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Zusatzbeitrag 2024

Zusatzbeitrag 2024 Zusatzbeitrag 2024
Der Zusatzbeitrag der Krankenkassen liegt im Jahr 2024 im Durchschnitt bei 1,7 Prozent. Der Gesamtbeitrag (allgemeiner Beitragssatz + Zusatzbeitrag) zur gesetzlichen Krankenversicherung beträgt dann durchschnittlich 16,3 Prozent vom Bruttoeinkommen. Davon übernehmen Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils die Hälfte. Die Tabelle bietet einen aktuellen Überblick über die Höhe des Zusatzbeitrags bei der jeweiligen Krankenkasse im Jahr 2023 bzw. 2024. Der Zusatzbeitrag 2025 wird im letzten Quartal bekanntgegeben.
 

Zusatzbeitrag der Krankenkassen 2024

 

Zusatzbeiträge sortieren nach:
Krankenkasse
Zusatzbeitrag 2024
Hinweis für 2024
1,60 %
(16,20%)
Aussagen über den Zusatzbeitrag 2025 kann die AOK Baden-Württemberg aktuell noch nicht treffen.
1,58 %
(16,18%)
Der Zusatzbeitrag der AOK Bayern bleibt 2024 stabil bei 1,58%. Eine unterjährige Erhöhung ist 2024 nicht vorgesehen.
1,38 %
(15,98%)
Der Zusatzbeitrag der AOK Bremen/Bremerhaven bleibt 2024 stabil bei 1,38 Prozent. Eine unterjährige Erhöhung ist nicht vorgesehen.
1,60 %
(16,20%)
Der Zusatzbeitrag der AOK Hessen beträgt 2024 unverändert 1,60%. Er bleibt im gesamten Jahr 2024 stabil.
1,50 %
(16,10%)
Aussagen über den Zusatzbeitrag 2025 kann die AOK Niedersachsen aktuell noch nicht treffen. Die Verwaltungsratssitzung findet am 16./17. Dezember 2024 statt.
2,70 %
(17,30%)
Aussagen über den Zusatzbeitrag 2025 kann die AOK Nordost aktuell noch nicht treffen.
1,89 %
(16,49%)
Der Zusatzbeitrag der AOK NORDWEST beträgt 2024 unverändert 1,89%. Unterjährig ist 2024 keine Erhöhung geplant.
1,80 %
(16,40%)
Aussagen über den Zusatzbeitrag 2025 kann die AOK Plus aktuell noch nicht treffen. Die Verwaltungsratssitzung findet am 20.12.2024 statt.
1,80 %
(16,40%)
Aussagen über den Zusatzbeitrag 2025 kann die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland aktuell noch nicht treffen. Die Verwaltungsratssitzung findet am 18.12.2024 statt.
2,20 %
(16,80%)
Der Zusatzbeitrag der AOK Rheinland/Hamburg beträgt seit 01.01.2024 2,20.
1,30 %
(15,90%)
Der Zusatzbeitrag der AOK Sachsen-Anhalt beträgt im Jahr 2024 1,30%. Aussagen über den Zusatzbeitrag 2025 kann die AOK Sachsen-Anhalt aktuell noch nicht treffen. Die Verwaltungsratssitzung findet am 17.12.2024 statt.
1,00 %
(15,60%)
Aussagen über den Zusatzbeitrag 2025 kann die Audi BKK aktuell noch nicht treffen.
3,40 %
(18,00%)
Die BAHN-BKK hat den Zusatzbeitrag zum 01.11.2024 um 1,20% auf 3,40% erhöht. Der Zusatzbeitrag bleibt zum 01.01.2025 konstant.
2,19 %
(16,79%)
Aussagen über den Zusatzbeitrag 2025 kann die BARMER aktuell noch nicht treffen. Die Verwaltungsratssitzung findet am 20.12.2024 statt.
1,99 %
(16,59%)
