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30519 Hannover
AOK Niedersachsen im Test
AOK Niedersachsen
Hildesheimer Straße 27330519 Hannover
- Großer Krankenkassentest
Unser großer Test enthält über 80 Checkpunkte in den Bereichen Service, Beitrag, Leistungen, Bonus und Wahltarife. Die Testnote ermöglicht Ihnen eine Bewertung des Preis-Leistungs-Verhältnisses einer Krankenkasse. Berücksichtigt werden vergleichbare Unterschiede bei den freiwilligen Leistungen, der Kundenbetreuung, den besonderen Versorgungsformen sowie den finanziellen Vorteilen und Einsparmöglichkeiten für die Versicherten.
- Krankenkassentest für Schwangere und junge Eltern
Wer Nachwuchs plant oder bereits erwartet, wünscht sich vor allem starke Leistungen rund um die Geburt. Unser Test für Schwangere und junge Eltern zeigt an, welche Krankenkasse hier die besten Standards und die meisten Extras bietet - zum Wohle Ihrer Familie.
- Krankenkassentest für Auszubildende
Auszubildende benötigen eine eigene Krankenversicherung und haben die Wahl. Unser Test für Azubis vergleicht den Beitragssatz und ausgesuchte Leistungen der Krankenkassen, die für junge Menschen beim Start in ein eigenes Leben wichtig sein können.
- Krankenkassentest für Studierende
Wer studiert und älter als 24 Jahre ist, muss sich selbst in einer Krankenkasse versichern. Unser Test für Studis bietet hier wertvolle Orientierungshilfe bei der Suche nach der richtigen Krankenkasse im Studium.
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Krankenkassentest für Selbstständige
Selbstständige zahlen den vollen Beitragssatz für die Krankenkasse. Neben einem günstigen Beitragssatz bei gleichen oder besseren Leistungen schätzen sie passgenaue Wahltarife - zum Beispiel für Krankengeld oder Beitragsrückerstattung. Unser Spezialtest legt genau dort die Messlatte an.
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Leistungentest
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Familientest
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Test für Rentner
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Zusatzbeitrag
Der Beitrag der AOK Niedersachsen für Studenten (KV + PV) beträgt 129,28€ (unter 23 jährige) bzw. 134,41€ (über 23 jährige kinderlose Studenten).
Der Beitragssatz der AOK Niedersachsen für Azubis beträgt 16,1% (14,6%+1,5%).
Der Beitragssatz der AOK Niedersachsen beträgt 16,1% (14,6%+1,5%).
Der Beitragssatz der AOK Niedersachsen beträgt mit Krankengeld 16,1% (14,6%+1,5%) und ohne Krankengeld 15,5%(14,0% + 1,53%).
Service
„Meine AOK" ist ein besonderer Online-Service der AOK Niedersachsen. Viele Angebote und Funktionen lassen sich über „Meine AOK“ einfach und sicher nutzen. Bequem und rund um die Uhr - im Internet über das Onlineportal (meine.aok.de) oder unterwegs über die „Meine AOK“-App.
24-Stunden-Erreichbarkeit: Die AOK Niedersachsen bietet ein kostenfreies Servicetelefon an: 0800 0265637.
Die AOK Niedersachsen bietet mit AOK-Clarimedis kostenfrei medizinische Informationen am Telefon: 0800 1265265. An 365 Tagen im Jahr steht AOK-Versicherten ein Team von Medizinexperten zur Verfügung, darunter Ärzte, Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin, Krankenschwestern und Pharmakologen. Mit den Videosprechstunden für Orthopädie und Schwangerschaft & Geburt von AOK-Clarimedis können AOK-Versicherte den Rat von Fachärztinnen, Fachärzte und Hebammen bequem von zu Hause aus einholen.
Am AOK-Baby-Telefon informieren erfahrene Ärzte und Fachkräfte Eltern über Kinderkrankheiten und klären offene Fragen nach einem Arztbesuch: 0800 1265265 (kostenfrei).
Die AOK Niedersachsen bietet kompetente persönliche Beratung in allen Fragen rund um Gesundheit, Krankheit und Sozialversicherung in allen AOK-Servicezentren oder auch auf Wunsch zu Hause.
Die AOK Niedersachsen hat landesweit ein spezialisiertes Service-Team eingerichtet, welches Versicherte kostenlos dabei unterstützt, Behandlungsfehler zu klären und sie über Wege zur Durchsetzung möglicher Schadensersatzansprüche informiert. Kontakt zum Service-Team Behandlungsfehler per E-Mail oder kostenfrei per Telefon: 0800 2656517.
