Leistungen und Satzungsleistungen der AOK Niedersachsen
Vorsorge
Hautscreening über den gesetzlichen Rahmen hinaus ab 18 Jahre
Die AOK Niedersachsen erstattet Versicherten unter 35 Jahren alle 2 Jahre die Kosten für das Hautkrebs-Screening. Die Kosten werden im Rahmen eines Gesundheitskontos erstattet: Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen.
weitere Leistungen im Bereich Krebsvorsorge / Früherkennung
Die AOK Niedersachsen übernimmt für Versicherte, die am AOK-Hausarztmodell teilnehmen, 45 Jahre oder 60 Jahre und älter sind, einen zusätzlichen Check-Up 45 und Check-Up 60Plus.
sportmedizinische Untersuchungen
Die AOK erstattet Versicherten alle 2 Jahre die Kosten für eine sportmedizinische Vorsorgeuntersuchung und Beratung über ein Gesundheitskonto: Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen. Die sportmedizinische Vorsorgeuntersuchung ist von zugelassenen Vertragsärzten mit der Zusatzbezeichnung „Sportmedizin“ durchzuführen.
Zuschuss zu ambulanten Vorsorgekuren
Bei einer aus medizinischen Gründen erforderlichen ambulanten Vorsorgeleistung in einem anerkannten Kurort (§ 23 Abs. 2 SGB V) zahlt die AOK Niedersachsen zu den Kosten der Unterkunft, Verpflegung und Kurtaxe sowie den Fahrkosten einen Zuschuss von 13 Euro täglich.
Zuschuss zu Vorsorgekuren für chronisch kranke Kinder
Für chronisch kranke Kleinkinder beträgt der Zuschuss 21 Euro täglich.
Prävention
Gesundheitsreisen
Mit AOK - Fit und Gesund können Versicherte in ausgewählten Ferienhotels entspannen und für ihre Gesundheit aktiv werden. Dafür arbeitet die AOK Niedersachsen mit verschiedenen Hotels zusammen.
Versichert erhalten von der AOK einen Gesundheitsgutschein für „AOK - Fit und Gesund“. Das Hotel rechnet die Kosten für den Präventionskurs im Anschluss direkt mit der AOK ab. Voraussetzung: Versicherte haben an mindestens 80 Prozent der Kurseinheiten teilgenommen. Gesundheitsgutschein für „AOK - Fit und Gesund“
eigene Präventionskurse
Die AOK Niedersachsen bietet ihren Versicherten kostenlos qualitätsgeprüfte Gesundheitskurse, die von ausgewählten Präventionspartnern vor Ort durchgeführt werden. Versicherte benötigen für die Teilnahme einen AOK-Gesundheitsgutschein. Der Präventionspartner rechnet den Kurs direkt mit der AOK ab. Einzige Voraussetzung: Versicherte nehmen an mindestens 80 Prozent der Kurseinheiten teil.
Gesundheitskonto
Die AOK Niedersachsen bietet ihren Versicherten ein sogenanntes „Gesundheitskonto“. Versicherte bekommen die Rechnungen für die dort beschriebenen Leistungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen erstattet.
Präventionskurse von Fremdanbietern
Bei Präventionskurse von anderen Anbietern erstattet die AOK Niedersachsen 85 Prozent der Kursgebühr, maximal 150 Euro pro Jahr. Pro Kalenderjahr fördert die AOK bis zu 2 Gesundheitskurse.
Naturheilverfahren
Osteopathie
Die AOK Niedersachsen erstattet Kosten für osteopathische Behandlungen im Rahmen eines Gesundheitskontos: Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen.
max Prozent: 80%
Gesundheitskonto: wird übernommen
max Betrag: 500€
Behandlungen mit Homöopathie
Die AOK Niedersachsen trägt im Rahmen eines Gesundheitskontos die Kosten für die homöopathische Erstanamnese und die homöopathische Folgebehandlung, wenn diese von Vertragsärzten mit der Zusatzqualifikation Homöopathie erbracht werden und nicht bereits Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung sind (Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen).
