Hauptregion der Seite anspringen

Zusatzbeitrag 2025

Zusatzbeitrag 2024 Zusatzbeitrag 2024
Der Zusatzbeitrag der Krankenkassen liegt im Jahr 2025 im Durchschnitt bei 2,5 Prozent. Der Gesamtbeitrag (allgemeiner Beitragssatz + Zusatzbeitrag) zur gesetzlichen Krankenversicherung beträgt dann durchschnittlich 17,1 Prozent vom Bruttoeinkommen. Davon übernehmen Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils die Hälfte. Die Tabelle bietet einen aktuellen Überblick über die Höhe des Zusatzbeitrags bei der jeweiligen Krankenkasse im Jahr 2024 bzw. 2025. Der Zusatzbeitrag 2025 wird im letzten Quartal bekanntgegeben.
 

Zusatzbeitrag der Krankenkassen 2025

 

Zusatzbeiträge sortieren nach:
Krankenkasse
Zusatzbeitrag 2024
Zusatzbeitrag 2025
Hinweis für 2025
1,60 %
(16,20%)
2,60 %
(17,20%)
Zum 01.01.2025 erhöht die AOK Baden-Württemberg den Zusatzbeitrag um 1,00% auf 2,60%.
1,58 %
(16,18%)
2,69 %
(17,29%)
Zum 01.01.2025 erhöht die AOK Bayern den Zusatzbeitrag um 1,11% auf 2,69%.
1,38 %
(15,98%)
2,49 %
(17,09%)
Zum 01.01.2025 erhöht die AOK Bremen/Bremerhaven den Zusatzbeitrag um 1,11% auf 2,49%.
1,60 %
(16,20%)
2,49 %
(17,09%)
Zum 01.01.2025 erhöht die AOK Bremen/Bremerhaven den Zusatzbeitrag um 0,89% auf 2,49%.
1,50 %
(16,10%)
2,70 %
(17,30%)
Zum 01.01.2025 erhöht die AOK Niedersachsen den Zusatzbeitrag um 1,20% auf 2,70%.
2,70 %
(17,30%)
2,70 %
(17,30%)
Der Zusatzbeitrag der AOK Nordost beträgt 2,70%. Zum 01.01.2025 gibt es keine Erhöhung.
1,89 %
(16,49%)
2,79 %
(17,39%)
Zum 01.01.2025 erhöht die AOK NORDWEST den Zusatzbeitrag um 0,90% auf 2,79%.
1,80 %
(16,40%)
3,10 %
(17,70%)
Zum 01.01.2025 erhöht die AOK Plus den Zusatzbeitrag um 1,30% auf 3,10%.
1,80 %
(16,40%)
2,47 %
(17,07%)
Zum 01.01.2025 erhöht die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland den Zusatzbeitrag um 0,67% auf 2,47%.
2,20 %
(16,80%)
2,99 %
(17,59%)
Zum 01.01.2025 erhöht die AOK Rheinland/Hamburg den Zusatzbeitrag um 0,79% auf 2,99%.
1,30 %
(15,90%)
2,50 %
(17,10%)
Zum 01.01.2025 erhöht die AOK Sachsen-Anhalt den Zusatzbeitrag um 1,20% auf 2,50%.
1,00 %
(15,60%)
2,40 %
(17,00%)
Zum 01.01.2025 erhöht die Audi BKK den Zusatzbeitrag um 1,40% auf 2,40%.
3,40 %
(18,00%)
3,40 %
(18,00%)
Der Zusatzbeitrag der BAHN-BKK beträgt 3.40%. Zum 01.01.2025 gibt es keine Erhöhung.
2,19 %
(16,79%)
3,29 %
(17,89%)
Zum 01.01.2025 erhöht die BARMER den Zusatzbeitrag um 1,10% auf 3,29%.
1,99 %
(16,59%)
2,95 %
(17,55%)
Zum 01.01.2025 erhöht die BERGISCHE Krankenkasse den Zusatzbeitrag um 0,96% auf 2,95%.
