betriebsrat)
Beteiligung von Beschäftigten und Führungskräften
Zusammenarbeit mit externen Partnern (z. B. Berufsgenossenschaften)
Beteiligung an der Durchführung von Gesundheitsaktionen (z. B. Gesundheitstage und Workshops)
Beteiligung an weiterführenden Maßnahmen der Verhaltensprävention (z. B. Präventionskurse)
Zusatzversicherungen
Zusatzversicherungen
Seit 01.07.2020 besteht eine Kooperation mit der UKV.
Folgende Tarife sind für AOK Mitglieder verfügbar: AOK-DentalKOMPAKT, AOK-ZahnVITAL, AOK-AuslandPRIVAT Single, AOK-AuslandPRIVAT Familie, AOK-VorsorgePRIVAT, AOK-KlinikPRIVAT-Unfall