Kostenübernahme rezeptfreie Medikamente (z.B.Homöopathie, Phytotherapie, Anthroposophische Medizin ) ab 18 Jahre
Die AOK Niedersachsen übernimmt die Kosten für bestimmte apothekenpflichtige, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel der Anthroposophie und der Phytotherapie. Voraussetzung ist, dass das Medikament von einem Vertragsarzt auf einem Privatrezept verordnet wird. Das Arzneimittel muss über eine gültige Zulassung in Deutschland verfügen und darf nicht nach der Satzung ausgeschlossen sein (Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen).
max Betrag: 500€
max Prozent: 80%
Zahnvorsorge
professionelle Zahnreinigung
Die AOK Niedersachsen erstattet im Rahmen des Gesundheitskontos zweimal jährlich die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung. Die Kosten werden im Rahmen eines Gesundheitskontos erstattet: Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen.
max Prozentsatz: 80%
Anzahl: 2
Gesundheitskonto: wird übernommen
Zuschuss: 500€
weitere Zusatzleistungen für Zahngesundheit
Zur Absicherung einer hochwertigen Versorgung mit Zahnersatz können Versicherte der AOK Niedersachsen auf 2teZahnarztMeinung.de kostenlos und unverbindlich einen zweiten Kostenvoranschlag einholen.
Impfungen
Reiseimpfungen (Privatreisen)
Die AOK Niedersachsen beteiligt sich uns an den Kosten für Reise-Schutzimpfungen, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut (RKI) in Verbindung mit den Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes empfohlen werden.
Die AOK Niedersachsen erstattet die Kosten für Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen.
Poliomyelitis: wird übernommen
Prozent: 80%
Meningokokken B: wird übernommen
max Betrag: 500€
Hepatitis B: wird übernommen
Hepatitis A: wird übernommen
Malaria-prophylaxe: wird übernommen
FSME: wird übernommen
Tollwut: wird übernommen
Cholera: wird übernommen
Typhus: wird übernommen
Gesundheitskonto: wird übernommen
Grippeschutzimpfung für alle Versicherten
Die AOK Niedersachsen erstattet auch Versicherten, die nicht zu den in der Schutzimpfungsrichtlinie genannten Risikogruppen gehören, die Kosten für eine Grippeschutzimpfung: Impfstoff in voller Höhe und die ärztliche Behandlung bis zum 2,3fachen GOÄ-Satz.
Schwangerschaft
Hebammen-Rufbereitschaft
Die AOK Niedersachsen übernimmt die Kosten für die Hebammen-Rufbereitschaft 3 Wochen vor und bis 2 Wochen nach dem errechneten Entbindungstermin zu jeder Tages- und Nachtzeit. Das gilt für Geburten zu Hause, im Geburtshaus oder im Krankenhaus mit der persönlichen Hebamme. Außerdem übernimmt die AOK die Kosten für 3 zusätzliche Beratungstermine zu Themen wie Wahl von Geburtsort und -modus, Ernährung von Mutter und Säugling oder frühkindliche Kariesprophylaxe.
Geburtsvorbereitungskurse für den Partner
Für eine Begleitperson einer AOK-Versicherten Schwangeren, wenn sie mit am Geburtsvorbereitungskurs teilnimmt erstattet die AOK Niedersachsen die Kosten im Rahmen eines Gesundheitskontos: Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen.
weitere zusätzliche Leistungen in der Schwangerschaft
Die AOK Niedersachsen erstattet außerdem die Kosten für eine Nackenfaltenmessung, für den Triple-Test sowie für eine zusätzliche Ultraschalluntersuchung im Rahmen eines Gesundheitskontos (Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen).
Für den nach der Schwangerschaft notwendigen Aufbau der Bauch- und Beckenbodenmuskeln übernimmt AOK die Kosten für die Kursteilnahme zur Rückbildungsgymnastik bei einer Hebamme für maximal 10 Stunden und in einer Gruppe bis zu 10 Teilnehmerinnen.
Kostenübernahme rezeptfreie Arzneimittel für Schwangere
Die AOK Niedersachsen erstattet ihren Versicherten die Kosten für apothekenpflichtige, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel der Homöopathie,
unter folgenden Voraussetzungen:
• ein Vertragsarzt mit der Zusatzqualifikation Homöopathie verordnet sie auf einem Privatrezept
• die Einnahme muss medizinisch notwendig sein
• das Arzneimittel mit einer gültigen deutschen Zulassung wurde in einer Apotheke oder von einem nach deutschem Recht zulässigen Versandhandel bezogen.
Die Kosten werden im Rahmen eines Gesundheitskontos erstattet: Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen.
Kinder
zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen für Kinder
U10, U11 und J2 werden übernommen.
