Leistungen und Satzungsleistungen der AOK Hessen
Vorsorge
Brustkrebsvorsorge
Die AOK Hessen bietet im Rahmen des Gesundheitskontos drei zusätzliche Früherkennungsuntersuchungen zur Brustkrebsvorsorge an:
1. Taktilographie durch sehbehinderte Menschen mit MTU Ausbildung (ab 30 Jahren)
2. Sonographie (ab 40 Jahren)
3. Mammographie (ab 45 Jahren)
Eine Erstattung erfolgt alle zwei Kalenderjahre.
Hautscreening über den gesetzlichen Rahmen hinaus ab 18 Jahre
Mit dem Gesundheitskonto der AOK Hessen können Versicherte darüber hinaus das Hautkrebs-Screening von 18 bis 34 Jahren in Anspruch nehmen. Eine Erstattung erfolgt voll bis zu einer Höhe von maximal 200 Euro alle zwei Kalenderjahre. Darüber hinaus bietet die AOK Hessen in Kooperation mit OnlineDoctor eine telemedizinische Beratung für Hautprobleme. Über 330 Hautärzte und Hautärztinnen stehen AOK Kunden rund um die Uhr für einen Online-Hautcheck inklusive der Begutachtung von einzelnen Muttermalen zur Verfügung.
weitere Leistungen im Bereich Krebsvorsorge / Früherkennung
Die AOK Hessen bietet im Rahmen des Gesundheitskontos das Gesundheits-Check-up bereits ab 18 Jahren an. Eine Erstattung erfolgt alle 3 bzw. 2 Jahre.
sportmedizinische Untersuchungen
Mit dem Gesundheitskonto der AOK Hessen können Versicherte eine Basis oder erweiterte sportmedizinische Untersuchung in Anspruch nehmen. Eine Erstattung erfolgt in Höhe von maximal 200 Euro (für Basis und/oder erweiterte Untersuchung) alle zwei Kalenderjahre. Darüber hinaus bonifiziert die AOK Hessen die sportmedizinische Untersuchung im Rahmen des BONUS fit mit 5 Euro.
Zuschuss zu ambulanten Vorsorgekuren
Höhe des Zuschusses zu den übrigen Kosten (d.h. zusätzlich zu den Kosten für Behandlungen und Anwendungen): 16,00 EUR pro Tag
Bedingungen:
Die Vorsorgeleistung muss von der AOK genehmigt sein, d.h. die ambulante Behandlung am Wohnort reicht nicht aus und die Vorsorgebedürftigkeit insbesondere im Sinne der Sekundärprävention muss vorliegen, d.h. Vorsorgemaßnahmen sollen bei chronischen Erkrankungen Rückfälle vermeiden helfen und werden z.B. bei Rheuma, Bronchialerkrankungen von Kindern oder chronischen Schmerzen durchgeführt.
Zuschuss zu Vorsorgekuren für chronisch kranke Kinder
Zuschuss für chronisch kranke Kleinkinder: 25,00 EUR pro Tag
Prävention
Gesundheitsreisen
Die AOK Hessen bezuschusst qualitätsgesicherte Kursangebote und Präventionsreisen, die den Vorgaben des § 20 SGB V entsprechen mit maximal 300 Euro je Kalenderjahr (Voraussetzung: Absolvierung von 2 zertifizierten Präventionskursen (2 x 150 Euro))
Zuschuss: 190€
eigene Präventionskurse
Die AOK Hessen bezuschusst zwei Gesundheitskurse pro Kalenderjahr. Dafür bietet die AOK Hessen in der Nähe eigene Kurse zu den Themen Entspannung, Ernährung, Bewegung und Umgang mit Suchtmitteln. Für AOK-Versicherte sind diese kostenlos.
Gesundheitskonto
AOK-Versicherte haben ihr persönliches AOK-Gesundheitskonto. Jährlich werden 800 Euro für folgende Leistungen zur Verfügung gestellt:
- Osteopathie beim anerkannten Osteopathen
- Homöopathie: ärztliche Behandlung und Arzneimittel
- Hautkrebs-Screening auch schon im Alter von 18 Jahren
- Check-up 35 auch schon im Alter von 18 Jahren
- Mamma Care: Kurs zur Brustselbstuntersuchung
- Reiseschutzimpfungen
- Zahnversiegelung bei fester Zahnspange
- Lachgas-Sedierung bei der Entfernung von Weisheitszähnen bis 25 Jahren
Präventionskurse von Fremdanbietern
Wer bei einem externen, zertifizierten Anbieter in den Kategorien Ernährung, Bewegung, Entspannung und Umgang mit Suchtmitteln einen Kurs bucht, erhält 100 %, höchstens bis zu 150 EUR je Kurs bzw. für maximal zwei Kurse jährlich bis zu 300 Euro erstattet.