2,50 %
(17,10%)
Es liegen noch keine Angaben vor.
Der Zusatzbeitrag der Bertelsmann BKK wird zum 01.01.2025 erhöht. Die genaue Höhe wird bis zur 52. KW 2024 veröffentlicht.
1,65 %
(16,25%)
3,39 %
(17,99%)
Zum 01.01.2025 erhöht die BIG den Zusatzbeitrag um 1,74% auf 3,39%.
1,65 %
(16,25%)
Es liegen noch keine Angaben vor.
Der Zusatzbeitrag der BKK AKZO Nobel Bayern beträgt seit 01.01.2024 1,65.
2,69 %
(17,29%)
3,40 %
(18,00%)
Zum 01.01.2025 erhöht die BKK Diakonie den Zusatzbeitrag um 0,71% auf 3,40%.
2,55 %
(17,15%)
3,88 %
(18,48%)
Zum 01.01.2025 erhöht die BKK DürkoppAdler den Zusatzbeitrag um 1,33% auf 3,88%.
1,79 %
(16,39%)
Es liegen noch keine Angaben vor.
Die BKK Euregio hat den Zusatzbeitrag zum 01.06.2024 um 0,56% erhöht. Er beträgt 1,79%.
1,99 %
(16,59%)
2,39 %
(16,99%)
Zum 01.01.2025 erhöht die BKK exklusiv den Zusatzbeitrag um 0,30% auf 2,39%.
1,10 %
(15,70%)
2,18 %
(16,78%)
Zum 01.01.2025 erhöht die BKK Faber-Castell & Partner den Zusatzbeitrag um 1,08% auf 2,18%.
0,90 %
(15,50%)
1,84 %
(16,44%)
Zum 01.01.2025 erhöht die BKK firmus den Zusatzbeitrag um 0,94% auf 1,84%.
1,50 %
(16,10%)
2,49 %
(17,09%)
Zum 01.01.2025 erhöht die BKK Freudenberg den Zusatzbeitrag um 0,99% auf 2,49%.
3,40 %
(18,00%)
3,40 %
(18,00%)
Die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER hat den Zusatzbeitrag zum 01.11.2024 um 1,41% auf 3,40 erhöht. Zum 01.01.2025 gibt es keine weitere Erhöhung.
2,39 %
(16,99%)
Es liegen noch keine Angaben vor.
Die BKK Herkules hat den Zusatzbeitrag zum 01.11.2024 um 1,30% auf 2,39% erhöht. Zum 01.01.2025 wird der Zusatzbeitrag voraussichtlich unter dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,5 Prozent bleiben.
1,50 %
(16,10%)
2,50 %
(17,10%)
Zum 01.01.2025 erhöht die BKK Linde den Zusatzbeitrag um 1,00% auf 2,50%.
1,60 %
(16,20%)
3,50 %
(18,10%)
Zum 01.01.2025 erhöht die BKK melitta hmr den Zusatzbeitrag um 1,90% auf 3,50%.
2,50 %
(17,10%)
3,50 %
(18,10%)
Zum 01.01.2025 erhöht die mkk - meine krankenkasse den Zusatzbeitrag um 1,00% auf 3,50%.
1,80 %
(16,40%)
2,78 %
(17,38%)
Zum 01.01.2025 erhöht die BKK PFAFF den Zusatzbeitrag um 0,98% auf 2,78%.
3,90 %
(18,50%)
3,90 %
(18,50%)
Die BKK Pfalz hat den Zusatzbeitrag zum 01.11.2024 um 1,52% auf 3,90% erhöht.. Zum 01.01.2025 gibt es keine weitere Erhöhung.
1,49 %
(16,09%)
2,89 %
(17,49%)
Zum 01.01.2025 erhöht die BKK ProVita den Zusatzbeitrag um 1,40% auf 2,89%.
1,20 %
(15,80%)
2,30 %
(16,90%)
Zum 01.01.2025 erhöht die BKK PublicK den Zusatzbeitrag um 1,10% auf 2,30%.
1,29 %
(15,89%)