J2: wird übernommen
U11: wird übernommen
U10: wird übernommen
Neurodermitis-Overalls
Die AOK Niedersachsen beteiligt sich an den Kosten für einen Neurodermitis Overall für Kinder, wenn dieser vertragsärztlich verordnet wurde.
Allergie Bettwäsche
Die AOK Niedersachsen übernimmt nach ärztlicher Verordnung und entsprechender Indikation die Kosten zu festgelegten Höchstsätzen für antiallergene Bettausstattungen. Dies können im Einzelfall Matratzenbezüge, Bettdeckenbezüge und Kopfkissenbezüge in verschiedenen Größen sein.
weitere Leistungen für Kinder
Programm JolinchenKids für Kindertagesstätten zur
Förderung der Kindergesundheit und der Gesundheitskompetenz der Erzieherinnen und Eltern. Die systematische Betreuung ist durch AOK-Präventionsberater auf 3 Jahre ausgelegt.
Die AOK Niedersachsen übernimmt die Kosten für die Versorgung mit propriozeptiven (sensomotorischen) Einlagen für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18 Lebensjahr, sofern sie von einem Vertragsarzt oder einem Krankenhaus verordnet wurden und bestimmte Indikationen vorliegen.
weitere Leistungen für Babys
Bis zum vollendeten 15. Lebensmonat werden die Kosten für eine Behandlung mittels Kopforthesen übernommen, sofern die Indikationsstellung und Verordnung durch eine spezialisierte orthopädische Einrichtung / Fachklinik oder einen Facharzt für Orthopädie erfolgte und von diesen bestätigt wird, dass eine konventionelle Therapie nicht möglich oder nicht erfolgversprechend ist oder ohne die Behandlung mittels Kopforthesen Folgebehandlungen zu erwarten sind.
Die AOK Niedersachsen hat einen Vertrag über Operationen zur Verkleinerung der Gaumenmandeln mittels Laser geschlossen (Laser-Tonsillotomie). Der ambulante Eingriff erspart Patienten im Alter von 2 bis 6 Jahren den Krankenhausaufenthalt.
Osteopathie für Kinder
Die AOK Niedersachsen erstattet Kosten für osteopathische Behandlungen im Rahmen eines Gesundheitskontos: Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen.
Krankenpflege / Haushaltshilfe
erweiterter Anspruch auf Haushaltshilfe wegen schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung einer Krankheit (mit Kind im Haushalt)
Versicherte der AOK Niedersachsen erhalten im Gegensatz zur gesetzlichen Regelung auch Haushaltshilfe, wenn ein Kind im Haushalt lebt, das noch nicht das 14. Lebensjahr vollendet hat. Wenn Versicherte sich nicht in stationärer Behandlung befinden, leistet die AOK Niedersachsen auch bei akuter Krankheit, wenn nach einer ärztlichen Bescheinigung die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist – und zwar bis zu 52 Wochen oder wegen einer aus medizinischen Gründen erforderlichen Abwesenheit als Begleitperson eines Versicherten.
Spezielle Leistungen
Online-Fitness-Kurse
Mit Cyberhealth können Versicherte auf der gleichnamigen Onlineplattform zertifizierte digitale Gesundheitskurse bequem von zu Hause aus nutzen. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Kurse ist neben einer gültigen AOK-Versicherung der Anspruch auf noch mindestens eine Präventionsmaßnahme nach §20 SGB V im laufenden Kalenderjahr. Nach der erfolgreichen Teilnahme (mind. 80% der Kurseinheiten) rechnet der Anbieter direkt mit der AOK ab. Sofern der Kurs vom Versicherten abgebrochen oder nicht zu mindestens 80 Prozent in Anspruch genommen wird, rechnet der Anbieter die Kosten zu Lasten des Versicherten ab.
Die Gesundheitskurse von Cyberhealth werden auf die 2 Präventionsmaßnahmen nach §20 SGB V, die ein Versicherter jedes Jahr ausschöpfen kann, angerechnet.
Hospizleistungen
Für den Hospizaufenthalt Schwerstkranker bezuschusst die AOK Niedersachsen die stationäre oder teilstationäre Betreuung. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Leistungen der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung in Anspruch genommen werden. Die AOK kommt für die pflegerische und ärztliche Versorgung schwerkranker und sterbender Menschen auf. Sie trägt die erforderlichen Kosten der Betreuung auf der Palliativstation eines Krankenhauses oder in einem Hospiz. Auch die von ambulanten Hospizdiensten angebotene Sterbebegleitung zu Hause wird von der AOK mitfinanziert, so dass die Versorgung für die Versicherten kostenfrei ist. Bei Fragen wenden sich Versicherte vertrauensvoll an Ihre AOK-Geschäftsstelle, einen Pflegestützpunkt oder einen
Hospizdienst in Ihrer Nähe. Benötigen Menschen in ihrer letzten Lebensphase eine besonders aufwändige palliativpflegerische und palliativmedizinische Versorgung, übernimmt die AOK die Kosten für die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV).