Naturheilverfahren
Osteopathie
Die AOK Hessen übernimmt im Rahmen des Gesundheitskonto die Kosten für max. 3 Osteopathie-Sitzungen pro Kalenderjahr. Es werden 100 % des Rechnungsbetrages, jedoch nicht mehr als 50 Euro pro Sitzung (max. 150 Euro) erstattet .
Gesundheitskonto: wird übernommen
max Betrag: 150€
max Prozent: 100%
max Sitzungen: 3
max Satz je Sitzung: 50€
Behandlungen mit Homöopathie
Eine Erstattung der ärztlichen Behandlung und der homöopathischen Arzneimittel ist insgesamt bis zu einer Höhe von maximal 150 Euro pro Kalenderjahr über das Gesundheitskonto möglich.
Kostenübernahme rezeptfreie Medikamente (z.B.Homöopathie, Phytotherapie, Anthroposophische Medizin ) ab 18 Jahre
Eine Erstattung von homöopathischen Arzneimitteln ist insgesamt bis zu einer Höhe von maximal 150 Euro pro Kalenderjahr über das Gesundheitskonto möglich.
Gesundheitskonto: wird übernommen
max Betrag: 150€
Traditionelle Chinesische Medizin (TCM)
Die Körperakupunktur mit Nadeln bei chronisch schmerzkranken Patienten wird bei bestimmten Indikationen übernommen.
Zahnvorsorge
professionelle Zahnreinigung
Zuschuss für die professionelle Zahnreinigung im Rahmen des Bonusprogramms BONUS fit in Höhe von 30 Euro.
weitere Zusatzleistungen für Zahngesundheit
Für Versicherte bis zu 25 Jahren übernimmt die AOK Hessen die Lachgas-Sedierung bei der Entfernung der Weisheitszähne bis zu 150 Euro pro Kalenderjahr über das Gesundheitskonto. Die AOK Hessen gewährt ihren Versicherten im Rahmen der kieferorthopädischen Behandlung mit Multiband (“Brackets” bzw. “feste Zahnspange”) eine Kostenerstattung zur Zahnversiegelung bis zu einer Höhe von maximal 150 Euro über das Gesundheitskonto.
Impfungen
Reiseimpfungen (Privatreisen)
Die AOK Hessen übernimmt die Kosten für öffentlich empfohlene Schutzimpfungen, basierend auf den Hinweisen der Schutzimpfungs-Richtlinie und des Centrum für Reisemedizin. Somit können sowohl die ärztliche Behandlung als auch Impfseren folgender Krankheiten erstattet werden: Cholera, FSME, Gelbfieber, Hepatitis A + B, Japanische Enzephalitis, Meningokokken-Meningitis, Tollwut sowie Typhus. Außerdem werden Medikamente zur Malaria-Prophylaxe bezahlt.
Hepatitis A: wird übernommen
Malaria-prophylaxe: wird übernommen
Gesundheitskonto: wird übernommen
Gelbfieber: wird übernommen
Tollwut: wird übernommen
max Betrag: 200€
FSME: wird übernommen
Typhus: wird übernommen
Cholera: wird übernommen
Meningokokken B: wird übernommen
Japanische Enzephalitis: wird übernommen
Prozent: 100%
Hepatitis B: wird übernommen
Grippeschutzimpfung für alle Versicherten
Die AOK Hessen übernimmt für alle Versicherten der AOK die Kosten für die Grippeschutzimpfung, sofern die Ärzte dies für erforderlich halten. Die Kosten werden für die ärztliche Leistung und die Impfdosis zu 100 % erstattet.
Schwangerschaft
höherer Zuschuss bei künstlicher Befruchtung
Zusätzlich zur Regelleistung werden je Versuch 250 Euro bezuschusst.
Hebammen-Rufbereitschaft
Je Geburt können die Kosten bis zu einem Betrag von 300 EUR im Rahmen des Schwangerschaftspakets übernommen werden.
