Hauptregion der Seite anspringen
Logo AOK Baden-Württemberg
Presselstraße 19, 70191 Stuttgart

Leistungen und Satzungsleistungen der AOK Baden-Württemberg

Vorsorge

Vorsorge

Hautscreening über den gesetzlichen Rahmen hinaus ab 18 Jahre

Die AOK Baden-Württemberg übernimmt bereits ab einem Alter von 20 Jahren alle zwei Jahre die Kosten für den Check. Bei dem Screening untersucht der Arzt Ihre Haut von Kopf bis Fuß, auch die Kopfhaut, das Gesicht und die Nägel. Bei auffälligen Malen entnimmt der Hautarzt zur weiteren Abklärung eine Gewebeprobe.
Die AOK Baden-Württemberg bietet zur unkomplizierten Klärung von akuten Hautproblemen eine Kooperation mit OnlineDoctor an. Innerhalb weniger Stunden erhalten Sie eine fachärztliche Diagnose und eine Handlungsempfehlung von einer Hautarztpraxis Ihrer Wahl.

weitere Leistungen im Bereich Krebsvorsorge / Früherkennung

Jährliche Gesundheitsuntersuchung "Check-up 35" mit zusätzlichen Laborwerten für HZV-Versicherte. Einmaliger „AOK-Check 18+“ für 18 - 34-jährige HZV-Versicherte.

sportmedizinische Untersuchungen

Im Rahmen des Bonusprogramms ProFit bezuschusst die AOK Baden-Württemberg die sportmedizinische Untersuchung mit Gutscheinen: Gutschein über 30 EUR für 1.000 Punkte und Gutschein über 60 EUR für 2.000 Punkte. Diese Prämiengutscheine sind eineinhalbfach so hoch wie die normale reine Geldprämie.

Magen- und Darmkrebsvorsorge (Koloskopie)

AOK-versicherte Teilnehmer am AOK-FacharztProgramm Gastroenterologie erhalten bereits ab 50 Jahren eine Vorsorgekoloskopie (Darmspiegelung).

Zuschuss zu Vorsorgekuren für chronisch kranke Kinder

Die AOK übernimmt grundsätzlich die Kosten der Vorsorgemaßnahmen für Kinder.
Je nach Art und abhängig von den Umständen, die eine Vorsorgemaßnahme erforderlich machen, übernimmt entweder die AOK oder die Deutsche Rentenversicherung die Kosten der Maßnahme, anteilig oder in voller Höhe.

Zuschuss zu ambulanten Vorsorgekuren

Die Kosten für die Behandlung und Unterkunft werden von der AOK übernommen. Bei ambulanten Vorsorgemaßnahmen (Badekuren) und Kompaktkuren trägt die AOK die Kosten für den Kurarzt und die Kurmittel wie Bäder und Massagen.
Darüber hinaus beteiligt sich die AOK an Kosten wie Unterkunft und Verpflegung mit einem Zuschuss von bis zu 16 Euro täglich. Für chronisch kranke Kleinkinder (bis zur Vollendung des 6. Lebensjahr) beträgt der Zuschuss bis 25 Euro täglich.

Prävention

Prävention

Gesundheitsreisen

Fit- und Aktivprogramm, Reisewelt (Bleibgesund-Vorteil bis 200 Euro), Mettnau aktiv-Urlaub (150 Euro Präventionszuschuss)

Zuschuss: 150€

eigene Präventionskurse vor Ort

Die AOK Baden-Württemberg bietet eigene Kurse mit eigenen Trainern an, z.B. Functional Fitness. Zwei Kurse pro Jahr sind kostenfrei.

Gesundheitskonto

Das Gesundheitskonto „Allgemein“ der AOK Baden-Württemberg gibt es maximal 300 Euro pro Kalenderjahr für Osteopathie, Reiseschutzimpfungen für private Auslandsaufenthalt, alle empfohlenen Impfungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) sowie die Kosten der Impfung gegen Japanische Enzephalitis und der Malaria-Prophylaxe und nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Anthroposophie und Phytotherapie.

Präventionskurse von Fremdanbietern

Die Kosten für Gesundheitskurse anderer Anbieter, die entsprechende Qualitätsanforderungen erfüllen, erstattet die AOK BW zu einem großen Teil für bis zu zwei Kurse pro Kalenderjahr.