DMP, Hausarztmodell
Hausarztprogramm
Mit dem AOK-Hausarztmodell bietet die AOK Niedersachsen ihren Versicherten eine optimale Versorgung. Bei diesem Modell ist der Hausarzt erster Ansprechpartner und steuert die weiteren Schritte wie die Behandlung bei Fachärzten oder im Krankenhaus. Am Hausarztmodell teilnehmen können alle Versicherten der AOK Niedersachsen ab dem 16. Lebensjahr mit Wohnsitz in Niedersachsen oder einer angrenzenden Region. Die Teilnahme freiwillig.
Für Versicherte, die 60 Jahre alt oder älter sind, und am Hausarztmodell teilnehmen, übernimmt die AOK einen zusätzlichen Check-up 60Plus. Dieses Angebot kann zusammen mit der gesetzlichen Gesundheitsuntersuchung alle 3 Jahre beansprucht werden.
DMP Programme
Die AOK Niedersachsen bietet Versicherten mit bestimmten chronischen Krankheiten spezielle Behandlungsprogramme mit dem Namen AOK-Curaplan an. Die Programme auch als Disease-Management-Programme oder kurz DMP bezeichnet, basieren auf gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen und werden für folgende gesundheitliche Einschränkungen angeboten: Diabetes mellitus Typ 1 und 2, Asthma (Kinder und Erwachsene), COPD (chronisch-obstruktive Lungenkrankheit), Koronare Herzkrankheit und Brustkrebs. Die Teilnahme ist freiwillig und kostenlos.
Service
Zusätzlicher Service für Studenten
1. Studenten können aus über 1.000 eBook-Fachbüchern wählen und kostenlos downloaden.
2. Kostenloser Uni-Planer: Der praktische Kalender mit jeder Menge Tipps und Infos rund um das Studium ist beim AOK Studenten-Service vor Ort erhältlich.
3. Kostenlose liveonline Kurse zu den Themen: Lernstrategien und Zeitmanagement und Gelassen in die Prüfung
4. Kostenlose Vorträge zu den Themen Strategische Karriereplanung, Abenteuer Ausland, Study-Life-Balance, Überzeugen im Auswahlverfahren, Achtsamkeit & Balance, Working and Studying in Germany.
Ärztehotline
Die AOK Niedersachsen bietet mit AOK-Clarimedis kostenfrei medizinische Informationen am Telefon: 0800 1265265. An 365 Tagen im Jahr steht AOK-Versicherten ein Team von Medizinexperten zur Verfügung, darunter Ärzte, Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin, Krankenschwestern und Pharmakologen. Mit den Videosprechstunden für Orthopädie und Schwangerschaft & Geburt von AOK-Clarimedis können AOK-Versicherte den Rat von Fachärztinnen, Fachärzte und Hebammen bequem von zu Hause aus einholen.
Nummer: 0800 1265265
spezielle Hotline
Am AOK-Baby-Telefon informieren erfahrene Ärzte und Fachkräfte Eltern über Kinderkrankheiten und klären offene Fragen nach einem Arztbesuch: 0800 1265265 (kostenfrei).
Baby-Hotline: 0800 1 26 52 65
Arzneimittelhotline: 0800 8265265
Betriebliche Gesundheitsförderung
Die Niedersachsen berät und unterstützt Unternehmen bei der Planung und Durchführung von Maßnahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung und des Betrieblichen Gesundheitsmanagements.
Dabei gibt es zwei Handlungsschwerpunkte:
Die Förderung gesundheitsgerechter Bedingungen im Unternehmen, zum Beispiel am Arbeitsplatz, in der Arbeitsumgebung oder auch der Arbeitsorganisation.
Die Förderung des persönlichen Gesundheitsverhaltens der Mitarbeiter.
Zusatzversicherungen
Zusatzversicherungen
In Kooperation mit der „Alte Oldenburger Krankenversicherung“ bietet die AOK Niedersachsen diverse private Zusatzversicherungen an.