Geburtsvorbereitungskurse für den Partner
Die AOK Hessen übernimmt die Kosten von Geburtsvorbereitungskursen für die werdende Mutter und ihrer Begleitperson in Höhe von bis zu 500 EUR je Schwangerschaft (im Rahmen des Schwangerschaftspakets). Wenn die versicherte Schwangere oder der/die Partner/in nicht persönlich an einem Kurs in Ihrer Nähe teilnehmen können, bietet sich die Online-Alternative an.
weitere zusätzliche Leistungen in der Schwangerschaft
Für alle zusätzlichen Leistungen für Schwangere werden bis zu 400 EUR je Schwangerschaft bezahlt. Dazu zählen u.a. pH-Wert-Testhandschuhe, Stillberatung, Tele-Hebammenberatung sowie Baby Erste-Hilfe-Kurs.
AOK-Priomed zur Prävention von Frühgeburten
Kostenübernahme rezeptfreie Arzneimittel für Schwangere
Die AOK Hessen übernimmt während der Schwangerschaft die Kosten für die vom behandelnden Arzt auf Privatrezept verordneten Arzneimittel mit Eisen, Jodid, Folsäure oder Magnesium in Höhe von bis zu 500 EUR je Schwangerschaft (im Rahmen des Schwangerschaftspakets für die werdende Mutter und AOK-versicherte Begleitperson).
Besonders für die Entwicklung des ungeborenen Kindes ist es wichtig, ausreichend Jod, Eisen und Folsäure zu sich zu nehmen. Eisen und Folsäure sind zum Beispiel für die Blutbildung wichtig. Jod fördert unter anderem die Entwicklung des Gehirns des Babys.
Kinder
Baby-Bonus
Bei Erfüllung der Kindervorsorgeuntersuchungen U1 bis U6 sowie der Schutzimpfungen kann über den AOK Kinderbonus ein Bonus in Höhe 100 Euro ausgezahlt werden.
max Bonus: 100€
zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen für Kinder
Die AOK Hessen übernimmt die Kosten für die zusätzlichen Untersuchungen U10, U11 und J2, für zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen (FU) und für Fluoridierungsmaßnahmen bereits ab dem 6. bis 30. Lebensmonat.
U10: wird übernommen
J2: wird übernommen
U11: wird übernommen
weitere Leistungen für Kinder
Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erhalten einen "Schwimmschutz". Pro Ohr beträgt der Zuschuss 33,50 EUR. Die HPV-Impfung für Mädchen und Jungen bis zum 18. Lebensjahr wird übernommen.
Zusätzlich bietet die AOK Hessen folgende Präventionsangebote für Bildungseinrichtungen:
JolinchenKids, Henrietta & Co., WHEELUP!, Klasse2000, SCHULRANZEN Fit, GemüseAckerdemie, Zuckerkompass, bikepool, Be Smart - Don't Start, Verrückt? Na und!, SCHAU HIN!
weitere Leistungen für Babys
Exklusiv und kostenfrei für AOK-Versicherte „Erste Hilfe Kurs am Baby und Kleinkind“
(je Geburt können die Kosten bis zu einem Betrag von 400 EUR im Rahmen des Schwangerschaftspakets übernommen werden).
Homöopathische ärztliche Behandlung sowie homöopathische Arzneimittel mit bis zu 150 EUR im Rahmen des Gesundheitskonto.
Osteopathie für Kinder
Die AOK Hessen übernimmt im Rahmen des Gesundheitskonto die Kosten für max. 3 Osteopathie-Sitzungen pro Kalenderjahr. Es werden 100 % des Rechnungsbetrages, jedoch nicht mehr als 50 EUR pro Sitzung (max. 150 EUR) erstattet .
Neurodermitis-Overalls
Kostenübernahme Neurodermitis-Overalls (2 Stück im Kalenderjahr)
Allergie Bettwäsche
Die AOK Hessen schließt Kooperationen mit qualifizierten Lieferanten. Zusammen mit dem Versicherten wird ein geeigneter Anbieter ausgewählt. Auf dieser Grundlage werden die Kosten für die antiallergenen Zwischenbezüge bis zur Höhe des vereinbarten Preises übernommen.