Läuft es nicht so mit der AOK Niedersachsen, wie man es sich vorstellt, können Versicherte das kostenfreie Servicetelefon nutzen: 0800 0265637, sich per E-Mail: AOK.Service@nds.aok.de oder über das Kontaktformular
auf aok.de > Suchbegriff: Lob & Kritik melden.
Viele AOK-Servicezentren bieten kostenlose Seminare, Trainings und Vorträge zu den Themen Bewerbung und Berufsstart für junge Erwachsene an.
Die Niedersachsen berät und unterstützt Unternehmen bei der Planung und Durchführung von Maßnahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung und des Betrieblichen Gesundheitsmanagements.
Dabei gibt es zwei Handlungsschwerpunkte:
Die Förderung gesundheitsgerechter Bedingungen im Unternehmen, zum Beispiel am Arbeitsplatz, in der Arbeitsumgebung oder auch der Arbeitsorganisation.
Die Förderung des persönlichen Gesundheitsverhaltens der Mitarbeiter.
1. Studenten können aus über 1.000 eBook-Fachbüchern wählen und kostenlos downloaden.
2. Kostenloser Uni-Planer: Der praktische Kalender mit jeder Menge Tipps und Infos rund um das Studium ist beim AOK Studenten-Service vor Ort erhältlich.
3. Kostenlose liveonline Kurse zu den Themen: Lernstrategien und Zeitmanagement und Gelassen in die Prüfung
4. Kostenlose Vorträge zu den Themen Strategische Karriereplanung, Abenteuer Ausland, Study-Life-Balance, Überzeugen im Auswahlverfahren, Achtsamkeit & Balance, Working and Studying in Germany.
Die AOK bietet interaktive „liveonline-Kurse“ für Auszubildende und kostenlose Seminare, Trainings und Vorträge in Berufsschulen sowie Fachliteratur als eBooks zum kostenfreien Download an.
1. Die App „AOK Schwanger“ erinnert werdende Mütter an Vorsorgeuntersuchungen und gibt Tipps für eine gesunde Schwangerschaft.
2. AOK-Baby-Telefon (0800 / 1 26 52 65 kostenfrei)
3. Die AOK Niedersachsen übernimmt die Kosten für eine Medikamentenberatung in der Apotheke vor Ort.
Schwangerschaft
Altersgrenzen / Versuchsanzahl / Kostenbeteiligung Kryozyklus oder Blastozystenkultur bei künstlicher Befruchtung ODER TESE und Assisted Hatching
Die AOK Niedersachsen erstattet die Kosten für ein B-Streptokokken-Test im Rahmen eines Gesundheitskontos: Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen.
Die AOK Niedersachsen erstattet die Kosten für einen Toxoplasmosetest im Rahmen eines Gesundheitskontos: Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen.
Für eine Begleitperson einer AOK-Versicherten Schwangeren, wenn sie mit am Geburtsvorbereitungskurs teilnimmt erstattet die AOK Niedersachsen die Kosten im Rahmen eines Gesundheitskontos: Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen.
Die AOK Niedersachsen übernimmt die Kosten für die Hebammen-Rufbereitschaft 3 Wochen vor und bis 2 Wochen nach dem errechneten Entbindungstermin zu jeder Tages- und Nachtzeit. Das gilt für Geburten zu Hause, im Geburtshaus oder im Krankenhaus mit der persönlichen Hebamme. Außerdem übernimmt die AOK die Kosten für 3 zusätzliche Beratungstermine zu Themen wie Wahl von Geburtsort und -modus, Ernährung von Mutter und Säugling oder frühkindliche Kariesprophylaxe.
Die AOK Niedersachsen erstattet ihren Versicherten die Kosten für apothekenpflichtige, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel der Homöopathie,
unter folgenden Voraussetzungen:
• ein Vertragsarzt mit der Zusatzqualifikation Homöopathie verordnet sie auf einem Privatrezept
• die Einnahme muss medizinisch notwendig sein
• das Arzneimittel mit einer gültigen deutschen Zulassung wurde in einer Apotheke oder von einem nach deutschem Recht zulässigen Versandhandel bezogen.
Die Kosten werden im Rahmen eines Gesundheitskontos erstattet: Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen.
Die AOK Niedersachsen erstattet die Kosten für eine Nackenfaltenmessung, für den Triple-Test, für einen Toxoplasmosetest, einen B-Streptokokken-Test sowie für eine zusätzliche Ultraschalluntersuchung im Rahmen eines Gesundheitskontos: Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen.