Naturheilverfahren

Naturheilverfahren

Osteopathie

Die AOK Baden-Württemberg erstattet bis zu 300 Euro pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen im Rahmen des Gesundheitskontos. Die Leistung ist auf max. fünf Sitzungen à 60 Euro begrenzt.
Die osteopathische Behandlung muss durch einen zugelassenen Heilmittelerbringer oder Vertragsarzt erfolgen. Für die Osteopathie muss eine vertragsärztliche Veranlassung erfolgen.

max Sitzungen: 6
Gesundheitskonto: wird übernommen
max Betrag: 300€
max Satz je Sitzung: 60€
max Prozent: 100%

Behandlungen mit Homöopathie

Kostenübernahme von Homöopathieleistungen erfolgt bei homöopathisch tätigen Ärzten.

anthroposophische Therapien

Unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen der palliativen Therapie von bösartigen Tumoren wird anthroposophische Medizin bezahlt.

weitere Naturheilverfahren

Versorgungsverträge mit speziellen Kliniken. Zum Beispiel bei Krebserkrankungen.

Kostenübernahme rezeptfreie Medikamente (z.B.Homöopathie, Phytotherapie, Anthroposophische Medizin ) ab 18 Jahre

Die AOK BW bezahlt alternative Arzneimittel (frei verkäuflich, aber apothekenpflichtig), solange diese vom Gemeinsamen Bundesausschuss nicht ausgeschlossen sind bis zu 300 Euro im Rahmen des Gesundheitskontos.
Die Verordnung hat durch einen Vertragsarzt mit der Zusatzqualifikation „Homöopathie“ oder „Naturheilverfahren“ zu erfolgen.

Gesundheitskonto: wird übernommen
max Betrag: 300€
max Prozent: 100%

Traditionelle Chinesische Medizin (TCM)

Die AOK Baden-Württemberg übernimm Tai Chi und Qigong Kurse, die beide zur TCM gehören.

Zahnvorsorge

Zahnvorsorge

professionelle Zahnreinigung

Als Versicherte der AOK Baden-Württemberg, die am AOK-Bonusprogramm teilnehmen, erhalten Sie einmal pro Jahr 15 Euro für die professionelle Zahnreinigung (PZR). Auch für andere Vorsorgeleistungen wie die Zahnvorsorge, Krebsvorsorge oder für Impfungen erhalten Sie mit Teilnahme am Programm Guthaben auf Ihr Konto gutgeschrieben, welches Sie sich auszahlen lassen können.

Zuschuss: 15€
Anzahl: 1

höherwertiger Zahnersatz (über Regelversorgung)

Dank ZahnGebot und Ihrer AOK BW können Sie kinderleicht bei Ihrer anstehenden Zahnbehandlung sparen - auch ohne Zahnzusatzversicherung. Durchschnittlich spart jeder Kunde 40% der Kosten für Zahnersatz.

weitere Zusatzleistungen für Zahngesundheit

Die AOK BW übernimmt für Behinderte aus bestimmten Pflegeheimen erweiterte Prophylaxeleistungen wie z.B. auch eine Prothesenreinigung.

Für Kinder und Jugendliche gibt es eine kostenlose Versiegelung bestimmter bleibender Backenzähne.

Impfungen

Impfungen

Reiseimpfungen (Privatreisen)

Die AOK Baden-Württemberg übernimmt im Rahmen des AOK-Gesundheitskontos die Kosten für bestimmte Schutzimpfungen gegen übertragbare Krankheiten, die wegen eines durch einen privaten Auslandsaufenthalt erhöhten Gesundheitsrisikos indiziert und von der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut empfohlen sind bis zu 300 Euro je Kalenderjahr.
Außerdem übernimmt die AOK Baden-Württemberg für die über die Indikationsimpfungen hinausgehenden Kombinationsimpfungen die Kosten des Kombinationsimpfstoffes für Hepatitis A und B.

FSME: wird übernommen
Meningokokken ACWY: wird übernommen
Prozent: 100%
Cholera: wird übernommen
Meningokokken C: wird übernommen
Malaria-prophylaxe: wird übernommen
Japanische Enzephalitis: wird übernommen
Tollwut: wird übernommen
Gesundheitskonto: wird übernommen
Hepatitis B: wird übernommen
Typhus: wird übernommen
max Betrag: 200€
Hepatitis A: wird übernommen
Poliomyelitis: wird übernommen
Gelbfieber: wird übernommen
Meningokokken B: wird übernommen

Grippeschutzimpfung für alle Versicherten

Die Übernahme des Impfstoffes und der ärztlichen Leistung erfolgt zu 100%.