Krankenpflege / Haushaltshilfe
erweiterter Anspruch auf Haushaltshilfe wegen schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung einer Krankheit (mit Kind im Haushalt)
Erweiterte Haushaltshilfe gibt es auch dann, wenn nach ärztlicher Bescheinigung die Weiterführung des Haushalts wegen akuter schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit oder wegen einer aus medizinischen Gründen erforderlichen Abwesenheit als Begleitperson eines versicherten Angehörigen nicht möglich ist und im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist, längstens jedoch für die Dauer von 52 Wochen, soweit eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann.
Spezielle Leistungen
Online-Fitness-Kurse
Eine gesundheitsbewusste Lebensweise umfasst insbesondere Ernährung, Bewegung und Gesundheitsvorsorge. Um Ihre Fitness und Gesundheit zu fördern, bietet die AOK Hessen zahlreiche Onlinekurse an:
- Vielfältige Kursthemen für verschiedene Bedürfnisse in jedem Alter
- Oft zeitlich unabhängig von überall mitmachen
- Einfache Anmeldung und Teilnahme - über PC, Tablet oder Smartphone
- Moderne, individuelle und exklusive Onlineangebote Ihrer AOK vor Ort
Modellversuche
Die Modellvorhaben in Hanau, Riedstadt und der Wetterau richten sich an Versicherte mit psychischen Erkrankungen. Sie ermöglichen eine Flexibilisierung der stationären Versorgung und intensivere Betreuung im ambulanten Bereich. Professionelle Behandlungsteams arbeiten dabei sektorenübergreifend zusammen. Eine stationäre Behandlung der Patienten und Patientinnen kann häufig verkürzt oder vermieden werden. Während der gesamten Behandlung werden die Patienten und Patientinnen durch einen Fallmanagenden begleitet, wobei auch das persönliche soziale Umfeld maßgebend berücksichtigt wird.
DMP, Hausarztmodell
Hausarztprogramm
Im Rahmen des AOK-Hausarzt-Programms der AOK Hessen entscheiden sich die Versicherten für eine Hausärztin oder einen Hausarzt ihrer Wahl als erste Ansprechperson. Dafür erhalten Versicherte verbesserte Serviceangebote und haben weitere Vorteile.
Dazu gehören:
- Angebot ergänzender Sprechstunden insbesondere für Berufstätige
- Verbesserung der Wartezeiten
- aktive Unterstützung des Hausarztes bei der Vermittlung von notwendigen Facharztterminen
- enge Verzahnung des behandelnden Hausarztes mit den übrigen Leistungserbringern.
- Schnellere Zusammenführung von Befunddaten verschiedener Spezialisten
- Überblick über verschriebene Medikamente und somit Unterstützung des Genesungsprozesses
DMP Programme
Über AOK-Curaplan gibt es strukturierte Behandlungsprogramme (DMP) zu folgenden Diagnosen:
- Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2
- Koronare Herzkrankheit
- Asthma bronchiale
- COPD (chronisch obstruktive Lungenerkrankung)
- Brustkrebs
Service
Zusätzlicher Service für Studenten
1. 6 Servicestellen für Studierende in Campusnähe,
2. Info-Internetseite für ausländische Studierende
3. AOK Magazin ON speziell für Studierende
4. Campus-Aktionen im Bereich Bewegung, Entspannung und Ernährung
5. Fachbücher (E-Books) als Download zum Nulltarif
Ärztehotline
Clarimedis - Fragen an das Ärzteteam: Dort
werden Fragen zu Diagnosen, zu einer bevorstehenden Therapie und zu Krankheitssymptomen von qualifizierten und verständnisvollen Ansprechpartnern beantwortet (Tel.: 0800 1 265 265, Servicezeiten: Täglich - 365 Tage im Jahr - Rund um die Uhr).
Nummer: 0800 1 265 265
spezielle Hotline
Pflegeberatung: 0800 00 00 897
Arzneimittelhotline: 0800 8265265
Pflegehotline: 06404 924 2000
Betriebliche Gesundheitsförderung
Die AOK Hessen informiert und berät Betriebe über betriebsspezifische gesundheitliche Maßnahmen und für sie zugeschnittene Programme.
Dabei existieren zwei Handlungsschwerpunkte:
- die Förderung gesundheitsgerechter Bedingungen im Betrieb, zum Beispiel am Arbeitsplatz, in der Arbeitsumgebung oder auch der Arbeitsorganisation
- die Förderung des persönlichen Gesundheitsverhaltens der Mitarbeitenden
Zahlreiche aktuelle Informationen rund um das Thema "Arbeit und Gesundheit" bietet das BGF-Portal unter aok.de/fk. Unternehmen schildern ihr Vorgehen und ihre Erfolge in der Betrieblichen Gesundheitsförderung (best practice). Checklisten helfen bei der Identifizierung eigener Bedarfe im Unternehmen und unterstützen bei der Planung eigener Aktivitäten.