Der Zusatzbeitrag der BERGISCHE Krankenkasse beträgt seit 01.01.2024 1,99%. Eine weitere Erhöhung ist 2024 nicht geplant.
2,50 %
(17,10%)
Die Bertelsmann BKK hat den Zusatzbeitrag zum 01.10.2024 um 1,10 auf 2,50% erhöht. Zum 01.01.2025 gibt es keine weitere Erhöhung.
1,65 %
(16,25%)
Die BIG garantiert, dass der Zusatzbeitrag in Höhe von 1,65% bis Ende 2024 nicht erhöht wird.
1,65 %
(16,25%)
Der Zusatzbeitrag der BKK AKZO Nobel Bayern beträgt seit 01.01.2024 1,65.
2,69 %
(17,29%)
Die BKK Diakonie hat den Zusatzbeitrag zum 01.07.2024 um 0,89% erhöht. Er beträgt 2,69%.
2,55 %
(17,15%)
Die BKK DürkoppAdler hat den Zusatzbeitrag zum 01.09.2024 um 1,00% erhöht. Er beträgt 2,55%.
1,79 %
(16,39%)
Die BKK Euregio hat den Zusatzbeitrag zum 01.06.2024 um 0,56% erhöht. Er beträgt 1,79%.
1,99 %
(16,59%)
Die BKK exklusiv hält den Zusatzbeitrag im gesamten Jahr 2024 stabil bei 1,99%. Die BKK exklusiv plant aktuell, diesen auch zum 01.01.2025 nicht zu erhöhen oder eventuell sogar zu senken.
1,10 %
(15,70%)
Zum 01.01.2024 hat die die BKK Faber-Castell & Partner den Zusatzbeitrag auf 1,1% gesenkt.
0,90 %
(15,50%)
Die BKK firmus hat den Zusatzbeitrag zum 01.01.2024 nicht erhöht. Er beträgt weiterhin 0,90%.
1,50 %
(16,10%)
Aussagen über den Zusatzbeitrag 2025 kann die BKK Freudenberg aktuell noch nicht treffen. Die Verwaltungsratssitzung findet am 09.12.2024 statt.
3,40 %
(18,00%)
Die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER hat den Zusatzbeitrag zum 01.11.2024 um 1,41% erhöht. Er beträgt 3,40%.
2,39 %
(16,99%)
Die BKK Herkules hat den Zusatzbeitrag zum 01.11.2024 um 1,30% auf 2,39% erhöht. Zum 01.01.2025 wird der Zusatzbeitrag voraussichtlich unter dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,5 Prozent bleiben.
1,50 %
(16,10%)
Aussagen über den Zusatzbeitrag 2025 kann die BKK Linde aktuell noch nicht treffen. Die Verwaltungsratssitzung findet am 13.12.2024 statt.
1,60 %
(16,20%)
Aussagen über den Zusatzbeitrag 2025 kann die BKK melitta hmr aktuell noch nicht treffen. Die Verwaltungsratssitzung findet am 11.12.2024 statt.
2,50 %
(17,10%)
Die BKK mkk - meine krankenkasse hat den Zusatzbeitrag zum 01.08.2024 um 0,70 % erhöht. Er beträgt 2,50%. Aussagen über den Zusatzbeitrag 2025 kann die BKK mkk aktuell noch nicht treffen. Die Verwaltungsratssitzung findet am 05.12.2024 statt.
1,80 %
(16,40%)
Die BKK PFAFF hat den Zusatzbeitrag zum 01.07.2024 um 0,40% erhöht. Er beträgt 1,80%.
3,90 %
(18,50%)
Die BKK Pfalz hat den Zusatzbeitrag zum 01.11.2024 um 1,52% auf 3,90% erhöht..
1,49 %
(16,09%)
Aussagen über den Zusatzbeitrag 2025 kann die BKK ProVita aktuell noch nicht treffen. Die Verwaltungsratssitzung findet am 03.12.2024 statt.
1,20 %
(15,80%)
Die Zusatzbeitrag der BKK Public beträgt seit 01.01.2024 1,20%. Für das Jahr 2024 ist keine unterjährige Erhöhung des Zusatzbeitrages geplant.
1,29 %
(15,89%)