2,44 %
(17,04%)
Zum 01.01.2025 erhöht die BKK SBH den Zusatzbeitrag um 1,15% auf 2,44%.
2,75 %
(17,35%)
2,75 %
(17,35%)
Die BKK Scheufelen hat den Zusatzbeitrag zum 01.10.2024 um 0,90% auf 2,75% erhöht. Zum 01.01.2025 gibt es keine weitere Erhöhung.
1,50 %
(16,10%)
2,49 %
(17,09%)
Zum 01.01.2025 erhöht die BKK Technoform den Zusatzbeitrag um 0,99% auf 2,49%.
2,80 %
(17,40%)
2,56 %
(17,16%)
Zum 01.01.2025 fusioniert die BKK Textilgruppe Hof mit der mhplus Krankenkasse. Der Beitrag sinkt nach der Fusion um 0,24 % auf 2,56%.
3,19 %
(17,79%)
3,19 %
(17,79%)
Die BKK VDN hat den Zusatzbeitrag zum 01.11.2024 um 1,50% auf 3,19% erhöht. Zum 01.01.2025 gibt es keine weitere Erhöhung.
1,55 %
(16,15%)
Es liegen noch keine Angaben vor.
Die BKK VerbundPlus hat den Zusatzbeitrag zum 01.08.2024 um 0,20 % erhöht. Er beträgt 1,55%.
1,80 %
(16,40%)
3,39 %
(17,99%)
Zum 01.01.2025 erhöht die BKK WERRA-MEISSNER den Zusatzbeitrag um 1,59% auf 3,39%.
2,99 %
(17,59%)
3,99 %
(18,59%)
Zum 01.01.2025 erhöht die BKK Wirtschaft & Finanzen den Zusatzbeitrag um 1,00% auf 3,99%.
2,10 %
(16,70%)
Es liegen noch keine Angaben vor.
Der Zusatzbeitrag der BKK ZF & Partner wird zum 01.01.2025 erhöht. Die genaue Höhe wird bis zur 52. KW 2024 veröffentlicht.
3,25 %
(17,85%)
3,25 %
(17,85%)
Die BKK24 hat den Zusatzbeitrag zum 01.10.2024 auf 3,25 erhöht. Zum 01.01.2025 gibt es keine weitere Erhöhung.
1,50 %
(16,10%)
2,68 %
(17,28%)
Zum 01.01.2025 erhöht die BOSCH BKK den Zusatzbeitrag um 1,18% auf 2,68%.
2,20 %
(16,80%)
3,33 %
(17,93%)
Zum 01.01.2025 erhöht die Continentale Betriebskrankenkasse den Zusatzbeitrag um 1,13% auf 3,33%.
1,70 %
(16,30%)
2,80 %
(17,40%)
Zum 01.01.2025 erhöht die DAK-Gesundheit den Zusatzbeitrag um 1,10% auf 2,80%.
1,69 %
(16,29%)
Es liegen noch keine Angaben vor.
Aussagen über den Zusatzbeitrag 2025 kann die Debeka BKK aktuell noch nicht treffen. Die Verwaltungsratssitzung findet am 18.12.2024 statt.
1,59 %
(16,19%)
2,98 %
(17,58%)
Zum 01.01.2025 erhöht die energie-BKK den Zusatzbeitrag um 1,39% auf 2,98%.
2,50 %
(17,10%)
Es liegen noch keine Angaben vor.
Die Heimat Krankenkasse erhöht den Zusatzbeitrag zum 01.10.2024 um 0,66 auf 2,50%. Wie hoch der Zusatzbeitrag 2025 sein wird, wird bis zur 51. KW 2024 veröffentlicht.
1,30 %
(15,90%)
2,50 %
(17,10%)
Zum 01.01.2025 erhöht die HEK den Zusatzbeitrag um 1,20% auf 2,50%.
0,98 %
(15,58%)
2,19 %
(16,79%)
Zum 01.01.2025 erhöht die hkk den Zusatzbeitrag um 1,21% auf 2,19%.
3,10 %
(17,70%)
3,10 %
(17,70%)