Zusatzversicherungen
Zusatzversicherungen
AOK-Versicherte runden mit Zusatzversicherungen ihren gesetzlichen Gesundheitsschutz ab, zum Beispiel mit einer Zahnzusatzversicherung oder einer Auslandskrankenversicherung. Sie genießen dabei exklusive Preisvorteile.
Details erfahren Sie von unseren Partnern der DKV und im Bereich der Auslandsversicherung der ERV unter
https://zusatzversicherungen.dkv.com/aok-hessen/index.html .
Nachhaltigkeit
Nachhaltigkeit
Die AOK Hessen steht für Gesundheit, Verantwortung, Vielfalt und Nachhaltigkeit. Auch über den gesetzlichen Auftrag hinaus, greifen wir regelmäßig neue Maßnahmen der ökonomischen, ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit auf.
Unser Engagement wird deshalb in den vier CSR Handlungsfeldern Mensch- Gesellschaft- Geschäftstätigkeit– Umwelt aufgezeigt, denn Nachhaltigkeit ist mehr als Umwelt. Die AOK Hessen hat zu allen Handlungsfeldern strategische Leitlinien definiert, die uns beim nachhaltigen Wirtschaften unterstützen. Zudem haben wir uns der WIN Charta der hessischen Wirtschaftsinitiative angeschlossen und verfolgen die dort vereinbarten Zielsetzungen.
Umwelt- und Klimaschutz
Die Auswirkungen klimatischer Veränderungen auf die Gesundheit nehmen seit einiger Zeit immer weiter zu. Klimaschutz und Gesundheitsschutz sind deshalb untrennbar miteinander verbunden. Als gesetzliche Krankenversicherung übernehmen wir besondere Verantwortung und sensibilisieren unsere Versicherten mit zielgerichteten Informationen und Maßnahmen für diese komplexe Thematik. Der Präventionskurs „AOK Future Meal“ setzt den Fokus auf einen klimafreundlichen und gesunden Genuss von Lebensmitteln und erweitert damit den Blick auf das Thema Ernährung.
Aber auch als Unternehmen kommen wir als AOK Hessen unserer Verantwortung nach und vermeiden klimaschädliches Verhalten. Einen aktiven Beitrag zur Umwelt- und Ressourcenschonung leistet das Immobilienmanagement. Hier setzen wir auf sparsame Beleuchtungsmittel und moderne Lichtsteuerungen, um Energie einzusparen. Die Vergabe von nachhaltig erzeugtem Strom aus Wasserkraftanlagen ist ein weiterer elementarer Baustein für den Klimaschutz.
Eine erste Photovoltaikanlage ist installiert, die die Energieversorgung unseres Bildungszentrums größtenteils abdeckt. Die Anlage produziert jährlich so viel grünen Strom, wie knapp 24 Drei-Personen-Haushalte durchschnittlich verbrauchen. Generiert die Anlage mehr Strom als verbraucht wird, speichert sie den überschüssigen Strom mit Hilfe von Eisspeichertechnologien. Für optimierten Wärmetransfer sind drei Blockheizkraftwerke in Betrieb und die Heizungstechnik komplett ausgewechselt. Sie sorgt nun für einen geschlossenen Kreislauf und damit für einen positiven Energiewert.
Die AOK Hessen ist sich ihrer Verantwortung gegenüber der Umwelt und dem Klima sehr bewusst und hat bereits einige Maßnahmen zur Einsparung von Energie ergriffen.
• Umrüstung Beleuchtung auf LED inkl. Präsenzmelder
• Wärmedämmung
• Fensteraustausch
• Errichtung von Photovoltaik
• Einführung Eisspeichertechnologie
Seit dem 01.09.2022 setzen wir die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung mit kurzfristig wirksamen Maßnahmen um. Konkret bedeutet dies:
• Absenkung der Raumtemperatur
• komplette Abschaltung der Heizkörper in Nutzräumen
• Verzicht auf Außenbeleuchtung ohne Sicherheitsaspekt (z.B. beleuchtete Werbeanlagen)
• Abschalten der dezentralen Trinkwassererwärmungsanalgen
Durch den Einsatz moderner Kommunikationssysteme ist das Dienstreiseverhalten deutlich reduziert. Damit ließ sich bereits die Anzahl der Dienstfahrzeuge reduzieren. An einzelnen Standorten sind erste E-Ladesäulen für elektrisch betriebene Fahrzeuge installiert. Diese Maßnahmen tragen zur Ressourcenschonung bei und vermeiden arbeitsplatzbezogene Umweltbelastungen.