Schwangerschaft

Schwangerschaft

höherer Zuschuss bei künstlicher Befruchtung

Die AOK BW übernimmt zusätzlich 25 % der Behandlungskosten für die künstliche Befruchtung. Bezahlt werden 75 % der Kosten für 3 Behandlungszyklen, wenn beide Partner bei der AOK versichert sind. Dies gilt auch für weibliche Paare gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz.

Hebammen-Rufbereitschaft

Hebammen-Rufbereitschaft wird bezahlt (max. 300 EUR / Kalenderjahr im Rahmen des Gesundheitskontos für Schwangere).

Geburtsvorbereitungskurse für den Partner

Geburtsvorbereitungskurse für den Partner wird bezahlt (max. 300 EUR / Kalenderjahr im Rahmen des Gesundheitskontos für Schwangere).

weitere zusätzliche Leistungen in der Schwangerschaft

Säuglingspflegekurse für werdende Eltern, Entspannungs- und Bewegungskurse für Schwangere, junge Eltern mit Kindern bis zum 6. Lebensmonat (i.R. der Primärprävention) werden bezahlt (max. 300 EUR / Kalenderjahr im Rahmen des Gesundheitskontos für Schwangere).

Kostenübernahme rezeptfreie Arzneimittel für Schwangere

Die AOK übernimmt für schwangere Versicherte alle nicht verschreibungspflichtigen, apothekenpflichtigen Arzneimittel mit den Wirkstoffen Eisen, Magnesium und/oder Folsäure als Monopräparate oder Kombipräparate.

Altersgrenzen / Versuchsanzahl / Kostenbeteiligung Kryozyklus oder Blastozystenkultur bei künstlicher Befruchtung

Die Altersgrenze von 40 Jahren für Frauen entfällt bei ärztlich bestätigter Erfolgsaussicht.

Kinder

Kinder

zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen für Kinder

U10, U11, J2 (für Teilnehmer am AOK-Hausarztprogramm)

J2: wird übernommen
U11: wird übernommen
U10: wird übernommen
weitere Infos: für Teilnehmer am AOK-Hausarztprogramm

weitere Leistungen für Kinder

Amblyopie-Screening (Sehtest) für Kinder im 2. bis 3. Lebensjahr, Tympanometrie (Hörtest), Osteopathie für Kinder mit KISS-Syndrom oder Schrei- und Unruheattacken (Kostenübernahme bis 100 EUR für in HZV eingeschriebene Kinder im 1. Lebensjahr). Im Rahmen des HausarztProgramms für Kinder und Jugendliche werden von der AOK auch apothekenpflichtige Medikamente für Kinder und Jugendliche von 12 bis einschließlich 17 Jahren übernommen, auch wenn sie nicht rezeptpflichtig sind.

PowerKids, TigerKids: Programme für Kinder mit den Komponenten Bewegung/Entspannung und Ernährung

weitere Leistungen für Babys

Im Rahmen des AOK Gesundheitskontos gibt es bis 300 EUR für Entspannungs- und Bewegungskurse für Schwangere, junge Eltern mit Kindern bis zum vollendeten 6. Lebensmonat im Rahmen der Primärprävention.

Neurodermitis-Overalls

Die AOK Baden-Württemberg übernimmt die Kosten für die Neurodermitis-Overalls. Der Kunde kommt mit der Verordnung zur AOK und diese bestellt den Overall direkt beim AOK Verlag GmbH (Service Team Allergieprodukte). Die Versorgung ist kostenfrei.

Osteopathie für Kinder

Kinder, die im HZV eingeschrieben sind, erhalten bei unstillbaren, dauerhaften Schrei- und Unruheattacken (sog. Regulationsstörungen) oder KISS-Syndrom (Kopfgelenk-induzierte Symmetrie-Störung) bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres, nach ärztlicher Delegation eines am AOK-HausarztProgramm teilnehmenden Kinderarztes oder Hausarztes osteopathische Behandlungen bis max. 100 EUR. Zusätzliche Osteopathie gibt es im Rahmen des Gesundheitskontos (5 mal 60 EUR = 300 EUR).