Aussagen über den Zusatzbeitrag 2025 kann die BKK SBH aktuell noch nicht treffen. Die Verwaltungsratssitzung findet am 29.11.2024 statt.
2,75 %
(17,35%)
Die BKK Scheufelen hat den Zusatzbeitrag zum 01.10.2024 um 0,90% auf 2,75% erhöht. Zum 01.01.2025 gibt es keine weitere Erhöhung.
1,50 %
(16,10%)
Aussagen über den Zusatzbeitrag 2025 kann die BKK Technoform aktuell noch nicht treffen. Die Verwaltungsratssitzung findet am 05.12.2024 statt.
2,80 %
(17,40%)
Die BKK Textilgruppe Hof hat den Zusatzbeitrag zum 01.07.2024 um 1,50% erhöht. Er beträgt 2,80%.
3,19 %
(17,79%)
Die BKK VDN hat den Zusatzbeitrag zum 01.11.2024 um 1,50% auf 3,19% erhöht.
1,55 %
(16,15%)
Die BKK VerbundPlus hat den Zusatzbeitrag zum 01.08.2024 um 0,20 % erhöht. Er beträgt 1,55%.
1,80 %
(16,40%)
Der Zusatzbeitrag der BKK WERRA-MEISSNER liegt 2024 unverändert bei 1,80%.
2,99 %
(17,59%)
Die BKK Wirtschaft & Finanzen hat den Zusatzbeitrag zum 01.09.2024 um 1,00 % erhöht. Er beträgt 2,99%. Aussagen über den Zusatzbeitrag 2025 kann die BKK Wirtschaft & Finanzen aktuell noch nicht treffen. Die Verwaltungsratssitzung findet Mitte Dezember statt.
2,10 %
(16,70%)
Die BKK ZF & Partner hat den Zusatzbeitrag zum 01.06.2024 um 0,41% erhöht. Er beträgt 2,10%.
3,25 %
(17,85%)
Die BKK24 erhöht den Zusatzbeitrag zum 01.10.2024 um 0,70% auf 3,25%.
1,50 %
(16,10%)
Aussagen über den Zusatzbeitrag 2025 kann die BOSCH BKK aktuell noch nicht treffen. Die Verwaltungsratssitzung findet am 05.12.2024 statt.
2,20 %
(16,80%)
Die Continentale Betriebskrankenkasse hat den Zusatzbeitrag zum 01.07.2024 um 0,60 % erhöht. Er beträgt 2,20%. Aussagen über den Zusatzbeitrag 2025 kann die Continentale Betriebskrankenkasse aktuell noch nicht treffen. Die Verwaltungsratssitzung findet am 02.12.2024 statt.
1,70 %
(16,30%)
Aussagen über den Zusatzbeitrag 2025 kann die DAK-Gesundheit aktuell noch nicht treffen. Die Verwaltungsratssitzung findet am 19.12.2024 statt.
1,69 %
(16,29%)
Der Zusatzbeitrag der Debeka BKK liegt 2024 unverändert bei 1,69%.
1,59 %
(16,19%)
Aussagen über den Zusatzbeitrag 2025 kann die energie-BKK aktuell noch nicht treffen. Die Verwaltungsratssitzung findet am 18.12.2024 statt.
2,50 %
(17,10%)
Die Heimat Krankenkasse erhöht den Zusatzbeitrag zum 01.10.2024 um 0,66 auf 2,50%. Aussagen über den Zusatzbeitrag 2025 kann die Heimat Krankenkasse aktuell noch nicht treffen. Die Verwaltungsratssitzung findet im Dezember statt.
1,30 %
(15,90%)
Aussagen über den Zusatzbeitrag 2025 kann die HEK aktuell noch nicht treffen. Die Verwaltungsratssitzung findet am 13.12.2024 statt.
0,98 %
(15,58%)
Der Zusatzbeitrag der hkk beträgt 0,98%. Auch 2025 wird die hkk zu den günstigsten Krankenkassen gehören. Die genaue Höhe beschließt der Verwaltungsrat 12/24.
3,10 %
(17,70%)