Für den nach der Schwangerschaft notwendigen Aufbau der Bauch- und Beckenbodenmuskeln übernimmt AOK die Kosten für die Kursteilnahme zur Rückbildungsgymnastik bei einer Hebamme für maximal 10 Stunden und in einer Gruppe bis zu 10 Teilnehmerinnen.
Kinder
Die AOK Niedersachsen erstattet Kosten für osteopathische Behandlungen im Rahmen eines Gesundheitskontos: Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen.
Die AOK Niedersachsen beteiligt sich an den Kosten für einen Neurodermitis Overall für Kinder, wenn dieser vertragsärztlich verordnet wurde.
Die AOK Niedersachsen übernimmt nach ärztlicher Verordnung und entsprechender Indikation die Kosten zu festgelegten Höchstsätzen für antiallergene Bettausstattungen. Dies können im Einzelfall Matratzenbezüge, Bettdeckenbezüge und Kopfkissenbezüge in verschiedenen Größen sein.
Programm JolinchenKids für Kindertagesstätten zur
Förderung der Kindergesundheit und der Gesundheitskompetenz der Erzieherinnen und Eltern. Die systematische Betreuung ist durch AOK-Präventionsberater auf 3 Jahre ausgelegt.
Die AOK Niedersachsen übernimmt die Kosten für die Versorgung mit propriozeptiven (sensomotorischen) Einlagen für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18 Lebensjahr, sofern sie von einem Vertragsarzt oder einem Krankenhaus verordnet wurden und bestimmte Indikationen vorliegen.
Bis zum vollendeten 15. Lebensmonat werden die Kosten für eine Behandlung mittels Kopforthesen übernommen, sofern die Indikationsstellung und Verordnung durch eine spezialisierte orthopädische Einrichtung / Fachklinik oder einen Facharzt für Orthopädie erfolgte und von diesen bestätigt wird, dass eine konventionelle Therapie nicht möglich oder nicht erfolgversprechend ist oder ohne die Behandlung mittels Kopforthesen Folgebehandlungen zu erwarten sind.
Die AOK Niedersachsen hat einen Vertrag über Operationen zur Verkleinerung der Gaumenmandeln mittels Laser geschlossen (Laser-Tonsillotomie). Der ambulante Eingriff erspart Patienten im Alter von 2 bis 6 Jahren den Krankenhausaufenthalt.
Krankenpflege / Haushaltshilfe
erweiterter Anspruch auf Haushaltshilfe wegen schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung einer Krankheit (mit Kind im Haushalt)
Versicherte der AOK Niedersachsen erhalten im Gegensatz zur gesetzlichen Regelung auch Haushaltshilfe, wenn ein Kind im Haushalt lebt, das noch nicht das 14. Lebensjahr vollendet hat. Wenn Versicherte sich nicht in stationärer Behandlung befinden, leistet die AOK Niedersachsen auch bei akuter Krankheit, wenn nach einer ärztlichen Bescheinigung die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist – und zwar bis zu 52 Wochen oder wegen einer aus medizinischen Gründen erforderlichen Abwesenheit als Begleitperson eines Versicherten.
erweiterter Anspruch auf Haushaltshilfe wegen schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung einer Krankheit (ohne Kinder)
Naturheilverfahren
Die AOK Niedersachsen erstattet Kosten für osteopathische Behandlungen im Rahmen eines Gesundheitskontos: Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen.
Die AOK Niedersachsen trägt im Rahmen eines Gesundheitskontos die Kosten für die homöopathische Erstanamnese und die homöopathische Folgebehandlung, wenn diese von Vertragsärzten mit der Zusatzqualifikation Homöopathie erbracht werden und nicht bereits Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung sind (Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen).
Kostenübernahme rezeptfreie Medikamente (z.B.Homöopathie, Phytotherapie, Anthroposophische Medizin ) ab 18 Jahre
Die AOK Niedersachsen übernimmt die Kosten für bestimmte apothekenpflichtige, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel der Anthroposophie und der Phytotherapie. Voraussetzung ist, dass das Medikament von einem Vertragsarzt auf einem Privatrezept verordnet wird. Das Arzneimittel muss über eine gültige Zulassung in Deutschland verfügen und darf nicht nach der Satzung ausgeschlossen sein (Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen).