Allergie Bettwäsche

Bei einer Hausstaubmilbenallergie, umgangssprachlich auch Hausstauballergie, kann die AOK Baden-Württembergim Einzelfall die Kosten für spezielle Bettwäsche für Allergiker tragen. Voraussetzung ist u.a. eine ärztliche Verordnung für Milbenbettwäsche.

Krankenpflege / Haushaltshilfe

Krankenpflege / Haushaltshilfe

zusätzliche häusliche Krankenpflege

Die AOK übernimmt einen Großteil der Kosten für die häusliche Krankenpflege. Voraussetzung ist, dass der Patient oder die Patientin selbst nicht in der Lage ist, die medizinischen Maßnahmen zu übernehmen. Zudem darf auch keine andere Person in dessen Haushalt leben, die die pflegerische und medizinische Versorgung durchführen könnte. Welche Leistungen der häuslichen Krankenpflege die AOK im Einzelnen übernimmt, hängt vom individuellen Krankheitsbild ab und von der Zielsetzung der Verordnung von häuslicher Krankenpflege.

Grundsätzlich gilt:
Sicherungspflege: Wenn die häusliche Krankenpflege den ärztlichen Behandlungserfolg sichert, übernehmen wir die Kosten für die Behandlungspflege, solange es medizinisch notwendig ist.
Krankenhausvermeidungspflege: Wenn die häusliche Krankenpflege einen Krankenhausaufenthalt ersetzen, vermeiden oder verkürzen kann, übernehmen wir in der Regel bis zu vier Wochen die Kosten für die Behandlungspflege. Soweit es medizinisch erforderlich ist, zahlt die AOK zusätzlich die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung.
Unterstützungspflege: Die sogenannte Unterstützungspflege erhalten Patientinnen und Patienten, die nicht pflegebedürftig sind oder den Pflegegrad 1 haben und wegen schwerer Krankheit oder wegen einer akuten Verschlimmerung einer Krankheit, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, einer ambulanten Operation oder einer ambulanten Krankenhausbehandlung auf eine pflegerische Unterstützung in Form von Grundpflege und hauswirtschaftlicher Versorgung angewiesen sind. In diesen Fällen übernimmt die AOK in der Regel bis zu vier Wochen die Kosten hierfür. Voraussetzung ist, dass im Haushalt des Patienten keine andere Person lebt, die die Versorgung entsprechend übernehmen kann.

erweiterter Anspruch auf Haushaltshilfe wegen schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung einer Krankheit (mit Kind im Haushalt)

Die AOK Baden-Württemberg stellt die AOK-Haushaltshilfe auch dann zur Verfügung, wenn nach ärztlicher Bescheinigung die Weiterführung des Haushalts wegen akuter schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit oder wegen einer aus med. Gründen erforderlichen Abwesenheit als Begleitperson eines versicherten Angehörigen nicht möglich ist und im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist, längstens jedoch für die Dauer von 52 Wochen, soweit eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann.

Spezielle Leistungen

Spezielle Leistungen

Online-Fitness-Kurse

Die Online-Programme und Coachings der AOK Baden-Württemberg unterstützen Sie bei einem gesunden und sportlichen Lebensstil. Die Online-Anwendungen helfen Ihnen, Ihr Leben aktiver zu gestalten, Rückenschmerzen entgegenzuwirken, Stress zu minimieren oder Ihr Wunschgewicht zu erreichen. Die Programme und Coachings sind abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse und Ihre Gesundheit und werden durch individuelle Trainingspläne und intensive Betreuung von Online-Coaches begleitet.

Modellversuche

AOK-Projekt "Sturzprävention - Aktiv bleiben im Pflegeheim":
Partner sind die AOK Baden-Württemberg und Pflegeheime.
Ziele sind Stürze in Pflegeheimen und deren Folgeverletzungen zu vermindern bzw. verringern, Mobilität und Funktionalität bei hochbetagten pflegebedürftigen Menschen möglichst lange zu erhalten und Lebensqualität zu erhöhen.