Die IKK - Die Innovationskasse hat den Zusatzbeitrag zum 01.11.2024 um 0,80% auf 3,10% erhöht. Der Zusatzbeitrag bleibt zum 01.01.2025 voraussichtlich konstant.
1,99 %
(16,59%)
Aussagen über den Zusatzbeitrag 2025 kann die IKK Brandenburg und Berlin aktuell noch nicht treffen. Die Verwaltungsratssitzung findet am 18.12.2024 statt.
2,19 %
(16,79%)
Die IKK classic hat den Zusatzbeitrag zum 01.08.2024 um 0,49 auf 2,19% erhöht.
2,39 %
(16,99%)
Die IKK gesund plus hat den Zusatzbeitrag zum 01.10.2024 um 0,90% auf 2,39% erhöht.Aussagen über den Zusatzbeitrag 2025 kann die IKK gesund plus aktuell noch nicht treffen. Die Verwaltungsratssitzung findet am 17.12.2024 statt.
1,65 %
(16,25%)
Aussagen über den Zusatzbeitrag 2025 kann die IKK Südwest aktuell noch nicht treffen. Die Verwaltungsratssitzung findet am 13.12.2024 statt.
3,28 %
(17,88%)
Aussagen über den Zusatzbeitrag 2025 kann die KKH Kaufmännische Krankenkasse aktuell noch nicht treffen. Die Verwaltungsratssitzung findet am 14.12.2024 statt.
2,70 %
(17,30%)
Die Knappschaft hat den Zusatzbeitrag zum 01.08.2024 um 0,50% erhöht. Er beträgt 2,70%.
2,56 %
(17,16%)
Die mhplus BKK hat den Zusatzbeitrag zum 01.10.2024 um 0,98% auf 2,56% erhöht.
1,49 %
(16,09%)
Aussagen über den Zusatzbeitrag 2025 kann die Mobil Krankenkasse aktuell noch nicht treffen. Die Verwaltungsratssitzung findet am 10.12.2024 statt.
1,70 %
(16,30%)
Aussagen über den Zusatzbeitrag 2025 kann die Novitas BKK aktuell noch nicht treffen.
2,40 %
(17,00%)
Die pronova BKK hat den Zusatzbeitrag zum 01.08.2024 um 0,60% erhöht. Er beträgt 2,40%.
1,40 %
(16,00%)
Aussagen über den Zusatzbeitrag 2025 kann die R + V BKK aktuell noch nicht treffen. Die Verwaltungsratssitzung findet am 12.12.2024 statt.
1,59 %
(16,19%)
Der Zusatzbeitrag der Salus BKK beträgt 1,59% Die Salus BKK wird ihren Zusatzbeitrag bis zum Jahresende 2024 nicht verändern.
1,70 %
(16,30%)
Aussagen über den Zusatzbeitrag 2025 kann die SBK aktuell noch nicht treffen. Die Verwaltungsratssitzung findet am 12.12.2024 statt.
2,20 %
(16,80%)
Der Zusatzbeitrag der SECURVITA Krankenkasse beträgt seit 01.01.2024 2,20.
1,49 %
(16,09%)
Die SKD BKK garantiert, dass der Zusatzbeitrag in Höhe von 1,29% bis Ende 2024 unverändert bleibt.
1,20 %
(15,80%)
Die Techniker Krankenkasse hält den Zusatzbeitrag 2024 konstant bei 1,20% .
1,50 %
(16,10%)
Die Zusatzbeitrag der TUI BKK beträgt seit 01.01.2024 1,50%. Für das Jahr 2024 ist keine unterjährige Erhöhung des Zusatzbeitrages geplant.
3,27 %
(17,87%)
Die VIACTIV Krankenkasse hat den Zusatzbeitrag zum 01.11.2024 um 1,28% auf 3,27% erhöht. Eine weitere Erhöhung ist aktuell nicht geplant.
2,49 %
(17,09%)
Die vivida bkk hat den Zusatzbeitrag zum 01.07.2024 um 0,79% erhöht. Er beträgt 2,49%.
1,60 %
(16,20%)
Aussagen über den Zusatzbeitrag 2025 kann die WMF BKK aktuell noch nicht treffen. Die Verwaltungsratssitzung findet am 25.11.2024 statt.