Soziale Nachhaltigkeit – der Mensch im Fokus
Als Arbeitgeberin schätzt die AOK Hessen eine vielfältige und individuelle Unternehmenskultur. Vielfalt ist unsere Stärke, die wir aktiv nutzen. Das Diversity Management der AOK Hessen ist ein integraler Bestandteil der Unternehmensführung. In der Stabsstelle Diversity / Change Management werden u.a. Chancengerechtigkeit, Diversität und Antidiskriminierung mit konkreten Zielen verfolgt, Maßnahmen und Aktivitäten ergriffen und Angebote für alle Mitarbeitenden unterbreitet.
Chancengerechtigkeit ist für uns keine lästige Pflicht, sondern wir möchten allen Mitarbeitenden die Chance geben, ihre Potenziale zu entfalten und sich beruflich optimal zu entwickeln. Um dieses Ziel zu erreichen, bieten wir unterschiedliche Förderprogramme an:
• Talentmanagement
• Mentoringprogramme
• Frauennetzwerk
• Potenzialnetzwerk
• „Führung kennenlernen“
• Interne Stellenausschreibungen
• Durchführung strukturierter Auswahlverfahren
Diversität zeichnet sich in verschiedenen Dimensionen ab, die sich in unserer Beschäftigtenstruktur abbilden. Um unsere Stärke vielfältig zu nutzen, erarbeiten wir in Projekten, Kooperationen und Initiativen an Studien und konkreten Angeboten, um die soziale Gerechtigkeit zu fördern:
• Mitglied der Charta für Vielfalt seit 2007
• Mitglied des Demografie Netzwerkes e.V. (ddn e.V.)
• Initiatorin der Hessische Initiative Beruf und Pflege vereinbaren gemeinsam mit dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration, Bildungswerk der hessischen Wirtschaft und berufundfamilie Service GmbH
• Leitung Arbeitskreis Diversity & Inclusion beim ddn e.V.
Die Vereinbarkeit von Beruf, Familie, Pflege und Privatleben unserer Mitarbeitenden hat für uns einen hohen Stellenwert. Für eine bestmögliche Unterstützung haben wir eine interne Servicestelle eingerichtet. Sie bietet Angebote zu
• Beruf und Kind: Kinderbetreuung, Informationen für werdende Eltern,
• Beruf und Pflege: interne Pflege-Guides, Kompetenztrainings, Ausgabe von Notfallmappen und Notfallkarten
• Besondere Lebenslage: individuelle Beratungen
• Internetportal „Mein Familienservice“
• Vielfältige Informationen zu allen Lebenslagen
• Individuelle Angebote
Zudem gibt es weitere Angebote durch unseren Kooperationspartner pme Familienservice.
Weitere Angebote und Services sind
• Verlängerte Elternzeit
• Flexible Arbeitsorganisation
• Entlohnung nach Tarifvertrag
• Internes Gesundheitsmanagement
• Jährlicher Gesundheitszuschuss
• Familienzimmer und kinderfreundliche Desk Sharing Bereiche
• Generationenmanagement
• Qualifizierungsmaßnahmen zu Diversity
• Schulungen zu Lösungsorientiertem Führen in Zeiten der Individualisierung
• Schulung zu unconscoius bias
Soziales Engagement zeigen wir bei gesellschaftlichen und interkulturellen Herausforderungen sowohl als AOK, als auch indem wir freiwilliges Engagement und ehrenamtliche Tätigkeiten unserer Beschäftigten unterstützen.
Die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege zu managen, dabei unterstützt die hessischen Initiative mit der Charta als Selbstbekenntnis engagierte Unternehmen. Die Initiative ist bundesweit einmalig und bietet den teilnehmenden Unternehmen
• Netzwerktreffen,
• Fachveranstaltungen,
• Qualifizierungen zum Pflege-Guide,
• Kompetenztrainings
• Pflege-Wanderausstellung „Weil Pflege Zukunft braucht“