Kostenübernahme rezeptfreie Medikamente für unter 18jährige (z.B.Homöopathie, Phytotherapie, Anthroposophische Medizin )
Die AOK Niedersachsen übernimmt die Kosten für unter 18jährige für bestimmte apothekenpflichtige, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel der Anthroposophie und der Phytotherapie. Voraussetzung ist, dass das Medikament von einem Vertragsarzt auf einem Privatrezept verordnet wird. Das Arzneimittel muss über eine gültige Zulassung in Deutschland verfügen und darf nicht nach der Satzung ausgeschlossen sein.
Die Kosten werden im Rahmen eines Gesundheitskontos erstattet: Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen.
Zahnvorsorge
Die AOK Niedersachsen erstattet Azubis 2x jährlich die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung.
Die Kosten werden im Rahmen eines Gesundheitskontos erstattet: Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen.
Die AOK Niedersachsen erstattet im Rahmen des Gesundheitskontos zweimal jährlich die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung. Die Kosten werden im Rahmen eines Gesundheitskontos erstattet: Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen.
Zur Absicherung einer hochwertigen Versorgung mit Zahnersatz können Versicherte der AOK Niedersachsen auf 2teZahnarztMeinung.de kostenlos und unverbindlich einen zweiten Kostenvoranschlag einholen.
Sehhilfen
Vorsorge
Die AOK Niedersachsen erstattet Versicherten unter 35 Jahren alle 2 Jahre die Kosten für das Hautkrebs-Screening. Die Kosten werden im Rahmen eines Gesundheitskontos erstattet: Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen.
Die AOK Niedersachsen erstattet Versicherten unter 35 Jahren alle 2 Jahre die Kosten für das Hautkrebs-Screening im Rahmen eines Gesundheitskontos: Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen.
Die AOK erstattet Versicherten alle 2 Jahre die Kosten für eine sportmedizinische Vorsorgeuntersuchung und Beratung über ein Gesundheitskonto: Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen. Die sportmedizinische Vorsorgeuntersuchung ist von zugelassenen Vertragsärzten mit der Zusatzbezeichnung „Sportmedizin“ durchzuführen.
Die AOK erstattet Versicherten alle 2 Jahre die Kosten für eine sportmedizinische Vorsorgeuntersuchung und Beratung über ein Gesundheitskonto: Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen.
Die sportmedizinische Vorsorgeuntersuchung ist von zugelassenen Vertragsärzten mit der Zusatzbezeichnung „Sportmedizin“ durchzuführen.
Versicherte der AOK Niedersachsen ab 50 Jahre können eine digitale Darmkrebsfrüherkennung mittels eines sogenannten immunologischen Stuhlbluttestes (iFOBT-Test) von zu Hause mit anschließender ärztlicher Videosprechstunde in Anspruch nehmen. Auch Versicherte ab 35 Jahren mit familiärer Darmkrebs-Vorbelastung können das Angebot wahrnehmen.
Die AOK Niedersachsen erstattet die Kosten für Impfungen gegen Humane Papilloma-Viren (HPV) – Gebärmutterhalskrebs bei Mädchen und Jungen auch über das 18. Lebensjahr hinaus ohne Altersbegrenzung: Impfstoff in voller Höhe und die ärztliche Behandlung bis zum 2,3fachen GOÄ-Satz.
Bei einer aus medizinischen Gründen erforderlichen ambulanten Vorsorgeleistung in einem anerkannten Kurort (§ 23 Abs. 2 SGB V) zahlt die AOK Niedersachsen zu den Kosten der Unterkunft, Verpflegung und Kurtaxe sowie den Fahrkosten einen Zuschuss von 13 Euro täglich.
Für chronisch kranke Kleinkinder beträgt der Zuschuss 21 Euro täglich.
Die AOK Niedersachsen übernimmt für Versicherte, die am AOK-Hausarztmodell teilnehmen, 45 Jahre oder 60 Jahre und älter sind, einen zusätzlichen Check-Up 45 und Check-Up 60Plus.
Impfungen
Die AOK Niedersachsen beteiligt sich uns an den Kosten für Reise-Schutzimpfungen, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut (RKI) in Verbindung mit den Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes empfohlen werden.
Die AOK Niedersachsen erstattet die Kosten für Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen.
Die AOK Niedersachsen beteiligt sich uns an den Kosten für Reise-Schutzimpfungen, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut (RKI) in Verbindung mit den Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes empfohlen werden.
Die AOK Niedersachsen erstattet die Kosten für Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen.