Der Zusatzbeitrag der IKK - Die Innovationskasse beträgt 3,10%. Zum 01.01.2025 gibt es keine Erhöhung.
1,99 %
(16,59%)
Es liegen noch keine Angaben vor.
Aussagen über den Zusatzbeitrag 2025 kann die IKK Brandenburg und Berlin aktuell noch nicht treffen. Die Verwaltungsratssitzung findet am 18.12.2024 statt.
2,19 %
(16,79%)
3,40 %
(18,00%)
Zum 01.01.2025 erhöht die IKK classic den Zusatzbeitrag um 1,21% auf 3,40%.
2,39 %
(16,99%)
3,39 %
(17,99%)
Zum 01.01.2025 erhöht die IKK gesund plus den Zusatzbeitrag um 1,00% auf 3,39%.
1,65 %
(16,25%)
3,25 %
(17,85%)
Zum 01.01.2025 erhöht die IKK Südwest den Zusatzbeitrag um 1,60% auf 3,25%.
3,28 %
(17,88%)
3,78 %
(18,38%)
Zum 01.01.2025 erhöht die KKH Kaufmännische Krankenkasse den Zusatzbeitrag um 0,50% auf 3,78%.
2,70 %
(17,30%)
4,40 %
(19,00%)
Zum 01.01.2025 erhöht die Knappschaft den Zusatzbeitrag um 1,70% auf 4,40%.
2,56 %
(17,16%)
2,56 %
(17,16%)
Die mhplus BKK hat den Zusatzbeitrag zum 01.10.2024 um 0,98% auf 2,56% erhöht. Zum 01.01.2025 gibt es keine weitere Erhöhung, vorbehaltlich der Zustimmung von BAS und Verwaltungsrat.
1,49 %
(16,09%)
3,89 %
(18,49%)
Zum 01.01.2025 erhöht die Mobil Krankenkasse den Zusatzbeitrag um 2,40% auf 3,89%.
1,70 %
(16,30%)
2,98 %
(17,58%)
Zum 01.01.2025 erhöht die Novitas BKK den Zusatzbeitrag um 1,28% auf 2,98%.
2,40 %
(17,00%)
3,20 %
(17,80%)
Zum 01.01.2025 erhöht die pronova BKK den Zusatzbeitrag um 0,80% auf 3,20%.
1,40 %
(16,00%)
2,96 %
(17,56%)
Zum 01.01.2025 erhöht die R + V BKK den Zusatzbeitrag um 1,56% auf 2,96%.
1,59 %
(16,19%)
2,99 %
(17,59%)
Zum 01.01.2025 erhöht die Salus BKK den Zusatzbeitrag um 1,40% auf 2,99%.
1,70 %
(16,30%)
2,90 %
(17,50%)
Zum 01.01.2025 erhöht die SBK den Zusatzbeitrag um 1,20% auf 2,90%.
2,20 %
(16,80%)
Es liegen noch keine Angaben vor.
Wie hoch der Zusatzbeitrag der SECURVITA Krankenkasse 2025 sein wird, wird bis zur 52. KW 2024 veröffentlicht.
1,49 %
(16,09%)
2,48 %
(17,08%)
Zum 01.01.2025 erhöht die SKD BKK den Zusatzbeitrag um 0,99 % auf 2,48%.
1,20 %
(15,80%)
2,45 %
(17,05%)
Zum 01.01.2025 erhöht die TK den Zusatzbeitrag um 1,25 % auf 2,45%.
1,50 %
(16,10%)
2,50 %
(17,10%)
Zum 01.01.2025 erhöht die TUI BKK den Zusatzbeitrag um 1,00% auf 2,50%.
3,27 %
(17,87%)
3,27 %
(17,87%)
Der Zusatzbeitrag der VIACTIV Krankenkasse beträgt 3,27%. Zum 01.01.2025 gibt es keine Erhöhung.
2,49 %
(17,09%)
3,79 %
(18,39%)
Zum 01.01.2025 erhöht die vivida bkk den Zusatzbeitrag um 1,30% auf 3,79%.
1,60 %
(16,20%)
2,45 %
(17,05%)
Zum 01.01.2025 erhöht die WMF BKK den Zusatzbeitrag um 0,85% auf 2,45%.