Hospizleistungen

Die AOK Baden-Württemberg unterstützt gemeinsam mit den anderen Krankenkassen (Poolförderung) 132 ehrenamtliche ambulante Hospizdienste. Bezuschusst werden Schulungsmaßnahmen und die Personalkosten der professionellen Einsatzleitungen. Die Ehrenamtlichen begleiten Sterbende und beraten deren Angehörige zu Hause und im Pflegeheim. Sie arbeiten eng mit Ärzten und Pflegediensten zusammen, die über eine besondere Kompetenz in der Versorgung Sterbender verfügen.

DMP, Hausarztmodell

DMP, Hausarztmodell

Hausarztprogramm

Mit dem AOK-HausarztProgramm wollen die AOK und ihre Hausarztpartner in Baden-Württemberg gemeinsam die Qualität und Wirtschaftlichkeit der gesundheitlichen Versorgung verbessern.

DMP Programme

Die AOK BW bietet ihren Versicherten, die an einer chronischen Krankheit leiden, spezielle Behandlungsprogramme an. Diese Programme heißen AOK-Curaplan.

Service

Service

Zusätzlicher Service für Studenten

1.AOK KundenCenter speziell für Studenten am Campus oder in Hochschulnähe,
2. Service Telefon 0800 2652965 auch außerhalb der normalen Geschäftszeiten und rund um die Uhr kostenfrei. Mehrsprachige Beratung über International Service
3. Aktionen und Gesundheitsangebote vor Ort und teilweise direkt in der Hochschule z.B. zu Achtsamkeit, Bewegung oder Ernährung,
4. Informationen und Hilfestellungen für das Studium Online und über die Social Media Kanäle
5. Fachbücher für das Studium: Über 1000 Bücher aus verschiedenen Fachrichtungen stehen zum kostenlosen Download in deutscher und englischer Sprache bereit.
6. Online Coaching mit AOK-liveonline: Vorträge und Kurse zeigen wie Sie effektiv und zielsicher lernen, Studium und Freizeit in Balance bringen, Prüfungen meistern und sich erfolgreich bewerben. Live im Internet von ihrem PC oder Laptop aus
7. Versichertenmagazin – mit Infos speziell für Studenten
8. Broschüren rund um das Thema Studium
9. Kostenfreie Beglaubigung von Zeugnissen

Ärztehotline

AOK-Clarimedis ist ein exklusiver Service nur für AOK-Versicherte und bietet Ihnen klare, verständliche Erläuterungen bei medizinischen Anliegen. Wählen Sie jetzt 0800 1 265 265 (deutschlandweit) und lassen Sie sich kostenfrei vom Fachärzteteam und den medizinischen Expertinnen und Experten beraten.
Rufnummer aus dem Ausland: +49 30 856 142 93 (Die Kosten für einen Anruf aus dem Ausland über Fest- oder Mobilfunknetz richten sich nach dem Tarif des ausländischen Netzbetreibers.)

spezielle Hotline

AOK-Med-Telefon 0800 10 50 501, Hotline für Gesundheit, Kindergesundheit, Reisemedizin, für Schwangere, Stillende und Eltern, Pflegehotline, Baby-Hotline

Betriebliche Gesundheitsförderung

Die AOK informiert und berät Betriebe über betriebsspezifische gesundheitliche Maßnahmen und für sie zugeschnittene Programme. Dabei gibt es zwei Handlungsschwerpunkte:
- Die Förderung gesundheitsgerechter Bedingungen im Betrieb, zum Beispiel am Arbeitsplatz, in der Arbeitsumgebung oder auch der Arbeitsorganisation.
- Die Förderung des persönlichen Gesundheitsverhaltens des Mitarbeiters.

Zusatzversicherungen

Zusatzversicherungen

Zusatzversicherungen

Die AOK Baden-Württemberg kooperiert im Bereich der privaten Zusatzversicherungen mit der Allianz Private Krankenversicherung und im Bereich der Bestattungsvorsorge mit der Allianz Lebensversicherung.
Kunden der AOK Baden-Württemberg erhalten vergünstigte Beitragskonditionen.
Die Zusatzversicherungen decken folgende Bereiche ab: Zahn-Zusatzversicherungen, Reise-Krankenversicherung, Kinder-Krankenzusatzversicherung, Pflege-Zusatzversicherungen, BestattungsSchutzbrief, Ambulante Zusatzversicherungen, Krankentagegeldversicherung und Krankenhaus-Zusatzversicherungen.