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höherer Zuschuss bei künstlicher Befruchtung

Krankenkassentest: Künstliche Befruchtung
künstliche Befruchtung
Eine künstliche Befruchtung kann je nach Verfahren und der Anzahl der Versuche für die Versicherten sehr teuer werden und im Einzelfall über 10.000 Euro kosten. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Kostenübernahme von 50 Prozent für maximal drei Versuche. Im Rahmen einer freiwilligen Zusatzleistung leisten einige Krankenkassen weitere Zuschüsse. Der Eigenanteil der Versicherten verringert sich deutlich.


Für den Test wurde wie folgt bewertet:

3 Sterne - Zusätzlich zu den gesetzlichen 50 % werden mind. 25% % der Behandlungskosten oder mind. 500 EUR für jeden der 3 Standard-Versuche bezahlt.
2 Sterne - Zusätzlich zu den gesetzlichen 50 % werden mind. 25% der Behandlungskosten oder 250 bis 499 EUR für jeden der 3 Standard-Versuche bezahlt.
1 Stern - Zusätzlich zu den gesetzlichen 50 % werden max. 24 % der Behandlungskosten oder bis zu 249 EUR für jeden der 3 Standard-Versuche bezahlt.

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Wann kommt eine künstliche Befruchtung infrage?

Viele Paare, die auf natürlichem Weg kein Kind zeugen können, erfüllen sich ihren Kinderwunsch mit künstlicher Befruchtung. Die Ursachen der Unfruchtbarkeit können sowohl bei der Frau als auch beim Mann liegen.

Mögliche Ursachen bei Frauen häufig hormonelle Fehlfunktionen, eine altersbedingt abnehmende Funktion der Eierstöcke oder Krankheitsfolgen, etwa durch Endometriose. Bei Männern können mangelnde Spermienqualität, blockierte Samenleiter oder eine Mumps-Erkrankung im Jugendalter die ursache für die Unfruchtbarkeit sein.

Für beide Geschlechter aber gilt: Auch eine ungesunde Lebensweise oder psychischer Stress kann dazu führen, dass sich eine Schwangerschaft auch nach vielen Versuchen nicht einstellt.

Methoden für künstliche Befruchtung

Eine künstliche Befruchtung findet statt, wenn die Eizelle der Frau ohne sexuellen Akt mit einem Spermium befruchtet wird.

Bei der Intrauterinen Insemination (IUI) verbleibt die Eizelle dabei im Körper. Die Befruchtung mit Spermien des Partners oder von Spendern erfolgt über einen Schlauch. Entweder werden diese in die Gebärmutter oder in die Eierstöcke eingebracht.

Bei der In-Vitro-Fertilisation (IVF) erfolgt die Befruchtung in der Petrischale. Zuvor muss für das Heranreifen möglichst vieler Eizellen eine hormonelle Stimulation der Frau erfolgen. War die Befruchtung erfolgreich, werden bis zu drei Eizellen über die Scheide in die Gebärmutter der Frau eingeführt. Um die Schwangerschaft zu begünstigen, muss die Frau auch danach weiter Hormone zu sich nehmen.

Eine weitere Möglichkeit, eine Befruchtung künstlich herbeizuführen, ist die Intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI). Sie wird angewendet, wenn die Anzahl der beweglichen Samenzellen des Mannes unter einer Million liegt. Durch eine Hormonbehandlung der Frau bilden sich vermehrt Eibläschen an den Eierstöcken. Sind genügend große Bläschen vorhanden, wird durch Hormonzugabe der Eisprung induziert. Noch davor werden die Eizellen aber durch Punktion entnommen, um sie außerhalb des Körpers zu befruchten. Dabei unter dem Labormikroskop ein Spermium direkt in das Zytoplasma der Eizelle gespritzt.

Altersgrenzen künstlicher Befruchtung

Die Chancen auf eine erfolgreiche Schwangerschaft sinken ab Mitte 30. Das trifft bei natürlicher und bei künstlicher Befruchtung zu, wenn auch nicht für jede Frau. Sicher ist, dass die Chance auf eine Schwangerschaft mit zunehmendem Alter sinkt. Mit steigendem Lebensalter erhöhen sich bei erfolgreicher Befruchtung die gesundheitlichen Risiken für Mutter und Kind.

Kostenübernahme durch die Krankenkassen

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen bei Frau und Mann zunächst alle Kosten der Diagnostik und unterstützende Therapien.   

