Wahltarife der AOK Hessen
AOK Hessen - Selbstbehalttarif
Bestens abgesichert, Beiträge gespart
Sie wollen Ihren Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung mitgestalten? Beim Selbstbehalttarif erhalten Sie je nach Einkommen bis zu 360 Euro Bonus zurück.
- Hoher Bonus, einfaches Prinzip
- Volle AOK-Absicherung
- Sieben Tarifklassen wählbar
- Geringes Risiko
Einfache Entscheidung
Sie wählen eine Tarifklasse, die Ihren beitragspflichtigen Einnahmen entspricht. Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie als Startkapital den tarifabhängigen Grundbonus. Er verringert sich um einen Pauschalbetrag, wenn Sie Kassenrezepte erhalten oder ins Krankenhaus müssen.
Selbstbehalt auf einen Blick
- Null Kassenrezepte oder Krankenhausaufenthalte – und Sie erhalten im Folgejahr den kompletten Bonus ausbezahlt.
- In zwei Folgejahren ohne Kassenrezepte oder Krankenhausaufenthalte erhalten Sie jeweils zusätzlich 20 Euro.
- Bis zu drei Kassenrezepte oder ein Krankenhausaufenthalt – Sie erhalten einen Teil des Bonus ausbezahlt.
- Vier Rezepte oder zweimal Krankenhaus pro Kalenderjahr – der Grundbonus ist verbraucht.
- Mehr als vier Rezepte oder mehr als zwei Krankenhausaufenthalte – nur dann erbringen Sie eine kleine Eigenleistung.
Leistungen ohne Selbstbehalt
Ihr Bonus bleibt unangetastet bei
- Vorsorgeuntersuchungen
- Arztbesuchen ohne Kassenrezept
- Rezepte und Krankenhausaufenthalte von mitversicherten Partnern oder Kindern
Selbstbeteiligung 1: kein Mindesteinkommen, 40 Euro Prämie bei 80,00 Euro maximalem Risiko pro Kalenderjahr. Für Arztbesuche ohne Rezept ist keine Selbstbeteiligung erforderlich, die Leistungen für Mitversicherte sind grundsätzlich frei. Bonus steigt im dritten leistungsfreien Jahr auf 100 Euro. Für Behandlungen mit Rezept werden pauschal 10 Euro abgezogen, je Krankenhausaufenthalt pauschal 20 Euro.
Selbstbeteiligung 2: ab 12.001 Euro Einkommen im Jahr, 50 Euro Prämie bei 80,00 Euro maximalem Risiko pro Kalenderjahr. Für Arztbesuche ohne Rezept ist keine Selbstbeteiligung erforderlich, die Leistungen für Mitversicherte sind grundsätzlich frei. Bonus steigt im dritten leistungsfreien Jahr auf 110 Euro. Für Behandlungen mit Rezept werden pauschal 12,50 Euro abgezogen, je Krankenhausaufenthalt pauschal 25 Euro.
Selbstbeteiligung 3: ab 18.001 Euro Mindesteinkommen im Jahr, 60 Euro Prämie bei 80,00 Euro maximalem Risiko pro Kalenderjahr. Für Arztbesuche ohne Rezept ist keine Selbstbeteiligung erforderlich, die Leistungen für Mitversicherte sind grundsätzlich frei. Prämie steigt im dritten leistungsfreien Jahr auf 120 Euro. Für Behandlungen mit Rezept werden pauschal 15 Euro abgezogen, je Krankenhausaufenthalt pauschal 30 Euro.
Selbstbeteiligung 4: ab Einkommen von 24.001 Euro im Jahr, 90 Euro Prämie bei 80,00 Euro maximalem Risiko pro Kalenderjahr. Für Arztbesuche ohne Rezept ist keine Selbstbeteiligung erforderlich, die Leistungen für Mitversicherte sind grundsätzlich frei. Prämie steigt im dritten leistungsfreien Jahr auf 150 Euro. Für Behandlungen mit Rezept werden pauschal 22,50 Euro abgezogen, je Krankenhausaufenthalt pauschal 45 Euro.
Selbstbeteiligung 5: ab Einkommen von 30.001 Euro im Jahr, 120 Euro Prämie bei 90,00 Euro maximalem Risiko pro Kalenderjahr. Für Arztbesuche ohne Rezept ist keine Selbstbeteiligung erforderlich, die Leistungen für Mitversicherte sind grundsätzlich frei. Prämie steigt im dritten leistungsfreien Jahr auf 180 Euro. Für Behandlungen mit Rezept werden pauschal 30 Euro abgezogen, je Krankenhausaufenthalt pauschal 60 Euro.
Selbstbeteiligung 6: ab 36.001 Euro Einkommen im Jahr, 180 Euro Prämie bei 100,00 Euro maximalem Risiko pro Kalenderjahr. Für Arztbesuche ohne Rezept ist keine Selbstbeteiligung erforderlich, die Leistungen für Mitversicherte sind grundsätzlich frei. Prämie steigt im dritten leistungsfreien Jahr auf 240 Euro. Für Behandlungen mit Rezept werden pauschal 45 Euro abgezogen, je Krankenhausaufenthalt pauschal 90 Euro.
Selbstbeteiligung 7: ab 42.001 Euro Einkommen im Jahr, 300 Euro Prämie bei 120,00 Euro maximalem Risiko pro Kalenderjahr. Für Arztbesuche ohne Rezept ist keine Selbstbeteiligung erforderlich, die Leistungen für Mitversicherte sind grundsätzlich frei. Prämie steigt im dritten leistungsfreien Jahr auf 360 Euro. Für Behandlungen mit Rezept werden pauschal 75 Euro abgezogen, je Krankenhausaufenthalt pauschal 150 Euro.
AOK-Wahltarif KG
Freiwillig Versicherte, die das gesetzliche Krankengeld ab der siebten Woche gewählt haben, können mit dem AOK-Wahltarif KG deutlich früher Krankengeld beziehen.
Vorteile und Prämien auf einen Blick
Die Zeit bis zur Zahlung des gesetzlichen Krankengelds kann man verkürzen. Der AOK-Wahltarif KG 22 als Absicherung für hauptberuflich Selbstständige sowie unständig und kurzzeitig beschäftigte Arbeitnehmer:
- Wahltarif Krankengeld bereits ab dem 22. bis zum 42. Tag
- Bis zu 70 % des ausgefallenen Bruttoeinkommens
- Günstige Prämie: 1,25 % der beitragspflichtigen Einnahmen
Künstler und Publizisten erhalten mit dem AOK-Wahltarif KG 15 bereits ab dem 15. Tag Krankengeld (Prämie: 0,80 % der beitragspflichtigen Einnahmen).
Anspruch auf Leistungen:
Stellt ein Arzt Ihre Arbeitsunfähigkeit fest bzw. werden Sie im Krankenhaus, einer Vorsorge- oder Reha-Einrichtung behandelt, hat man Anspruch auf Leistungen aus Ihrem AOK-Wahltarif Krankengeld.
Mit Ihrer Unterschrift sichert mann sich für mindestens drei Jahre die Teilnahme am AOK Krankengeld-Wahltarif und bleibt bei Ihrer AOK versichert.