 

Warum erheben die Krankenkassen Zusatzbeiträge?

Zusatzbeiträge geben den Krankenkassen die Möglichkeit, ihren zusätzlichen Finanzbedarf über den einheitlichen allgemeinen Beitragssatz hinaus zu decken. Sie sind zu dem ein Element des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung untereinander. Der jeweilige Gesamtbeitrag einer Krankenkasse ergibt sich aus dem einheitlichen allgemeinen Beitragssatz und dem jeweiligen konkreten Zusatzbeitrag der einzelnen Krankenkasse (kassenindividueller Zusatzbeitrag).

Wer zahlt den Zusatzbeitrag?

Den Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung tragen die Versicherten und die Arbeitgeber  bzw. die Träger der Sozialversicherung) zu gleichen Teilen. Arbeitnehmer und (pflichtversicherte) Rentner führen den halben Zusatzbeitrag ab. Freiwillig versicherte Rentner erhalten einen Zuschuss zum Zusatzbeitrag von 50 Prozent von der Rentenversicherung und führen den vollen Zusatzbeitrag an die Krankenkasse ab. Auch Studenten und Selbstständige zahlen den vollen Zusatzbeitrag.

Für Arbeitslose und Empfänger von Hartz IV übernehmen die Arbeitsagenturen und Jobcenter den Zusatzbeitrag. Hausfrauen und Menschen ohne eigenes Einkommen bestreiten den vollen Zusatzbeitrag, der aber nur auf ein jährlich festgelegtes fiktives Mindesteinkommen bezogen und angewendet wird.  

Wie hoch ist der Zusatzbeitrag?

Für den Zusatzbeitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es keine festgelegte Begrenzung nach oben hin. Zumindest hat der Gesetzgeber keine Maximalhöhe oder Deckelung festgelegt. In der Praxis sind die Krankenkassen aber bemüht, diesen Beitragsanteil möglichst gering zu halten, um die Versicherten nicht unnötig zu belasten und sie nicht an andere günstigere Krankenkassen zu verlieren. Der kassenindividuelle Zusatzbeitag liegt aktuell zwischen 0,9 und 3,9 Prozent (Stand 12/2024). Der Gesamtbeitrag in der GKV bewegt sich folglich zwischen 15,50 % (günstigste Krankenkasse) und 18,5 % (teuerste Krankenkasse).   

  • Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2017: 1,1 %
  • Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2018: 1,0 %
  • Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2019: 0,9 %
  • Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2020: 1,1 %
  • Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2021: 1,3 %
  • Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2022: 1,3 %
  • Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2023: 1,6 %
  • Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2024: 1,7 %
  • Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2025: 2,5 %

Wie und wann erfahre ich vom neuen Zusatzbeitrag meiner Krankenkasse?

Ihre Krankenkasse ist verpflichtet, Sie auf dem Postweg über eine Veränderung beim Zusatzbeitrag zu informieren. In der Regel erhalten Sie diese Information rechtzeitig vor Beginn des Monats, in dem die Erhöhung wirksam wird. Parallel veröffentlichen die Kassen ihre Entscheidungen über höhere oder niedrigere Zusatzbeiträg in den Medien und im Internet.

Ist der Zusatzbeitrag von der Steuer absetzbar?

Der Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung ist genau wie der allgemeine Beitrag im Rahmen so genannten Basisabsicherung als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend zu machen. Alle gezahlten Krankenversicherungs - und Pflegeversicherungsbeiträge - inklusive Zusatzbeitrag - sind somit absetzbar. Abgezogen werden vom Fiskus pauschal vier Prozent.

Zusatzbeitrag und Krankenkassenwechseln

Wird der Zusatzbeitrag erhöht, haben die betroffenen Versichrten ein Sonderkündigungsrecht, das heißt, sie können die Kasse mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende kündigen und eine günstigere Kasse wählen. Dabei entfällt die Bindungsfrist komplett (Sonderkünsdigungsrecht).

Festlegung des Zusatzbeitrags

Der Zusatzbeitrag wird vom Verwaltungsrat der Krankenkasse zum Jahresende jeweils für das kommende Kalenderjahr festgelegt und veröffentlicht. Darüber hinaus kann er theoretisch auch im Laufe des Jahres jedes Quartal angehoben oder gesenkt werden.

Zusatzbeitrag 2025

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag im Jahr 2025 wird 2,5% betragen. Da es sich bei dieser vom Schätzerkreis festgelegten Wert nur um eine Richtgröße handelt, wird der reale Zusatzbeitrag je nach Krankenkasse wesentlich höher liegen können.

 

Bewerten Sie uns 4,8 / 5
https://www.krankenkasseninfo.de

14201 Besucher haben in den letzten 12 Monaten eine Bewertung abgegeben.