 

Warum erheben die Krankenkassen Zusatzbeiträge?

Zusatzbeiträge geben den Krankenkassen die Möglichkeit, ihren zusätzlichen Finanzbedarf über den einheitlichen allgemeinen Beitragssatz hinaus zu decken. Sie sind zu dem ein Element des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung untereinander. Der jeweilige Gesamtbeitrag einer Krankenkasse ergibt sich aus dem einheitlichen allgemeinen Beitragssatz und dem jeweiligen konkreten Zusatzbeitrag der einzelnen Krankenkasse (kassenindividueller Zusatzbeitrag).

Wer zahlt den Zusatzbeitrag?

Den Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung tragen die Versicherten und die Arbeitgeber  bzw. die Träger der Sozialversicherung) zu gleichen Teilen. Arbeitnehmer und (pflichtversicherte) Rentner führen den halben Zusatzbeitrag ab. Freiwillig versicherte Rentner erhalten einen Zuschuss zum Zusatzbeitrag von 50 Prozent von der Rentenversicherung und führen den vollen Zusatzbeitrag an die Krankenkasse ab. Auch Studenten und Selbstständige zahlen den vollen Zusatzbeitrag.

Für Arbeitslose und Empfänger von Hartz IV übernehmen die Arbeitsagenturen und Jobcenter den Zusatzbeitrag. Hausfrauen und Menschen ohne eigenes Einkommen bestreiten den vollen Zusatzbeitrag, der aber nur auf ein jährlich festgelegtes fiktives Mindesteinkommen bezogen und angewendet wird.  

Wie hoch ist der Zusatzbeitrag?

Für den Zusatzbeitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es keine festgelegte Begrenzung nach oben hin. Zumindest hat der Gesetzgeber keine Maximalhöhe oder Deckelung festgelegt. In der Praxis sind die Krankenkassen aber bemüht, diesen Beitragsanteil möglichst gering zu halten, um die Versicherten nicht unnötig zu belasten und sie nicht an andere günstigere Krankenkassen zu verlieren. Der kassenindividuelle Zusatzbeitag liegt aktuell zwischen 0,9 und 2,7 Prozent (Stand 01/2024). Der Gesamtbeitrag in der GKV bewegt sich folglich zwischen 15,50 % (günstigste Krankenkasse) und 17,3 % (teuerste Krankenkasse).   

  • Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2017: 1,1 %
  • Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2018: 1,0 %
  • Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2019: 0,9 %
  • Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2020: 1,1 %
  • Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2021: 1,3 %
  • Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2022: 1,3 %
  • Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2023: 1,6 %
  • Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2024: 1,7 %

Wie und wann erfahre ich vom neuen Zusatzbeitrag meiner Krankenkasse?

Ihre Krankenkasse ist verpflichtet, Sie auf dem Postweg über eine Veränderung beim Zusatzbeitrag zu informieren. In der Regel erhalten Sie diese Information rechtzeitig vor Beginn des Monats, in dem die Erhöhung wirksam wird. Parallel veröffentlichen die Kassen ihre Entscheidungen über höhere oder niedrigere Zusatzbeiträg in den Medien und im Internet.

Ist der Zusatzbeitrag von der Steuer absetzbar?

Der Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung ist genau wie der allgemeine Beitrag im Rahmen so genannten Basisabsicherung als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend zu machen. Alle gezahlten Krankenversicherungs - und Pflegeversicherungsbeiträge - inklusive Zusatzbeitrag - sind somit absetzbar. Abgezogen werden vom Fiskus pauschal vier Prozent.

Zusatzbeitrag und Krankenkassenwechseln

Wird der Zusatzbeitrag erhöht, haben die betroffenen Versichrten ein Sonderkündigungsrecht, das heißt, sie können die Kasse mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende kündigen und eine günstigere Kasse wählen. Dabei entfällt die Bindungsfrist komplett (Sonderkünsdigungsrecht).

Festlegung des Zusatzbeitrags

Der Zusatzbeitrag wird vom Verwaltungsrat der Krankenkasse zum Jahresende jeweils für das kommende Kalenderjahr festgelegt und veröffentlicht. Darüber hinaus kann er theoretisch auch im Laufe des Jahres jedes Quartal angehoben oder gesenkt werden.

Zusatzbeitrag 2024

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag im Jahr 2024 wird 1,7% betragen. Da es sich bei dieser vom Schätzerkreis festgelegten Wert nur um eine Richtgröße handelt, wird der reale Zusatzbeitrag je nach Krankenkasse wesentlich höher liegen können. Schon im Jahr 2023 betrug der maximal mögliche Zusatzbeitrag 1,99 Prozent, während der minimale Zusatzbeitrag 0,8 Prozent beträgt.

 

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