Fällt aufgrund der Ergebnisse dann eine Entscheidung für eine künstliche Befruchtung, weil andere Maßnahmen nicht erfolgreich waren, kommen die gesetzlichen Kassen für maximal die Hälfte der Kosten für Medikamente und Arztleistungen für bis zu drei Versuche auf. Die allerdings nur wenn

  • beide Partner verheiratet sind
  • die Frau zwischen 25 und 40 und der Mann zwischen 25 und 50 Jahre alt ist
  • der Arzt der Behandlung gute Erfolgsaussichten bescheinigt
  • das Paar eine Beratung über die psychosozialen und medizinischen Aspekten der Behandlung wahrgenommen hat
  • beide Partner gegen Windpocken, Röteln und Keuchhusten geimpft sind und HIV jeweils durch einen Test ausgeschlossen wurde
  • und ausschließlich Ei- und Samenzellen der Partner verwendet werden.


Bei einer Insemination übernimmt die Krankenkasse im Fall eines natürlichen Zyklus die Kosten anteilig für acht Versuche. Bei einer Hormontherapie sind es nur drei Versuche.

Kommt es zu einer Fehlgeburt, übernehmen die Kassen bei einem neuen Versuch abermals die Hälfte der Kosten.

Wenn sich die Eltern nach einer erfolgreichen Geburt ein weiteres Kind wünschen, kommen die Kassen wiederum anteilig für bis zu drei Versuche auf.

Zusatzleistung künstliche Befruchtung: Welche Krankenkassen zahlen mehr?

Es gibt eine Reihe gesetzliche Krankenkassen, die ihren Versicherten höhere Zuschüsse als die gesetzlich vorgeschriebenen 50 Prozent gewähren. Einige wenige  übernehmen sogar 100 Prozent der Kosten für die ersten drei Behandlungszyklen, vorausgesetzt, beide Partner sind in der Kasse versichert. Andere Kassen haben außer dem die Altersgrenzen erweitert. Da die Kosten für diese Leistung sich bis zu fünfstelligen Summen addieren können, kann sich für betroffene Paare ein Krankenkassenwechsel sehr lohnen.  

Ausnahme Homosexuelle Partnerschaften

Für den Gesetzgeber ist die Unterstützung einer Künstliche Befruchtung nach wie vor vom Beziehungsstatus eines Paares und auch die sexuelle Orientierung abhängig. An dieser Rechtslage hat sich trotz mehfacher politischer Initiativen von Oppositionsparteien nichts geändert. Aus diesem Grund dürfen die gesetzlichen Krankenkassen nur heterosexuellen verheirateten Paaren die Leistung erstatten. Eingetragene homosexuelle Paare haben die Möglichkeit, die Kosten steuerlich als außergewöhnliche Belastung geltend zu machen.

Staatlicher Zuschuss zur Steigerung der Geburtenanzahl

Ob eine künstliche Befruchtung infrage kommt, ist nicht selten eine Entscheidung nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten: Aufgrund der finanziellen Kürzungen durch die gesetzlichen Krankenversicherungen im Zuge der Gesundheitsreform in 2004 sind viele Frauen beziehungsweise Paare ungewollt kinderlos, weil sie sich beispielsweise die Kosten für weitere Versuche, wenn es in den ersten Anläufen nicht geklappt hat, nicht leisten können.

Seit 2016 unterstützt das Bundesfamilienministerium daher Paare finanziell, wenn sie eine künstliche Befruchtung durchführen lassen wollen. Hierbei spielt es keine Rolle, ob das Paar verheiratet ist oder nicht. Trotzdem ist auch diese Förderung an bestimmte Bedingungen geknüpft:  Bisher können sie nur Paare in Anspruch nehmen, wenn ihr Wohnbundesland an dem Programm teilnimmt* und medizinischen Maßnahmen in diesem Bundesland durchgeführt werden. Darüber hinaus gibt es die Unterstützung nur, sofern es sich um eine IVF oder ICSI handelt und die Frau zwischen 25 und 40, der Mann zwischen 25 und 50 Jahre alt ist. Zudem dürfen nur Ei- und Samenzellen der beiden Partner verwendet werden. Homosexuelle Paare sowie Singles sind bisher von der staatlichen Förderung ausgeschlossen.

*Momentan bieten nur Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Sachsen und Berlin das Förderprogramm an.

 

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