Die AOK Niedersachsen erstattet auch Versicherten unter 18 Jahre, die nicht zu den in der Schutzimpfungsrichtlinie genannten Risikogruppen gehören, die Kosten für eine Grippeschutzimpfung: Impfstoff in voller Höhe und die ärztliche Behandlung bis zum 2,3fachen GOÄ-Satz.
Die AOK Niedersachsen erstattet auch Versicherten, die nicht zu den in der Schutzimpfungsrichtlinie genannten Risikogruppen gehören, die Kosten für eine Grippeschutzimpfung: Impfstoff in voller Höhe und die ärztliche Behandlung bis zum 2,3fachen GOÄ-Satz.
Spezielle Leistungen
Mit Cyberhealth können Versicherte auf der gleichnamigen Onlineplattform zertifizierte digitale Gesundheitskurse bequem von zu Hause aus nutzen. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Kurse ist neben einer gültigen AOK-Versicherung der Anspruch auf noch mindestens eine Präventionsmaßnahme nach §20 SGB V im laufenden Kalenderjahr. Nach der erfolgreichen Teilnahme (mind. 80% der Kurseinheiten) rechnet der Anbieter direkt mit der AOK ab. Sofern der Kurs vom Versicherten abgebrochen oder nicht zu mindestens 80 Prozent in Anspruch genommen wird, rechnet der Anbieter die Kosten zu Lasten des Versicherten ab.
Die Gesundheitskurse von Cyberhealth werden auf die 2 Präventionsmaßnahmen nach §20 SGB V, die ein Versicherter jedes Jahr ausschöpfen kann, angerechnet.
Prävention
Die AOK Niedersachsen bietet ihren Versicherten kostenlos qualitätsgeprüfte Gesundheitskurse, die von ausgewählten Präventionspartnern vor Ort durchgeführt werden. Versicherte benötigen für die Teilnahme einen AOK-Gesundheitsgutschein. Der Präventionspartner rechnet den Kurs direkt mit der AOK ab. Einzige Voraussetzung: Versicherte nehmen an mindestens 80 Prozent der Kurseinheiten teil.
Mit AOK - Fit und Gesund können Versicherte in ausgewählten Ferienhotels entspannen und für ihre Gesundheit aktiv werden. Dafür arbeitet die AOK Niedersachsen mit verschiedenen Hotels zusammen.
Versichert erhalten von der AOK einen Gesundheitsgutschein für „AOK - Fit und Gesund“. Das Hotel rechnet die Kosten für den Präventionskurs im Anschluss direkt mit der AOK ab. Voraussetzung: Versicherte haben an mindestens 80 Prozent der Kurseinheiten teilgenommen. Gesundheitsgutschein für „AOK - Fit und Gesund“
Bei Präventionskurse von anderen Anbietern erstattet die AOK Niedersachsen 85 Prozent der Kursgebühr, maximal 150 Euro pro Jahr. Pro Kalenderjahr fördert die AOK bis zu 2 Gesundheitskurse.
Die AOK Niedersachsen bietet ihren Versicherten ein sogenanntes „Gesundheitskonto“. Versicherte bekommen die Rechnungen für die dort beschriebenen Leistungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen erstattet.
Bonusmodelle
Mit dem Bonusprogramm AOK Aktiv-Bonus - auch digital als App - belohnt die AOK Niedersachsen gesundheitsbewusstes Verhalten. Für jede Aktivität wie die Teilnahme an (zahn-)ärztlichen Früherkennungsuntersuchungen, an Gesundheitsaktionen, aktive Mitgliedschaft in einem Sportverein oder Fitnessstudio erhalten Versicherte Bonuspunkte. Jeder Punkt ist dabei einen Euro wert.
Jeder AOK-Versicherte kann an AOK Aktiv-Bonus teilnehmen und Bonuspunkte sammeln.
Gesundheitsaktivitäten von Kindern bis zum vollendeten 15. Lebensjahr werden einem Elternteil gutgeschrieben. Sofern kein Elternteil am Bonusprogramm AOK Aktiv-Bonus teilnimmt, nehmen Kinder eigenständig teil.
Bei dem AOK Aktiv-Bonusprogramm zahlt es sich doppelt aus, aktiv zu sein. Wer ärztliche und zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen nutzt, an Gesundheitskursen teilnimmt, sich durch Impfungen schützt oder sportlich aktiv ist, wird mit Punkten belohnt. Jeder Punkt ist 1 Euro wert.
Bei dem AOK Aktiv-Bonusprogramm zahlt es sich doppelt aus, aktiv zu sein. Wer ärztliche und zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen nutzt, an Gesundheitskursen teilnimmt, sich durch Impfungen schützt oder sportlich aktiv ist, wird mit Punkten belohnt. Jeder Punkt ist 1 Euro wert.
Wahltarife
Beim AOK-Wahltarif Selbstbehalt erhalten Versicherte je nach Einkommen einen Bonus von bis zu 500 Euro im Jahr, wenn sie ein Jahr lang bestimmte ärztliche Leistungen nicht oder wenig nutzen.
Jahreseinkommen bis 12.000 Euro: Prämie 50 Euro, Selbstbehalt 130 Euro
Jahreseinkommen 12.001 bis 18.000 Euro: Prämie 100 Euro, Selbstbehalt 180 Euro,
Jahreseinkommen 18.001 bis 24.000 Euro : Prämie 150 Euro, Selbstbehalt 230 Euro, Jahreseinkommen 24.001 bis 30.000 Euro : Prämie 200 Euro, Selbstbehalt 280 Euro,
Jahreseinkommen 36.001 bis JAE-Grenze : Prämie 350 Euro, Selbstbehalt 450 Euro,
Über JAE-Grenze: : Prämie 500 Euro, Selbstbehalt 620 Euro.
Ohne Risiko eine Prämie von bis zu 150 Euro pro Jahr sichern. Mit dem AOK-Wahltarif YoungProfit, bleiben Sie ein Jahr bei der AOK versichert. Für jedes Jahr, indem Sie keine weiteren Leistungen außer Leistungen zur Gesundheitsvorsorge in Anspruch nehmen, belohnen wir Sie mit einer Prämie. Sollten Sie doch einmal erkranken, eine ärztliche Behandlung benötigen und ein Rezept einlösen, ist das nicht weiter schlimm: Sie haben den vollen Versicherungsschutz und müssen auf nichts verzichten. Es verfällt lediglich Ihre Prämie für das betroffene Teilnahmejahr.
Wahltarif für Studenten, die über die KVdS versichert sind (Selbstbehalt oder Beitragsrückerstattung)
Für selbst versicherte Studenten, die gesundheitsbewusst leben und auch die Kosten im Auge behalten, hat die AOK Niedersachsen besondere Angebote wie den AOK-Wahltarif Selbstbehalt entwickelt. Hier bestimmen Studenten selbst, wie viel sie zahlen.
Ganz nach dem „Alles-oder-nichts-Prinzip“ erhalten Teilnehmende des AOK-Wahltarif YoungProfit eine Prämie von bis zu 150 Euro pro Jahr, sofern ausschließlich im Rahmen der Gesundheitsvorsorge eine ärztliche- oder zahnärztliche Leistung in Anspruch genommen wird.
Die AOK Niedersachsen bietet Krankengeld-Wahltarife für Mitglieder, die hauptberuflich selbständig erwerbstätig sind (Krankengeldanspruch vom 22. Tag bis zum 42. Tag der Arbeitsunfähigkeitund) und für dem KSVG versicherte Künstler und Publizisten (Krankengeldanspruch vom 15. Tag bis zum 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit) an.
DMP, Hausarztmodell
Mit dem AOK-Hausarztmodell bietet die AOK Niedersachsen ihren Versicherten eine optimale Versorgung. Bei diesem Modell ist der Hausarzt erster Ansprechpartner und steuert die weiteren Schritte wie die Behandlung bei Fachärzten oder im Krankenhaus. Am Hausarztmodell teilnehmen können alle Versicherten der AOK Niedersachsen ab dem 16. Lebensjahr mit Wohnsitz in Niedersachsen oder einer angrenzenden Region. Die Teilnahme freiwillig.
Für Versicherte, die 60 Jahre alt oder älter sind, und am Hausarztmodell teilnehmen, übernimmt die AOK einen zusätzlichen Check-up 60Plus. Dieses Angebot kann zusammen mit der gesetzlichen Gesundheitsuntersuchung alle 3 Jahre beansprucht werden.
Die AOK Niedersachsen bietet Versicherten mit bestimmten chronischen Krankheiten spezielle Behandlungsprogramme mit dem Namen AOK-Curaplan an. Die Programme auch als Disease-Management-Programme oder kurz DMP bezeichnet, basieren auf gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen und werden für folgende gesundheitliche Einschränkungen angeboten: Diabetes mellitus Typ 1 und 2, Asthma (Kinder und Erwachsene), COPD (chronisch-obstruktive Lungenkrankheit), Koronare Herzkrankheit und Brustkrebs. Die Teilnahme ist freiwillig und kostenlos.